Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405060008 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)

Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.

Bereitgestellt von:
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (R001752) am 25.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 02.05.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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