Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (47)
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 04.04.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) wurde 2021 ein moderner Rechtsrahmen für die Begebung von elektronischen Wertpapieren geschaffen. Um weiterhin von den Vorteilen als „First Mover“ zu profitieren und dem steigenden Marktinteresse gerecht zu werden, sollten aus Sicht des Bitkom zentrale Leitprinzipien wie Technologieneutralität, Vermeidung von Gold-Plating, Proportionalität und vereinfachte Zulassungsverfahren gestärkt werden. Zudem ist die EU-weite Harmonisierung der Regelungen z.B. durch die geplante Einführung des supranationalen Rechtsrahmens (die „EU Inc.“, bzw. das „28th Regime“) ein zentraler Aspekt, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzmarktes zu sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Digital Invest Germany - Bundesverband Crowdfunding e. V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Evaluation des eWpG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4837
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4570 - Elektronische Wertpapiere
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BT-Drs. 20/4837
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 13.03.2026
- Beschreibung: Der BVI setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Erwerbbarkeit von Kryptowertpapieren durch Investmentvermögen und die Begebung von Kryptofondsanteilen durch Publikums- und Spezialfonds zu verbessern, um die Nutzung innovativer Technologie zu fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektroni-sche Wertpapiere (eWpG) GZ: VII B 5 – WK 6000..., ...Finanzen eine Evaluierung des eWpG durchführen und möchten..., ...Zustimmungserfordernisses gem. § 6 Abs. 4 eWpG praktisch nicht in Kryptofondsanteile..., ...Register gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG dahingehend, dass eine ..., ...CRR-Kreditinstituten in § 4 Abs. 6 eWpG einbezogen sind, um Klarheit..., ...sinnvolle Weiterentwicklung des eWpG könnte die Marktdurchdringung...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.03.2026
- Beschreibung: Es geht um die im Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) festgeschriebene Evaluierung fünf Jahre nach dem Inkrafttreten. Ziel ist die Überarbeitung des eWpG um Hemmschwellen für die Institute bei der Begebung und dem Handel mit elektronischen Wertpapieren abzubauen sowie deutsche Regelungen stärker am europäischen Recht zu orientieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) A. Einleitung Der..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG). Die Überprüfung der praktischen..., ...Seit dem Inkrafttreten des eWpG hat sich gezeigt, dass ..., ...praktischen Erfahrungen mit dem eWpG ergeben haben. ..., ...liegt im Zusammenspiel des eWpG und der CSD-Regulierung..., ...Kryptowertpapieren? Das eWpG trat zwar 2021 in Kraft..., ...praktische Relevanz des eWpG zur Begebung von Kryptowertpapieren..., ...der Ursprungsfassung des eWpG avisiert. Nach Klärung ..., ... Verhältnisses zwischen eWpG und einzelnen Bestimmungen..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Dies war folgerichtig ..., ...und Verständlichkeit des eWpG sind grundsätzlich gegeben...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.02.2026
- Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht ..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche Hürden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) sische Globalurkunden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) die Digitalisierung in..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 4 Wie bewerten..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier ..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob-wohl diese Vorgänge..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) lich ist, was für die..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Vermögensgenstände im..., ...nationale Gesetzgeber das eWpG so fortentwickeln, dass...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.02.2026
- Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) 1 Vorbemerkung Das..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche Hürden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) sische Globalurkunden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) die Digitalisierung ..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob wohl diese Vorgänge..., ...recht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 5 Sehen Sie ..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...Verzahnung des deutschen eWpG mit den dynamischen regu...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht ..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche Hürden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) sische Globalurkunden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) die Digitalisierung in..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 4 Wie bewerten..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier ..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob-wohl diese Vorgänge..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) lich ist, was für die..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Vermögensgenstände im..., ...nationale Gesetzgeber das eWpG so fortentwickeln, dass...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Bundestag hat - in der Gesetzesbegründung zum eWpG (Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren, Bundestags-Drucksache 19/26925, S. 37 f) - eine Evaluierung des Gesetzes nach spätestens fünf Jahren vorgesehen. Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. ..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) 1 Vorbemerkung Das..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 4 Wie..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob- wohl diese Vorgänge..., ...recht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) lich ist, was..., ...Verzahnung des deutschen eWpG mit den dynamischen regu..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Es wird eine hohe ...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.02.2026
- Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht ..., ...gemäß den Regelungen des eWpG begeben wurden, als Sicherheit..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ... Gesetzgebers sein, das eWpG als den zentralen, rechtssicheren..., ...gesetzlichen Regelungen? Das eWpG bietet eine verständliche..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier ..., ...Ergänzung des § 4 Abs. 6 eWpG an, die rechtssicher stellt..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, obwohl diese Vorgänge ..., ...Einsichtsrecht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...Modelle, die das aktuelle eWpG in dieser Form noch nicht..., ...nationale Gesetzgeber das eWpG so fortentwickeln, dass...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.02.2026
- Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) 1 Vorbemerkung Das..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche Hürden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) sische Globalurkunden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) die Digitalisierung ..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob wohl diese Vorgänge..., ...recht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 5 Sehen Sie ..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...Verzahnung des deutschen eWpG mit den dynamischen regu...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.02.2026
- Beschreibung: Es sollen integriertere, tiefere und effizientere EU-Kapitalmärkte gefördert werden, indem regulatorische, aufsichtsrechtliche und operative Hindernisse beseitigt werden, die wichtige Marktteilnehmer und Infrastrukturen behindern. Darüber hinaus soll der Rechtsrahmen im Hinblick auf die Nutzung von DLT modernisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Electronic Securities Act (eWpG). II. CSDR 1. Art. 3 ..., ...Electronic Securities Act (eWpG). Registrars demonstrating..., ...Germany, for example, the eWpG). Consideration could, ...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...können. Zu Artikel 32 (eWpG/eWpRV) Bitkom begrüßt ..., ...der BaFin-Liste nach § 20 eWpG sowie die Aufhebung der..., ...die Weiterentwicklung des eWpG investiert. Dabei halten..., ...Ein-führung neuer §§ 15a/15b eWpG (Blockchain-basierte Aktionärskommunikation..., ...über ein Register nach dem eWpG emittiert werden können...
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Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
Aktiv vom 29.09.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Unser Verband verfolgt das Ziel, sein Expertenwissen hinsichtlich der Umsetzung der CRD VI insgesamt einzubringen, insbesondere - aber nicht nur - im Hinblick auf die Harmonisierung der Regulierung der Drittstaaten-Zweigstellen und der grenzüberschreitenden Bankgeschäfte aus Nicht-EU-Ländern in die EU. Dabei geht es um praktikable Regulierung sowie Vermeidung von Bürokratie.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 4 Abs. 3 eWpG und Kryptofondsanteilen..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG und Kryptofondsanteile ...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 17.09.2025 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 A bs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ... des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG bei. Bereits unter..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., .... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ... Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kryptowertpapiere (§ 20 eWpG, Artikel 25 Nr. 1). Da ..., ...dazu genutzt werden, das eWpG an verschiedenen Stellen..., ...aktuellen Wortlaut des § 21 eWpG entstehen zusätzliche Haftungsrisiken..., ...werden, dass § 21 Abs. 1 eWpG keine Scha-densersatzhaftung..., ...unklaren Reichweite von § 21 eWpG dagegen eine Rechtsunsicherheit..., ...widerspricht der Zielsetzung des eWpG. Verbesserungsbedarf bei..., ... gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ins Register eingetragen wird. Das eWpG lässt jedoch offen, ob ..., ...Wertpapiere nach § 6 Abs. 2 eWpG von einer traditionellen..., ...Zentralregisterwertpapier nach dem eWpG geregelt ist, sollte auch..., ...entsprechende Klarstellung im eWpG würde die Flexibilität ...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...im Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 06.06.2025
- Beschreibung: 1) Deutschland und die EU als digitalen Finanzmarkt positionieren 2) Gesellschaftliche Herausforderungen durch die digitale Transformation adressieren 3) Einheitliche Datenstrukturen und Standards für digitale Wertpapiere schaffen 4) Verbriefung für elektronische Aktien gesetzlich ausschließen 5) Maßnahmen im Nachhandelsbereich zur Stärkung der Aktie ergreifen 6) Ein Rahmenwerk für einen digitalen Euro im Wholesale-Bereich unterstützen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) und die Verordnung über..., ...Hierfür schlagen wir vor § 5 eWpG um den Zusatz einer verpflichtenden..., ...Zusammenhang sehen § 13 Abs. 1 eWpG und § 7 eWpRV bereits bestimmte..., ...Informationen gemäß § 10 Abs 2 eWpG allein dem Kreis der Berechtigten..., ...Inkonsistenzen in § 14 und § 29 eWpG, in denen zentrale Registerführer..., ... regelt § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG Entsprechendes. Aktuell..., ...Gesetzesbegründung zu § 6 Abs. 5 eWpG (vgl. BT-Drucksache 20/..., ...AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG de facto eine Satzungsänderung..., ...AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG dahingehend abzuändern,..., ...AktG und § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG: „In der Satzung ist ..., ...Börse zur Anwendbarkeit des eWpG auf Wertpapiere nach ausländischem..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) auf Wertpapiere nach ausländischem..., ...der Auffassung, dass das eWpG auf elektronische Wertpapiere..., ...Gesetzgeber bei der Schaffung des eWpG nicht die Absicht verfolgte..., ...anstehenden Evaluierung des eWpG, um die Rechtssicherheit...
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
- Beschreibung: Die geplante Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht birgt Risiken: „Vorwegnahme“ und „Goldplating“. EU-Verordnungen (z.B. Listing Act, ESAP-VO) gelten unmittelbar, nationale Umsetzung ist oft unnötig. Fehlende EU-Ausführungsbestimmungen können zu überzogenen nationalen Regelungen (Goldplating) führen und dem Bürokratieabbau entgegenwirken. Eine verfrühte nationale Umsetzung, wie im ZuFinG II, ist problematisch, solange EU-Vorgaben nicht final sind. Unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. „ungeordneter Handel“) und vage Ziele (z.B. „Markteffizienz“) ohne klare EU-Grundlage bergen das Risiko von Fehlinterpretationen und Kompetenzüberschreitungen. Es wird empfohlen, mit nationalen Regelungen die finalen EU-Vorgaben abzuwarten, um Rechtsunsicherheit und unnötige Anpassungen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- BörsZulV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpAIV [alle RV hierzu]
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜGBMV [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- eWpRV [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Eintreten für Regelungen, die einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SpruchG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- WPapUmstG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜG [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Als VFPK setzen wir uns dafür ein, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- SpruchG [alle RV hierzu]
- WPapUmstG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜGBMV [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- FKAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
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Zweites Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz ZuFinG II)
Aktiv vom 27.09.2024 bis 10.02.2026
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Entlastung von Bürokratie im Börsengesetz, Präzisierung beim Begriff des Verwahrers nach Paragraph 4 Absatz 6 eWpG, Anpassungen und Klarstellungen im InvStG zur Erreichung einer größeren Praxisnähe und Umsetzbarkeit, Anpassung von Bussgeldtatbeständen im KWG zur Bebussung von Verstößen gegen die SEPA-Verordnung, Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen im Millionenkreditmeldewesen
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verwahrers nach § 4 Absatz 6 eWpG Es besteht nach wie vor..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) tätig sein dürfen. Es ..., ...Wertpapiere im Sinne des eWpG als Erlaubnis im Inland..., ... regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ergänzen: ...