Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (33)
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Unser Verband verfolgt das Ziel, sein Expertenwissen hinsichtlich der Umsetzung der CRD VI insgesamt einzubringen, insbesondere - aber nicht nur - im Hinblick auf die Harmonisierung der Regulierung der Drittstaaten-Zweigstellen und der grenzüberschreitenden Bankgeschäfte aus Nicht-EU-Ländern in die EU. Dabei geht es um praktikable Regulierung sowie Vermeidung von Bürokratie.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 4 Abs. 3 eWpG und Kryptofondsanteilen..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG und Kryptofondsanteile ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 A bs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ... des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG bei. Bereits unter..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., .... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ... Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kryptowertpapiere (§ 20 eWpG, Artikel 25 Nr. 1). Da ..., ...dazu genutzt werden, das eWpG an verschiedenen Stellen..., ...aktuellen Wortlaut des § 21 eWpG entstehen zusätzliche Haftungsrisiken..., ...werden, dass § 21 Abs. 1 eWpG keine Scha-densersatzhaftung..., ...unklaren Reichweite von § 21 eWpG dagegen eine Rechtsunsicherheit..., ...widerspricht der Zielsetzung des eWpG. Verbesserungsbedarf bei..., ... gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ins Register eingetragen wird. Das eWpG lässt jedoch offen, ob ..., ...Wertpapiere nach § 6 Abs. 2 eWpG von einer traditionellen..., ...Zentralregisterwertpapier nach dem eWpG geregelt ist, sollte auch..., ...entsprechende Klarstellung im eWpG würde die Flexibilität ...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Zusammenhang mit dem eWpG, die bisher keine Entsprechung..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG bei. Bereits unter Rückgriff..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...gewährleisten hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ändern [Hervorhebungen..., ...im Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...darstellen. c) § 12 Abs. 3 eWpG: Zulassung von Zentralregisterwertpapieren..., ...Änderungsvorschlags ist § 12 Absatz 3 eWpG: „Ein Zentralregisterwertpapier..., ...Formulierung des § 12 Abs. 3 eWpG vor: 1 Dieser Teil des...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 06.06.2025
- Beschreibung: 1) Deutschland und die EU als digitalen Finanzmarkt positionieren 2) Gesellschaftliche Herausforderungen durch die digitale Transformation adressieren 3) Einheitliche Datenstrukturen und Standards für digitale Wertpapiere schaffen 4) Verbriefung für elektronische Aktien gesetzlich ausschließen 5) Maßnahmen im Nachhandelsbereich zur Stärkung der Aktie ergreifen 6) Ein Rahmenwerk für einen digitalen Euro im Wholesale-Bereich unterstützen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere (eWpG) und die Verordnung über..., ...Hierfür schlagen wir vor § 5 eWpG um den Zusatz einer verpflichtenden..., ...Zusammenhang sehen § 13 Abs. 1 eWpG und § 7 eWpRV bereits bestimmte..., ...Informationen gemäß § 10 Abs 2 eWpG allein dem Kreis der Berechtigten..., ...Inkonsistenzen in § 14 und § 29 eWpG, in denen zentrale Registerführer..., ... regelt § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG Entsprechendes. Aktuell..., ...Gesetzesbegründung zu § 6 Abs. 5 eWpG (vgl. BT-Drucksache 20/..., ...AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG de facto eine Satzungsänderung..., ...AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG dahingehend abzuändern,..., ...AktG und § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG: „In der Satzung ist ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
- Beschreibung: Die geplante Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht birgt Risiken: „Vorwegnahme“ und „Goldplating“. EU-Verordnungen (z.B. Listing Act, ESAP-VO) gelten unmittelbar, nationale Umsetzung ist oft unnötig. Fehlende EU-Ausführungsbestimmungen können zu überzogenen nationalen Regelungen (Goldplating) führen und dem Bürokratieabbau entgegenwirken. Eine verfrühte nationale Umsetzung, wie im ZuFinG II, ist problematisch, solange EU-Vorgaben nicht final sind. Unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. „ungeordneter Handel“) und vage Ziele (z.B. „Markteffizienz“) ohne klare EU-Grundlage bergen das Risiko von Fehlinterpretationen und Kompetenzüberschreitungen. Es wird empfohlen, mit nationalen Regelungen die finalen EU-Vorgaben abzuwarten, um Rechtsunsicherheit und unnötige Anpassungen zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- BörsZulV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpAIV [alle RV hierzu]
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜGBMV [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- eWpRV [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Eintreten für Regelungen, die einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- SpruchG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- WPapUmstG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜG [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Als VFPK setzen wir uns dafür ein, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- SpruchG [alle RV hierzu]
- WPapUmstG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜGBMV [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- FKAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Entlastung von Bürokratie im Börsengesetz, Präzisierung beim Begriff des Verwahrers nach Paragraph 4 Absatz 6 eWpG, Anpassungen und Klarstellungen im InvStG zur Erreichung einer größeren Praxisnähe und Umsetzbarkeit, Anpassung von Bussgeldtatbeständen im KWG zur Bebussung von Verstößen gegen die SEPA-Verordnung, Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen im Millionenkreditmeldewesen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verwahrers nach § 4 Absatz 6 eWpG Es besteht nach wie vor..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) tätig sein dürfen. Es ..., ...Wertpapiere im Sinne des eWpG als Erlaubnis im Inland..., ... regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ergänzen: ...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Daneben begrüßen wir die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Daneben weisen wir auf einige Aspekte hin, die zur weiteren Klarstellung und damit zu noch mehr Rechtssicherheit führen würden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Sinne des § 4 Absatz 6 eWpG zentrale Register führen...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendung des § 6 Absatz 4 S. 1 eWpG, der eine ausdrückliche...
-
- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kryptowertpapiere (§ 20 eWPG, Artikel 27 Nr. 1). Da ..., ...genutzt werden, um § 21 eWPG nachzubessern. Aus dem ..., ...werden, dass § 21 Abs. 1 eWpG keine Schadensersatzhaftung..., ...unklaren Reichweite von § 21 eWpG dagegen eine Rechtsunsicherheit...
-
- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 17.09.2024
- Beschreibung: Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zentrale Register nach dem eWpG begeben werden können. ..., ... Ansicht vertreten, das eWpG ermögliche nur die Begebung..., ...Wertpapierregister nach dem eWpG begeben werden können. ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...“; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 4 Abs. 3 eWpG und Kryptofondsanteilen..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG und Kryptofondsanteile ...
-
- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: BIS-Bericht gilt für Unternehmen, die unter die CRR fallen und in Krypto-Assets investieren. Augenmerk liegt auf der Risikogewichtung von Krypto-Assets. Hierzu beinhaltet der Bericht eine Einordnung in zwei Gruppen (1/2). Es wird eine sehr kritisch zu beurteilende Gewichtung von 1250% bei Gruppe 2-Assets vorgeschlagen. Diese würde eine 1:1 Unterlegung mit Eigenkapital erfordern. Zudem legt der Bericht eine sehr nachteilige Einordnung von tokenisierten Wertpapieren, die auf einer „permissionless“ (öffentlichen) Blockchain begeben werden, in die Gruppe 2 nahe, was diese Assets für institutionelle Investoren unattraktiv macht. Generell sollte die Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere technologieoffen und –neutral erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Electronic Securities Act” (eWpG)). This enables, for example..., ...For example, the German eWpG has already implemented...
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 4 Abs. 3 eWpG und Kryptofondsanteilen..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG und Kryptofondsanteile..., ...im Sinne von § 4 Abs. 3 eWpG und Kryptofondsanteilen..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG und Kryptofondsanteile ...
-
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 4 Abs. 3 eWpG und Kryptofondsanteilen..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG und Kryptofondsanteile ..., ...im Sinne von § 4 Abs. 3 eWpG und Kryptofondsanteilen..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG und Kryptofondsanteile ...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir streben eine Regelung an, verbriefte Anteilscheine nur durch Zustimmung der BaFin durch elektronische Anteilscheine ersetzen zu können und das bei Verschmelzungstatbeständen die Begebungsform der Anteile oder Aktien einer Verschmelzung nicht entgegensteht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...elektronische Wertpa- piere (eWpG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch..., ... Im FinmadiG wird das eWpG bislang nicht adressiert..., ...Auseinandersetzung mit dem eWpG als Hindernisse ergeben..., ...Kryptofondsanteile Das eWpG sieht bislang nicht vor..., ...können. Nach § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG wird für die Ersetzung ..., ...elektronische Wertpapiere i.S.d. eWpG begeben werden können, ..., ...abweichend von § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG im KAGB zu ermöglichen,..., ...Kryptowertpapieren i.S.d. eWpG verwahren kann. Wir ..., ...umstritten, ob § 6 Abs. 4 S.1 eWpG auch Verschmelzungssachverhalte..., ...gesellschaftsrechtlichen Kontext, die dem eWpG, das im Grunde nur die ..., ...Erachtens ist § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG bei Fondsverschmelzungen..., ...erhalten, weil § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG bei ausländischen Fondsanteilen...