Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (22)
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 02.10.2025
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede. Regelungen für das Abstellen von EKf auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sollten nicht dazu führen, das bestehende und künftige Angebot einzuschränken, welches Verbrauchern nachhaltig eine gesteigerte Mobilität ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 24.09.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
- Beschreibung: punktuelle Anpassungen in der eKFV, Änderungen bezogen auf die technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge, Anpassung der Sicherheitsanforderung der Batterien, Anpassung der verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr, Überfürhung der verhaltensrechtlichen Regelungen in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Bitkom begrüßt die Novelle grundsätzlich, weißt allerdings auf die Risiken des geplanten Parkverbots für nicht-stationsbasierte Sharing-Fahrräder und E-Scooter hin und setzt sich dafür ein, dass der Entwurf entsprechend angepasst wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 17.07.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Neben verbesserten Sicherheitsstandards für Batterien soll künftig auch eine neue E-Scooter-Regulierung folgen. So plant das Bundesministerium für Verkehr eine neue Verordnung, welche die Regeln für E-Scooter nochmals nachschärfen soll und sie denen für den Radverkehr weitgehend angleicht. Auf diese Weise könnte die Integration von E-Scootern in den bestehenden Verkehrsmix weiter vorangetrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 27.03.2025
- Beschreibung: Anpassung der technischen und der Sicherheitsanforderungen bei Elektrokleinstfahrzeugen (eKV); Überführung der verhaltensrechtlichen Regelungen bei eKF in die StVO; Interessenvertretung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von eKV
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 13.02.2025
- Beschreibung: Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Plattform Shared Mobility am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 12.09.2024
- Beschreibung: Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgrund der Evaluierung der Bundesanstalt für Straßenwesen; Aufnahme zusätzlicher Ausrüstungsvorschriften; Angleichung der Benutzung von Radverkehrsanlagen an den Radverkehr; Überführung der Verhaltensvorschriften in die StVO
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
- Beschreibung: Geplant ist die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. - Widerspruch gegen geplante Änderungen des rechtlichen Status von Elektrokleinstfahrzeugen. - Forderung nach einem Mindestabstand beim Überholen von Fußverkehr. Widerspruch gegen Erlaubnis in der StVO, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. - Keine Grünpfeil-Regelung für E-Scooter - Im Bußgeld-Katalog sollen die Sätze für das Befahren von Gehwegen steigen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 14.08.2024
- Beschreibung: - § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 14.08.2024
- Beschreibung: Die Verordnungsinitiative des BMDV sieht verschiedene Neuregelungen für die Nutzung sog. "E-Scooter". vor. Dazu gehört unter anderem, dass ab dem 1. Januar 2027 E-Scooter und andere sogenannte elektrische Kleinstfahrzeuge mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Auch die Sicherheitsanforderungen an die Batterien sollen angepasst werden. Die vorgesehenen neuen Anforderungen an Batterien sind aus Sicht des VDV für die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen jedoch nicht ausreichend. In der VDV-Stellungnahme wird somit vorgeschlagen, die Maßgaben zu verschärfen bzw. hierfür die DIN EN 50604-1 als maßgebend festzuschreiben. Nur so kann das Sicherheitsniveau (bspw. Verhinderung von Akkubränden) in Bussen und Bahnen gewährleistet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 13.08.2024
- Beschreibung: Auf Basis der allgemeinen Verkehrssicherheit hat der TÜV-Verband vorranglich Anpassungen an die technischen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge kommentiert um die Betriebssicherheit dieser Fahrzeuge weiter zu verbessern. U.a. wird sich gegen abnehmbare Leuchten und akustische Fahrtrichtungsanzeiger ausgesprochen, für eine Anpassung der Lenkerlänge und dessen Design als auch die Gestaltung und Anbringung der vorgeschriebenen Fabrikschilder.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (eKFV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.08.2024
- Beschreibung: Der ADAC fordert insbesondere die Einführung einer Betriebsgefahr nach §7 StVG für Elektrokleinstfahrzeuge aus Gründen des Opferschutzes, die Vergrößerung der erforderlichen Versicherungsplaketten zur deren besseren Erkennbarkeit gerade in Unfallfluchtfällen, die Abgrenzung BKatV Nr. 235/235 zu §6 PflVG, wann beim Fahren ohne Versicherungsschutz eine OWI und wann eine Straftat vorliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der eKFV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Bei der Anpassung der Vorschriften über Elektrokleinstfahrzeuge wie eScooter muss die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer/-innen zentrales Anliegen sein. Sowohl die Verkehrssicherheit der Nutzer von Elektrokleinstahrzeugen als auch der Fußgänger muss angemessen berücksichtigt werden. Das Nutzen von Gehwegen durch Elektrokleinstfahrzeuge erhöht die Unfallgefahr für sich und Fußgänger, daher sollten sie dort nicht fahren dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Voi Technology Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LimeBike Germany GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt den Betrieb von Elektrokleinfahrzeugen wie E-Scootern auf öffentlichen Straßen. Die Verordnung legt technische Anforderungen an die Fahrzeuge fest, wie z.B. Höchstgeschwindigkeit und Bremsvorrichtungen. Darüber hinaus regelt sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, darunter Altersbeschränkungen und Versicherungspflichten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Regulierung von Mobilitätsanbietern in den Bereichen Mikromobilität, Taxi- und Mietwagenvermittlung sowie Carsharing auf kommunaler Ebene ist in Deutschland fragmentiert. Deshalb setzt sich Bolt mit Mitgliedern des Bundestages zusammen, um über konkrete Herausforderungen im Bereich der Regulierung in den jeweiligen Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten zu sprechen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) regelt Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), darunter auch von Bolt betriebene “E-Scooter”, in Deutschland. Das BMV hat im Sommer 2025 einen Entwurf für eine Anpassung der eKFV vorgelegt. Darin wird u.a. geregelt, dass für geteilte E-Scooter zukünftig grundsätzlich eine Sondernutzungspflicht gilt und zudem das Abstellen nur noch ausschließlich an festen Abstellorten gestattet wäre. Bolt hat das Ziel, dass Städte und Kommunen auch zukünftig selber entscheiden können, ob E-Scooter Sondernutzung oder Gemeingebrauch sind und ob das Parken der E-Scooter sowohl im Free-Float als auch im stationsbasierten Betrieb zulässig ist oder nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DVR empfiehlt, bei einer Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bestimmte Punkte zu berücksichtigen. Betroffen sind: Definition von EKF, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Blinker, Lenk- und Haltestange, Evaluierung der Regelungen. Gefordert wird, die geltenden Alkohol-Grenzwerte zumindest beizubehalten. (Insgesamt fordert der DVR ein absolutes Alkoholverbot.) Zusätzlich wird die Einführung einer Gefährdungshaftung gefordert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung um Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange. Aktuell ist das Fahren von OneWheel, MonoWheel oder Elektro-Skateboard nach §1 des Pflichtversicherungsgesetzt eines Strafttat. Um Fahrzeuge ohne Lenk und Haltestange zuzulassen benötigen sie zukünftig eine Typenzulassung um wie z:b. der E-Scooter auch eine Versicherung erhalten zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):