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16 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"eKFV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (16)

    • Angegeben von: Plattform Shared Mobility am 30.09.2024
    • Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 12.09.2024
    • Beschreibung: Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgrund der Evaluierung der Bundesanstalt für Straßenwesen; Aufnahme zusätzlicher Ausrüstungsvorschriften; Angleichung der Benutzung von Radverkehrsanlagen an den Radverkehr; Überführung der Verhaltensvorschriften in die StVO
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 26.08.2024
    • Beschreibung: Geplant ist die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. - Widerspruch geggen geplante Änderungen des rechtlichen Status von Elektrokleinstfahrzeugen. - Forderung nach einem Mindestabstand beim Überholen von Fußverkehr. Widerspruch gegen Erlaubnis in der StVO E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. - Keine Grünpfeil-Regelung für E-Scooter - Im Bußgeld-Katalog sollen die Sätze für das Befahren von Gehwegen steigen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 14.08.2024
    • Beschreibung: - § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 14.08.2024
    • Beschreibung: Die Verordnungsinitiative des BMDV sieht verschiedene Neuregelungen für die Nutzung sog. "E-Scooter". vor. Dazu gehört unter anderem, dass ab dem 1. Januar 2027 E-Scooter und andere sogenannte elektrische Kleinstfahrzeuge mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Auch die Sicherheitsanforderungen an die Batterien sollen angepasst werden. Die vorgesehenen neuen Anforderungen an Batterien sind aus Sicht des VDV für die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen jedoch nicht ausreichend. In der VDV-Stellungnahme wird somit vorgeschlagen, die Maßgaben zu verschärfen bzw. hierfür die DIN EN 50604-1 als maßgebend festzuschreiben. Nur so kann das Sicherheitsniveau (bspw. Verhinderung von Akkubränden) in Bussen und Bahnen gewährleistet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 13.08.2024
    • Beschreibung: Auf Basis der allgemeinen Verkehrssicherheit hat der TÜV-Verband vorranglich Anpassungen an die technischen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge kommentiert um die Betriebssicherheit dieser Fahrzeuge weiter zu verbessern. U.a. wird sich gegen abnehmbare Leuchten und akustische Fahrtrichtungsanzeiger ausgesprochen, für eine Anpassung der Lenkerlänge und dessen Design als auch die Gestaltung und Anbringung der vorgeschriebenen Fabrikschilder.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (eKFV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.08.2024
    • Beschreibung: Der ADAC fordert insbesondere die Einführung einer Betriebsgefahr nach §7 StVG für Elektrokleinstfahrzeuge aus Gründen des Opferschutzes, die Vergrößerung der erforderlichen Versicherungsplaketten zur deren besseren Erkennbarkeit gerade in Unfallfluchtfällen, die Abgrenzung BKatV Nr. 235/235 zu §6 PflVG, wann beim Fahren ohne Versicherungsschutz eine OWI und wann eine Straftat vorliegt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der eKFV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
    • Beschreibung: Bei der Anpassung der Vorschriften über Elektrokleinstfahrzeuge wie eScooter muss die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer/-innen zentrales Anliegen sein. Sowohl die Verkehrssicherheit der Nutzer von Elektrokleinstahrzeugen als auch der Fußgänger muss angemessen berücksichtigt werden. Das Nutzen von Gehwegen durch Elektrokleinstfahrzeuge erhöht die Unfallgefahr für sich und Fußgänger, daher sollten sie dort nicht fahren dürfen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Voi Technology Germany GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LimeBike Germany GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt den Betrieb von Elektrokleinfahrzeugen wie E-Scootern auf öffentlichen Straßen. Die Verordnung legt technische Anforderungen an die Fahrzeuge fest, wie z.B. Höchstgeschwindigkeit und Bremsvorrichtungen. Darüber hinaus regelt sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, darunter Altersbeschränkungen und Versicherungspflichten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) regelt Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), darunter auch von Bolt betriebene “E-Scooter”, in Deutschland. Basierend auf der im Herbst 2023 veröffentlichten Evaluierung der eKFV durch die BASt ist mit einer Anpassung der eKFV zu rechnen. Dabei sollten besonders die Regelungen im Zusammenhang mit der StVo und den zulässigen Verkehrsflächen für eKF an die Regelungen des Fahrrads angepasst werden. Zudem ist die geltende Regelung, die Versicherungsplakette zum Wechsel des Verkehrsjahres zu erneuern, für Sharing-Anbieter nicht praktikabel.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Der DVR empfiehlt, bei einer Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bestimmte Punkte zu berücksichtigen. Betroffen sind: Definition von EKF, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Blinker, Lenk- und Haltestange, Evaluierung der Regelungen. Gefordert wird, die geltenden Alkohol-Grenzwerte zumindest beizubehalten. (Insgesamt fordert der DVR ein absolutes Alkoholverbot.) Zusätzlich wird die Einführung einer Gefährdungshaftung gefordert.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

    Aktiv vom 03.06.2024 bis 03.01.2025

    • Angegeben von: TIER Mobility SE am 03.06.2024
    • Beschreibung: Bessere Regulierung von Eletrokleinstfahrzeugen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. am 03.06.2024
    • Beschreibung: Erweiterung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung um Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange. Aktuell ist das Fahren von OneWheel, MonoWheel oder Elektro-Skateboard nach §1 des Pflichtversicherungsgesetzt eines Strafttat. Um Fahrzeuge ohne Lenk und Haltestange zuzulassen benötigen sie zukünftig eine Typenzulassung um wie z:b. der E-Scooter auch eine Versicherung erhalten zu können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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