Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (49)
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- Angegeben von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2502040013 (PDF, 8 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2501280023 (PDF, 11 Seiten)
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass Überschuldete in Gerichtsvollziehungs-Verfahren weiterhin genügend rechtliches Gehörs finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 20/13251
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Bisher ist es weder Verbrauchern noch Wettbewern möglich gegen die wettbewerbswidrige Praxis der Wettbewerber aus Drittstaaten gerichtlich vorzugehen, weil die Wettbewerber aus Drittstaaten nur "verantwortliche" Personen innerhalb der EU benennen müssen, die bestimmte Informationen für die Marktüberwachung vorhalten müssen. Gesamttextil schlägt einen rechtlichen Weg vor, dies zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200059 (PDF, 2 Seiten)
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RefE Zuständigkeitskonzentration GV Vollstreckung + Rpfl in Nachlasssachen; Verstrickungsproblematik
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Kritik an geplanter Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern sowie der nahezu vollständigen Aufgabenverlagerung von Richtern auf Rechtspfleger in Nachlasssachen; Forderung nach der Schaffung eines Großen Nachlassgerichts; Forderung nach einer Lösung der Verstrickungsproblematik bei Insolvenz
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030035 (PDF, 13 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411260012 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411220010 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411190019 (PDF, 3 Seiten)
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411190016 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411190007 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411190005 (PDF, 3 Seiten)
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411190003 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Die Anzahl der Vollstreckungsaufträge und Anträge in hybrider Form soll reduziert werden. Durch Änderungen in der Zivilprozessordnung (Paragrafen 754a und 829a) soll es umfangreicher als bisher erlaubt werden, anstatt der vollstreckbaren Ausfertigung und anderer Schriftstücke in Papierform elektronische Kopien davon an das Vollstreckungsorgan zu übermitteln. Der BDIU unterstützt das Ziel der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und setzt sich für die Einrichtung einer bundesweiten, digitalen Zwangsvollstreckungs-Datenbank ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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BT-Drs. 20/11310
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410070013 (PDF, 6 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen bisher dem Vollstreckungsgericht vorbehaltene Zuständigkeiten auf den Gerichtsvollzieher übertragen werden. Der BDIU setzt sich hierbei für die Wahrung der Gläubigerrechte ein und fordert eine nachhaltige, weitere Qualifizierung der Gerichtsvollzieher.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411220018 (PDF, 7 Seiten)
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Einführung eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Aktiv vom 07.08.2024 bis 09.09.2024
- Angegeben von: Christoph Köpernick M.Sc. am 07.08.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Wahlgerichtsstands (u.a. § 152 II 2. FamFG-E) soll verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Schnellere höchstrichterliche Entscheidungen, auch wenn Verfahren durch Anerkenntnis oder Rücknahme beendet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.07.2024
- Beschreibung: Digitalisierung der Justiz ist eine wesentliche Voraussetzung für einen zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat. Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens, welches Bürgern ermöglichen soll, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 04.07.2024
- Beschreibung: Forderung der verbindlichen Vorgabe bundeseinheitlicher Austauschformate für den elektronischen Datenaustausch mit der Justiz. Die Übermittlungen von Behördenakten müssen sowohl für die Gerichte als auch die Verfahrensbeteiligten und etwa auch gehörte Sachverständige möglichst einfach zu handhaben sein, sie müssen "gut lesbar" sein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Vermögenseinziehungsgesetzes würde es dem Staat ermöglichen, von Amts wegen nach verdächtigen Vermögenswerten zu fahnden und diese sicherzustellen oder sogar einzuziehen, wenn ausreichend Hinweise dafür bestehen, dass die Vermögenswerte aus Straftaten stammen oder für Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies würde erhebliche Fortschritte für die Bekämpfung von Geldwäsche sowie die Durchsetzung von Sanktionen, z.B. im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, bedeuten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270112 (PDF, 6 Seiten)
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- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI plädiert für die Verhinderung missbräuchlicher Auswüchse eines Sammelklagesystems nach US-amerikanischem Vorbild und den Schutz elementarer kontinentaleuropäischer Rechtsprinzipien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)
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BT-Drs. 20/6520
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die weitere Anpassung der Regelungen zum Pfändungsschutzkonto, um das pfändungsgeschützte monatliche Existenzminimum für alle Familienkonstellationen barrierefrei sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: DK begrüßt grundsätzlich das Bestreben, zeitintensive Massenverfahren zu beschleunigen. Die DK befürchtet aber massive Eingriffe in die Dispositionsmaxime der Parteien. Unklar bleibt, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat. Keien Definition von "Masseverfahren" enthalten. Zeitpunkt, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist, muss klar fixiert sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 09.07.2024
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für einfache, medienbruchfreie und digitale Verfahren, die die Rechtsdurchsetzung und den Zugang zum Recht verbessern, setzen sich auch die Versicherer ein, insbesondere in der Rechtsschutzversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz -
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BR-Drs. 126/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (11):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft sieht die Einführung von Leitentscheidungsverfahren kritisch. Jedenfalls sollten zunächst Erfahrungen im Umgang mit der Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie gesammelt werden. Zudem sollten vorrangig die Bestrebungen zur Digitalisierung der Justiz verfolgt und umgesetzt werden, um die Gerichte in die Lage zu versetzen, der Fülle der Massenverfahren Herr zu werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 375/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof -
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BR-Drs. 375/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):