Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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- Angegeben von: APCO Worldwide GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Der rechtliche Rahmen soll so angepasst werden, dass bei der Behandlung von Zahnfehlstellungen mit Clear Alignern zwingend eine konstante, persönliche ärztliche Überwachung sichergestellt sein muss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, juristische Personen, die Zahnheilkunde anbieten Regelungen zu unterwerfen, die die zahnärztliche Unabhängigkeit in der Leistungserbringung sicherstellen und die Einflussnahme Dritter, namentlich von Investoren, auf die Heilbehandlung verhindert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Gesetzgebung zum PhysiotherapeutenberufereformG die vom ZHG gezogenen Grenzen eingehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich für ein effizienteres Anerkennungsverfahren ein, ohne die Patientensicherheit zu gefährden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht jetzt vor, dass Zahntechniker Scans beim Patienten durchführen (§ 3 Abs. 5 a) und „projektbezogene, ästhetische und funktionale Messungen am Patienten oder der Patientin sowie deren Bewertung, die Erstellung eines Konzepts zur zahntechnischen Versorgung“ (§ 5 Abs. 2) durchführen. Dieser Absatz sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden am 13.03.2024
- Beschreibung: Heilkunde-GmbHs sind zulässig, unterliegen aber keiner suffizienten Überwachung. Die unmittelbar die Heilkunde ausübenden Personen unterliegen der berufsrechuchen Aufsicht der Kammern, die Unternehmen selbst unterliegen keiner entsprechenden Überwachung. Ebenso unterliegen Heilkunde-GmbHs - anders als alle anderen Anbieter von ambulanter und stationärer Heilkunde keinem Genehmigungsvorbehalt. Der BDK wirbt dafür, Regelungen zu schaffen, damit auch gewerbliche Anbieter heilkindlicher Leistungen durch Behörden oder Heilberufekammern überwacht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):