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20 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"WiPrO"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (20)
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Nachhaltigkeitsberichterstattung Richtlinie CSRD (EU) 2022/2464
- Angegeben von: Nestlé Deutschland AG am 17.01.2025
- Beschreibung: 1:1 Umsetzung der Richtlinie gemäß dem Referententwurf des BMJ https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- BHO [alle RV hierzu]
- URV [alle RV hierzu]
- JVKostG [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
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Zukunftsfinanzierungsgesetz
- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Eintreten für Regelungen, die einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SpruchG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- WPapUmstG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜG [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der WPO Novelle.
- Angegeben von: Deutscher Buchprüferverband e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Erneut auf das Ziel der Zusammenführung der Prüferberufe hinzuwirken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411290003 (PDF, 3 Seiten)
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Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO); Aktenzeichen: VIIB3-72204/002#008
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411210005 (PDF, 12 Seiten)
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CSRD-Umsetzungsgesetz
- Angegeben von: Santander Consumer Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden künftig ein breiterer Kreis von Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Das Gesetz bedarf der nationalen Umsetzung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung setzen wir uns für eine Reihe von Klarstellungen zur Anwendung und Umsetzung des Gesetzes ein. Diese betrifft u. a. die Themen Anwendungsfristen, Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und -lageberichten, Pflicht zur Anwendung des digitalen Formats (ESEF) und Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
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SG2406060034 (PDF, 12 Seiten)
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SG2406060041 (PDF, 3 Seiten)
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SG2409170003 (PDF, 28 Seiten)
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SG2409170005 (PDF, 2 Seiten)
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Zulassung von Dritten für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und Herstellung eines Level Playing Field
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200240 (PDF, 16 Seiten)
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Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der (CSRD) in deutsches Recht
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll. Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten. Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind. Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200246 (PDF, 35 Seiten)
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Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
- Angegeben von: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am 27.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziele der Interessenvertretung sind: 1) Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Regeln dürfen nicht aufgeweicht werden; 2) Unabhängige Bestätigungsdienstleister: zusätzliche Kapazitäten und Expertise einbeziehen; 3) Förderbanken müssen vollumfänglich erfasst werden; 4) Nationaler Standardsetzer: Unabhängigkeit und zivilgesellschaftliche Beteiligung ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Vorschlag zur Reform des Wirtschaftsprüfungsmarktes
- Angegeben von: FleishmanHillard Germany GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Diskussionsanstoß zu einer umfangreichen Reform des Wirtschaftsprüfungsmarktes insbesondere im Prüfungssegment von Unternehmen von öffentlichem Interesse zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsprüfungsmarktes und des Finanzsystems auf allen Ebenen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Angegeben von: FleishmanHillard Germany GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Zeitnahe Umsetzung der Richtlinie und Sicherung qualitativ hochwertiger Prüfungsstandards analog zur finanziellen Berichterstattung auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Angegeben von: Forvis Mazars am 26.06.2024
- Beschreibung: Zeitnahe Umsetzung der Richtlinie und Sicherung qualitativ hochwertiger Prüfungsstandards analog zur finanziellen Berichterstattung auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Vorschlag zur Reform des Wirtschaftsprüfungsmarktes
- Angegeben von: Forvis Mazars am 26.06.2024
- Beschreibung: Diskussionsanstoß zu einer umfangreichen Reform des Wirtschaftsprüfungsmarktes insbesondere im Prüfungssegment von Unternehmen von öffentlichem Interesse zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsprüfungsmarktes und des Finanzsystems auf allen Ebenen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2406130130 (PDF, 11 Seiten)
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SG2409050004 (PDF, 3 Seiten)
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SG2409050005 (PDF, 4 Seiten)
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Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406050052 (PDF, 12 Seiten)
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Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210148 (PDF, 12 Seiten)
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Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht. Nutzung der Ermessensspielräume und Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406110077 (PDF, 12 Seiten)
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Vorschläge zur Anpassung des Referentenentwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Über die Corporate Sustianability Reporting Directive (CSRD) werden künftig ein breiterer Kreis von Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Das Gesetz bedarf der nationalen Umsetzung. Im Rahmen der nationalen Umsetzung setzen sich die privaten Banken für eine Reihe von Klarstellungen zur Anwendung und Umsetzung des Gesetzes ein. Diese betrifft u. a. die Themen Anwendungsfristen für kleine, nicht-komplexe Institute (SNCI), Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und -lageberichten, Pflicht zur Anwendung des digitalen Formats (ESEF) und Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406040050 (PDF, 12 Seiten)
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Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goltplating – insbesondere bei Erleichterungsvorschriften für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, beim Offenlegungsformat und der Berichterstattung über Ressourcen ohne physische Substanz – erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406070019 (PDF, 12 Seiten)
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CSRD, Eine 1:1 Umsetzung der Richtlinie wird gefordert.
- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 25.04.2024
- Beschreibung: Es wird eine strikte 1:1-Umsetzung des EU-Rechtes in das nationale Recht gefordert. Der administrative Aufwand und die Kosten für die Berichterstattung müssen jedoch im Blick behalten werden. Wahlrecht bzw. der Ermessensspielraum der CSRD für Mitgliedstaaten ist zu berücksichtigen. Ein "gold-plating" wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2404220005 (PDF, 2 Seiten)
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