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24 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"WärmeLV"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (24)
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Gebot der Kostenneutralität
- Angegeben von: Elevion GmbH am 10.01.2025
- Beschreibung: Abänderung des Gebots in § 556c BGB; WärmelieferVO mit dem Zweck der Berücksichtigung der aktuellen verfügbaren Technologien und Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter gleichzeitiger Wahrung des Mieterschutzes.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Novellierung der WärmeLV
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: BDEW fordert die Novellierung der WärmeLV (Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum). Um insbesondere eine Verdichtung und den Ausbau von Wärmenetzen auch im Bereich der Bestandsgebäude zu ermöglichen, braucht es dringend eine Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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XXV. Hauptgutachten der Monopolkommission
- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Die Monopolkommission hat Vorschläge vorgelegt, wie in Fernwärmenetzen als vollständig vertikal integrierte natürliche Monopole mehr Wettbewerb einziehen kann. Der ZIA hat kürzlich gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausführlich zu Regelungen im Fernwärmemarkt im Zuge der Verbändeanhörung zur AVBFernwärmeV-Novelle Stellung genommen. Auf dieser Grundlage nahmen wir hiermit zum Hauptgutachten der Monopolkommission und den darin vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen Stellung. Hierbei konzentrierten wir uns ausschließlich auf die Ausführungen im Kapitel V „Wettbewerb im Fernwärmemarkt“.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410220023 (PDF, 15 Seiten)
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Fernwärme: Mehr Verbraucherschutz und Preistransparenz
- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 23.09.2024
- Beschreibung: Der Verband begrüßt, dass mit der Novellierung weitestgehend auch die Verbraucherrechte aus dem Gas- und Strommarkt angewendet werden sollen. Er plädiert zudem dafür, ein bundesweites Vergleichsportal und eine zentrale Stelle zur Preisaufsicht einzuführen. Da mit Blick auf die besonderen Infrastrukturen von Fernwärmenetzen vor Ort eine regionale Monopolstellung der Fernwärmeunternehmen nicht zu verhindern ist, wären ein bundesweiter Vergleich der Fernwärmeunternehmen untereinander und die Preisaufsicht wichtige Maßnahmen, um noch mehr Kostentransparenz und Fairness zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2409230048 (PDF, 4 Seiten)
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SG2412110018 (PDF, 3 Seiten)
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WärmeLV i. V. m. § 556c BGB
- Angegeben von: RheinEnergie AG am 04.07.2024
- Beschreibung: Abbau der Hemmnisse für den Ausbau der Wärmnetze unter Berücksichtigung des Mieterschutzes, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels 2023
- Angegeben von: Johanssen+Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels 2023
- Angegeben von: Klaus Mindrup am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Energiepolitik in der Contractingbranche
- Angegeben von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil AVBFernwärmeV: - grundlegender Aufbau der AVBF, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409190022 (PDF, 4 Seiten)
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Energiepolitik in der Contractingbranche
- Angegeben von: GETEC heat & power GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Wärmelieferverordnung
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Energiepolitik in der Contractingbranche
- Angegeben von: G+E GETEC Holding GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 71a bis p GEG: - Mieterschutzregeln, technologieoffene Ausgestaltung Wärmeplanungsgesetz (WPG): - Kompatibilität zum GEG schaffen, Anschluss- und Benutzungszwang, Vor-Ort-Partnerschaften mit Akteuren, Mieterschutzregeln Gebot der Kostenneutralität, § 556c BGB, §§ 8-10 WärmelieferVO: - Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes Energiewirtschaftsgesetz: - Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Wärmewende ermöglichen durch Änderung von § 556 c Abs. 1 BGB oder der Wärmelieferverordnung in Bezug auf die Ermittlung der Kostenneutralität
- Angegeben von: ENGIE Deutschland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Steigende Wärmekosten als Betriebskosten für Mieter sind nach § 556c BGB nicht zulässig. Auch die Wärmelieferverordnung erlaubt nach einer Umstellung auf Wärmelieferung aus einem Wärmenetz oder aus einer dezentralen Anlage die Umlage der resultierenden Kosten nur dann, wenn die Kostenneutralität für die Mieter gewährleistet ist. Nach den derzeit geltenden Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität lässt sich diese meist nicht erreichen. Das behindert neue Anschlüsse an dekarbonisierte Nah- und Wärmenetze. Hier ist nun entweder die Streichung oder Änderung von § 556 c Abs. 1 BGB oder eine Änderung der Vorschriften zur Ermittlung der Kostenneutralität in der Wärmelieferverordnung dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Gebot der Kostenneutralität
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Preiskontrolle und Transparenz bei der Lieferung von Fernwärme
- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200210 (PDF, 13 Seiten)
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WärmelieferV
- Angegeben von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.06.2024
- Beschreibung: Notwendige Novelle der Wärmelieferverordnung zur Ermöglichung von Klimaschutzinvestitionen nach Inkrafttreten der GEG-Novelle (65%-EE-Anforderung)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Wärmelieferverordnung
- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406140061 (PDF, 2 Seiten)
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Wärmelieferverordnung
- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung des Anschlusses von Bestandsgebäuden an die Fernwärme; Anpassung einzelner Berechnungsvorschriften; Gleichstellung von Eigenversorgung und Versorgung mit Fernwärme
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407110015 (PDF, 4 Seiten)
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Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels 2023
- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Beinhaltet die Bundesförderprogramme BEW und BEG, die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die Anpassung der Wärmelieferverordnung und der AVBFernwärmeV
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 21.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der retrospektiven Warmmietenneutralität für gewerbliche Fernwärmelieferung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Novelle WärmeLV
- Angegeben von: Rechtsanwälte Günther Partnerschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung Wärmewende (Umstellung auf Erneuerbare Energien) im vermieteten Wohnbestand
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Wärmelieferverordnung
- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2406060007 (PDF, 1 Seite)
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SG2406060012 (PDF, 2 Seiten)
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SG2406060015 (PDF, 3 Seiten)
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Besserer Zugang von Bestandsgebäuden zu Fernwärmeangeboten
- Angegeben von: 8KU GmbH am 14.05.2024
- Beschreibung: Der Zugang von Bestandsgebäuden zu auch klimaneutraler Fernwärme ist durch § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) erschwert. Ziel ist ein besserer Zugang von Bestandsgebäuden an die Fernwärme wie auch auf dem Fernwärmegipfel 2023 formuliert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Wärmewende: Geothermie stärken, BEW aufstocken und verstetigen sowie Chancengleichheit herstellen
- Angegeben von: MVV Energie AG am 26.04.2024
- Beschreibung: Der Ausbau der Geothermie erfordert eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, eine Steigerung der Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss in ihrer Mittelausstattung deutlich aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen und unvermeidbare Abwärme aus der thermischen Abfallbehandlung geöffnet werden sowie durch die Überführung in ein Gesetz verstetigt werden, damit die hohen Investitionen in die Wärmewende getätigt werden. Die Chancengleichheit für Wärmepumpen im geförderten Neubau gegenüber anderen Technologien und für Wärmelieferungen gegenüber dem Betrieb eigener Heizungen muss hergestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411140019 (PDF, 3 Seiten)
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Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels 2023
- Angegeben von: Roundtable Wärmewende am 24.04.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV
- Betroffene Bundesgesetze (2):