Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (72)
-
- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Die deutschen Klimaziele sind sehr ambitioniert. Für die weitere Dekarbonisie rung sind klare Rahmenbedingungen wichtig, die zu Planungs- und Investitions sicherheit führen. Darüber hinaus bedarf es einer sichergestellten Finanzierung, insbesondere von relevanter Energieinfrastruktur. Ein großer Teil der bisherigen Emissionsminderung stammt aus dem Bereich der Energieerzeugung. Neben deren weiterer Dekarbonisierung sind insbesondere der Gebäude-/Wärmebereich sowie der Verkehrsbereich zentral, weshalb nun richtige Rahmenbedingungen zu setzen sind. Sehr wesentlich für wirtschaftliche Akteure, insbesondere im Hinblick auf große und langfristig angelegte Transformationen, ist die Planungs- und Investitionssi cherheit. Deshalb bedarf es eines klaren Rahmens zur CO2-Bepreisung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärme lieferverordnung (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB) zu..., ...Kostenneutralitätsgebot gemäß WärmeLV mit einem nach hinten...
-
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23.03.2026
- Beschreibung: Der BDEW lehnt die Einführung eines neuen Regulierungsrahmens für Fernwärmenetze (inkl. Entflechtung/Netzregulierung, Ausschreibungspflichten für Wegerechte und Price-Cap-Ansatz auf Wärmepumpen-Vollkostenbasis) ab, da dies Investitionen, Planungssicherheit und Wärmewende gefährden kann. Der BDEW setzt sich ein für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens (insb. AVBFernwärmeV und WärmeLV), Stärkung und ggf. Verpflichtung der Preistransparenz (mit Datenkonsistenz zu anderen Pflichten) sowie die Nutzung/Wirksamkeitsprüfung der Universalschlichtungsstelle des Bundes statt einer neuen Fernwärme-Schlichtungsstelle. Der BDEW fordert, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht als zielgenaues Instrument beizubehalten und weiterzuentwickeln.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: HanseWerk AG am 18.03.2026
- Beschreibung: Fernwärme im Rahmen der Warmmietenneutralität nicht länger benachteiligen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: STEAG GmbH am 10.03.2026
- Beschreibung: Die angestrebte Transformation des Fernwärmesektors erfordert einen massiven Neu- und Ausbau inkl. Nachverdichtung von Fernwärmenetzen. Steag setzt sich dafür ein, dass der Gesetzgeber und die Bundesregierung diesbezügliche Zielvorgaben, Förderkulissen und die Regulatorik entsprechend ausgestalten. Hierzu zählen zeitgemäße Vorgaben in der AVBFernwärmeV und der WärmeLV, die Stärkung bestehender und die Einführung neuer Förderinstrumente sowie eine Stärkung der Kommunen bei der Ausweisung von Fernwärmegebieten im Rahmen der Wärmeplanung.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Mainova AG am 09.02.2026
- Beschreibung: Ziel ist es, durch Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) eine grundsätzliche Regelung zur Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Dabei soll die durch ein Zusammenspiel des § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit der WärmeLV geltende sogenannte Warmmietenneutralität (Kostenneutralität") angepasst werden, so dass eine Umstellung des Heizungssystems von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferungen keine wirtschaftliche Benachteiligung mehr im Vergleich zum Umstieg auf eine andere Art der Eigenversorgung - insbesondere in Mietswohngebäuden - bedeutet.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Dadurch wird der Fernwärmeausbau..., ...Lösungsvorschlag: Novellierung der WärmeLV und Schaffung einer grundsätzlichen...
-
- Angegeben von: KPC Berlin GmbH am 05.01.2026
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
-
- Angegeben von: KPC Berlin GmbH am 05.01.2026
- Beschreibung: Grundlegender Aufbau der AVBF, Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
-
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine vereinfachte, praxistaugliche und technologieoffene Neufassung der §§ 71 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein. Ziel ist es, klare, verständliche und adressatengerechte Regelungen zu schaffen, die die Dekarbonisierung des Wärmesektors ermöglichen, ohne unnötige Bürokratie oder Doppelstrukturen zu erzeugen. Der BDEW fordert, dass verbindliche Vorgaben für Infrastrukturbetreiber in das EnWG überführt und die nationale Umsetzung der EPBD sinnvoll mit dem GEG verzahnt wird. Für Gebäudeeigentümer sollen Wahlmöglichkeiten bestehen bleiben, Planungssicherheit gewährleistet und Übergangsfristen realistisch gestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dringend zu novellierende WärmeLV hingewiesen. § 89 GEG...
-
- Angegeben von: GETEC Contracting GmbH am 18.11.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexibilisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: GETEC Contracting GmbH am 18.11.2025
- Beschreibung: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
AVBFernwärmeV
Aktiv vom 29.10.2025 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 29.10.2025
- Beschreibung: Grundlegender Aufbau der AVBF, Vereinbarkeit von Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
- Angegeben von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: grundlegender Aufbau der AVBF, Verzahnung mit GEG, WPG und EnEfG
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
- Angegeben von: GETEC heat & power GmbH am 06.10.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: G+E GETEC Holding GmbH am 02.10.2025
- Beschreibung: § 556c BGB; §§ 8-10 WärmelieferVO: Flexiblisierung des Kostenvergleichs unter Wahrung des Mieterschutzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
- Beschreibung: Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmeliefer-verordnung (WärmeLV). Dabei umfasst die gewerbliche..., ... Reform-diskussion zur WärmeLV auf das Gebot der Kostenneutralität..., ...Kostenneutralität aufzuheben, muss die WärmeLV weiter-entwickelt werden..., ... in § 556c BGB und der WärmeLV verankerte Gebot der ..., ...Einführung des § 556c und der WärmeLV die Umstellung von Eigenversorgung..., ...Umstellung (vgl. § 8, 9, 10 WärmeLV). Dabei werden die bisherigen..., ... sind in § 9 bzw. § 10 WärmeLV geregelt. 14 Das Gebot..., ... AVBFernwärmeV und der WärmeLV in der Praxis haben, ..., ...werden darf. Daher muss die WärmeLV künftig genaue Vorgaben..., ...Modernisierungsmaßnahme. Auch die WärmeLV greift nicht. Die Vermieterin..., ...dieser Fall, dass in der WärmeLV mehr Transparenz bei ..., ... Bereich sollte in der WärmeLV eingeschränkt und an ..., ... Wohnraum generell der WärmeLV und dem § 556c BGB zu..., ...Rahmen einer überarbeiteten WärmeLV genauer geregelt werden..., ...der § 556c BGB und die WärmeLV greifen nicht mehr nur..., ...Ermächtigung zum Erlass der WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB ..., ... Anwendungsbereich der WärmeLV auf alle Wärmelieferverträge..., ...müssen in einer erweiterten WärmeLV konkrete Vertragsbedingungen..., ...Vertragsgestaltung. Die WärmeLV sollte um konkrete Vertragsbedingungen..., ...Preisänderungsklauseln: Im §3 der WärmeLV sollte geregelt werden...
-
- Angegeben von: enercity AG am 02.09.2025
- Beschreibung: Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
-
- Angegeben von: PAUL Tech AG am 28.08.2025
- Beschreibung: Rahmenbedingungen für Wärmelieferung und Dekarbonisierung von Immobilien
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Im GEG sollten nur solche Vorgaben enthalten sein, die Gebäudeeigentümer als Verantwortliche adressieren. Vorgaben, die sich an Infrastrukturbetreiber wie bspw. Wärmenetzbetreiber richten oder Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze enthalten, sollten stattdessen z.B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer eine belastbare Investitionsentscheidung treffen. Die bisherigen Übergangsvorschriften und -fristen haben der Akzeptanz und Transparenz des Gesetzes geschadet – sie gilt es zu streichen. Investitionsbremsen haben im GEG keinen Platz: Die Haftungsrisiken für Infrastrukturbetreiber, z.B. für den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen (§ 71j Abs. 4 GEG), wirken investitionshemmend.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht...
-
- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Mainova AG am 30.04.2025
- Beschreibung: Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) muss dringend angegangen..., ...Bürokratieaufwand zu erzeugen. In der WärmeLV muss eine grundsätzliche...
-
- Angegeben von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
- Beschreibung: Überarbeitung der Wärme-Lieferverordnung, um veraltete Vorgaben zu korrigieren. Der in vielen Kommunen angestoßene Fernwärmeausbau soll dadurch beschleunigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wärmeinfrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) behindert Neuanschlüsse..., ...Umstieg auf Fernwärme in der WärmeLV zu verankern. Wir schlagen...
-
- Angegeben von: EWE AG am 02.04.2025
- Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
-
- Angegeben von: EWE AG am 02.04.2025
- Beschreibung: Weiterentwicklung des KWKG unter den klimapolitischen Zielvorgaben (ab 2026) mit Perspektive bis 2035, u.a. Entfristung der Wärmenetzförderung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...