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22 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (22)
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Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung
- Angegeben von: Santander Consumer Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Verordnungsentwurf zur geldwäscherechtlich konformen Regelung von Videoidentifizierungsverfahren
- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Gefordert werden insb. Änderungen der §§ 10 und 11 GwVideoIdentVE, die dort geforderten Sicherheitsmerkmale gehen über die EU-rechtlichen Anforderungen hinaus und wirken diskriminierend gegenüber Technologieanbieter im Inland und Verbrauchern aus dem EU-Ausland. Die in §§ 16 und 17 GwVideoIdentVE müssen technologieoffen formuliert werden. Konkrete technische Maßnahmen müssen hierzu technologieoffen in § 9 GwVideoIdentVE ergänzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270215 (PDF, 4 Seiten)
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Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406120069 (PDF, 8 Seiten)
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Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die durch das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) gesetzten und bewährten Sicherheitsstandards dürfen nicht -bewusst oder unbewusst- dergestalt verschärft werden, dass die Nutzbarkeit des Videoidentifizierungsverfahrens praktisch unmöglich gemacht wird. Die Nutzung darf nicht von der gleichzeitigen Bereitstellung eines Verfahrens zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens muss zudem dauerhaft sichergestellt werden. Es muss klargestellt werden, dass auch die Zugänglichmachung der Identifizierungsdaten aus einer verordnungskonform durchgeführten Videolegitimation durch einen anderen Verpflichteten möglich und zulässig ist.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406130004 (PDF, 8 Seiten)
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Anpassung der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: VideoID ist die bevorzugte Methode der Kunden für Remote-Client-Onboarding im deutschen Markt. Die Verbreitung von VideoID-Kunden-Onboarding hat den Zugang zu Finanzprodukten erleichtert, ohne dass dies zu einem Anstieg des Betrugs im Vergleich zu anderen Identifizierungsmethoden geführt hat. Mit dem Verordnungsentwurf GwVideoIDV-E sollen Anforderungen umgesetzt werden, die für Deutschland einzigartig und in der übrigen EU beispiellos sind. Nach Prüfung des Verordnungsentwurfs befürchten wir, dass seine Einführung EU-Gesetzgebung vorgreifen und unbeabsichtigt zu einem de facto Verbot von VideoID führen würde. Bis zur allgemeinen Implementierung von eIDAS auf europäischer Ebene sollte in Deutschland das VideoIdent-Verfahren in der jetzigen Form weitergeführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240042 (PDF, 1 Seite)
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Referentenentwurf Rechtsverordnung Geldwäscherechtliche Identifizierung per Video (GwVideoIdentV)
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt das Ziel des Entwurfs, mit dem Videoidentifizierungsverfahren ein bereits etabliertes Verfahren gesetzlich zu regeln, das auch im Bereich des Nichtfinanzsektors zur geldwäscherechtlichen Identifizierung geeignet ist. Ebenso begrüßt das IDW das Ziel, dem Bedarf von stärker automatisierten Verfahren gerecht zu werden. Das IDW regt an, von der geforderten zwingenden Verbindung mehrerer Identifizierungsverfahren abzusehen und weiterhin den zuständigen Aufsichtsbehörden Raum für die notwendige individuelle Flexibilität und Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der Identifizierungsfahren durch die Verpflichteten einzuräumen.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200243 (PDF, 3 Seiten)
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Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
- Angegeben von: Deutsche Post AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Kern werden fünf Anpassungen am Verordnungsentwurf vorgeschlagen, um das Sicherheitsniveau, die Nutzerfreundlichkeit und die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens in Einklang zu bringen: - Vereinfachung der zu prüfenden Sicherheitsmerkmale herbeiführen - die technischen Anforderungen an die Bildauflösungen und die Reaktionszeit der Nutzer auf ein realistisches und ausreichendes Niveau anpassen - eine Klarstellung zur Teilautomatisierung herbeiführen - eine Klarstellung für die Genehmigung vollautomatisierter Verfahren ergänzen - einen passenden Zeitrahmen für das Inkrafttreten der Verordnung vorzugeben
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung einer Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit der Verordnung sollen deutschlandweit einheitliche Vorgaben gemacht werden für die Identifizierung von Vertragspartnern im Wege der Videoidentifizierung.
- Zu Regelungsentwurf:
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eIDAS / Digital Identity / eID / Geldwäschevideoidentifikationsverordnung-Entwurf
- Angegeben von: ING-DiBa AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist, eIDAS und digitale Identitäten zum Erfolg zu verhelfen, um Innovation und Sicherheit im digitalen Bankwesen voranzutreiben und zu garantieren. Eine bedarfsgerechte Umsetzung ist dafür unabdingbar. Zudem soll die Alltagsrelevanz der eID über die Schaffung von Anwendungsfällen für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft gesteigert werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Videolegitimation auch in Zukunft als eine GwG konforme Identifikationsmethode für eine große Zielgruppe als echte Alternative zur Verfügung steht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Unterstützung der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
- Angegeben von: Nect GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns im Rahmen der Verordnung etwa für eine Konkretisierung der Sicherheitsanforderungen für automatisierte Videoidentifizierungsverfahren ein
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240292 (PDF, 4 Seiten)
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Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung
- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass im Hinblick auf die nach § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E erforderlichen eID-Verfahren eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr vorgesehen wird. Zudem sollte auf den Ausschluss vollautomatisierter Verfahren nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GwVideoIdentV-E verzichtet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406230014 (PDF, 8 Seiten)
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Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210109 (PDF, 8 Seiten)
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Referentenentwurf einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
- Angegeben von: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Ziel dieser Verordnung ist es, die Identifizierung von Personen durch Videoidentifikationsverfahren im Rahmen des Geldwäschegesetzes zu regeln und damit die Digitalisierung in der Geldwäscheprävention zu unterstützen. Der Entwurf wurde erstellt, um den aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen und effizientere sowie sicherere Identifizierungsverfahren zu ermöglichen. Im Kontext der zunehmenden Digitalisierung müssen sowohl Unternehmen als auch Aufsichtsbehörden neue Methoden zur Verifizierung von Identitäten einsetzen. Das VideoIdent-Verfahren bietet hier eine zeitgemäße Lösung, die gesetzlich verankert werden soll, um Rechtssicherheit und Standardisierung zu gewährleisten.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240127 (PDF, 3 Seiten)
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Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406110022 (PDF, 8 Seiten)
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Einführung einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns im Rahmen der GwVideoIdentV für eine Gleichbehandlung der Identifizierungsverfahren ein. Alle Verfahren müssen individuell nach ihren Gefahrenpotenzialen bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgesehen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406130045 (PDF, 7 Seiten)
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Vorschläge zur Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Im Hinblick auf die das nach § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E erforderliche EID-Verfahren sollte im Hinblick auf die Regelung in § 5 Abs. 2 GwVideoIdentV-E eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr vorgesehen werden. Zudem sollte auf den Ausschluss vollautomatisierter Verfahren nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GwVideoidentV-E verzichtet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406170113 (PDF, 8 Seiten)
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Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406100016 (PDF, 8 Seiten)
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Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
- Angegeben von: IDnow am 05.06.2024
- Beschreibung: IDnow begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, erwartet jedoch eine inhaltliche Überarbeitung, insbesondere in Hinblick auf §§ 10 und 11. Letztere Artikel schränken die für die Fernidentifizierung zulässigen Ausweisdokumente drastisch ein, sodass eine signifikante Anzahl an (EU)-Ausweisdokumenten nicht zur Prüfung zugelassen wäre und so auch der gesamte deutsche Bankensektor erheblich geschwächt wird. Wir fordern daher, die Anforderungen an geeignete Ausweisdokumente aus dem bestehenden BaFin-Rundschreiben 3/2017 beizubehalten. Ferner plädieren wir für eine Klärung des teilautomatisierten (§ 16) und vollautomatisierten (§ 17) Identifikationsprozesses, da die derzeitige Formulierung zu viele Fragzeichen innerhalb der Branche offenlässt.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405280025 (PDF, 57 Seiten)
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Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung (GwVideoIdentV-E), Anpassung der Anforderungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten
- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406030043 (PDF, 3 Seiten)
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Anpassungen im Entwurf einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 23.05.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung einzelner Regelungen abzielt. Die Begriffsbestimmungen in § 2 GwVideoIdentV sollen erweitert, um eine Konkretisierung zu bewirken. Hieraus ergeben sich Folgeanpassungen in der Mehrheit der nachfolgenden Regelungen. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, um die Konformität der Rechtsverordnung mit den Regelungsvorgaben des Geldwäschegesetzes sicherzustellen. Die vorgesehene Übergangsperiode für das Inkrafttreten soll konkretisiert und angemessen erweitert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405160005 (PDF, 19 Seiten)
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