Regelungsvorhaben
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7 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (7)
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- Angegeben von: Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) am 08.07.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Einflussnahme ist der Entwurf der Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hörbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (GKHV). Ziel ist die rechtliche Ausgestaltung einer barrierefreien Kommunikation im Gerichtsverfahren, insbesondere die Konkretisierung des Anspruchs auf geeignete Kommunikationshilfen und dem damit einhergehenden Wahlrecht der entsprechenden Kommunikationshilfe der betroffenen Personen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung – GKHV..., ...Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung – GKHV...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.03.2026
- Beschreibung: Die Bedürfnisse und Anforderungen Tauber und Schwerhöriger an die Kommunikation ist individuell und situationsspezifisch. Dazu muss die GKHV ausreichend Spielraum lassen, etwa für ein Wahlrecht der Kommunikationshilfe der Betroffenen oder für gemischte Dolmetschteams, wobei Anspruch an Qualifikation/Qualität und Vergütung entsprechend berücksichtigt werden müssen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung, GKHV...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 02.04.2026
- Beschreibung: Die Verordnung dient der näheren Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG vorgesehenen Vorgaben. Sie legt fest, welche Kommunikationshilfen als geeignet gelten, bestimmt den Umfang des Anspruchs hör- oder sprachbehinderter Personen auf deren Bereitstellung, regelt die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen bei der Auswahl einer geeigneten Kommunikationshilfe und enthält darüber hinaus Grundsätze für eine angemessene Vergütung beim Einsatz solcher Kommunikationshilfen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV...
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 30.07.2026
- Beschreibung: Der bvkm fordert, die Ermächtigungsnorm des § 186 Abs. 3 GVG UN-BRK-konform dahingehend auszulegen, dass sie als sprachbehinderte Personen auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung erfasst. In der Folge könnten auch in der diese Norm konkretisierenden GKHV Kommunikationshilfen für diesen Personenkreis, wie bspw. Kommunikation in Einfacher oder Leichter Sprache, vorgesehen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Konkretisierung des § 186 GVG durch eine Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen in Gerichtsverfahren (GKHV), um barrierefreie Kommunikation und einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderung sicherzustellen. Im Fokus stehen Regelungen zum Anspruch auf Kommunikationshilfen, deren Ausgestaltung und Bereitstellung sowie zum Verfahren, einschließlich Wahlrechten der Betroffenen, Hinweispflichten und Vergütung. Zudem werden Anpassungen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs, zur Vermeidung von Zugangshürden und zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens adressiert.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf einer Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfeverordnung – GKHV). Ziel ist es, den Zugang zur Justiz für diese Personengruppe durch den Abbau von Kommunikationsbarrieren im gesamten gerichtlichen Verfahren zu verbessern. Die Verordnung konkretisiert § 186 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und soll sicherstellen, dass Betroffene angemessene Unterstützung erhalten, um ihre Rechte im Verfahren wahrnehmen zu können.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
- Beschreibung: Die Einflussnahme richtet sich darauf, auch Menschen mit kognitiv bedingter Sprachbehinderung zu berücksichtigen und Kommunikationshilfen für diesen Personenkreis aufzunehmen. Darüber hinaus wird die Gefahr gesehen, dass der Entwurf die Nutzung von Kommunikationshilfen durch die Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen, bürokratischen Hürden und Kostenentscheidungsvorbehalten erschwert.
- Zu Regelungsentwurf: