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15 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (15)
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- Angegeben von: Orangegas Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Novelle der UERV im Rahmen der Novelle der 36. BImSchV: Geplante kurzfristige Abschaffung von UERs als Erfüllungsoption für die THG-Quote.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Beschreibung: bp befürwortet die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gemäß § 37h des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um 0,1 Prozentpunkte. Änderungen der UERV haben wir zur Kenntnis genommen und aufgrund von getätigten Investitionen in Projekte, die wir nach aktuell geltender Rechtslage getätigt haben, plädieren wir für klare Übergangsregelungen im Rahmen der Beendigung dieser Projekte.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240138 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die THG-Quote sollte gemäß §37h BImSchG ab dem Verpflichtungsjahr 2024 um 0,15%-Pkt. erhöht werden; darüber hinaus sollte die Anrechenbarkeit von UER-Projekten so schnell wie möglich beendet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 für den Verkehr wurden ambitionierte Vorgaben für Kraftstoffanbieter bis zum Jahr 2030 festgelegt. Gemäß § 37h Absatz 2 BImSchG wird die THG-Quote ab dem Jahr 2024 und für alle nachfolgenden Jahre um 0,1 Prozentpunkte angehoben. §37h BImSchG erlaubt eine Erhöhung um das 1,5fache der Übererfüllung. Entsprechend unterstützt DGA den Kunden Neste, eine dauerhafte Erhöhung der THG-Quote um 0,15 Prozentpunkte vorzuschlagen. Die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderung ist letztmalig für das Verpflichtungsjahr 2024 möglich. Die Begrenzung der Anrechnung von UER-Maßnahmen auf das Jahr 2024 ist im Sinne des mangelnden Innovations- und Investitionsanreizes der aktuellen THG-Quote zu begrüßen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel des ADAC ist, durch die vorgesehenen Änderungen der 36. BImSchG im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und Mehrfachanrechnung von Erfüllungsoptionen in Zusammenhang mit dem BImSchG, die THG-Quote als Förderinstrument weiter auszugestalten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2406270265 (PDF, 3 Seiten)
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SG2406270266 (PDF, 7 Seiten)
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SG2409260097 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Auf die negativen Effekte der Erhöhung der THG-Quote hinweisen und die Abschaffung von §37h BImSchG fordern.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Novelle der UERV im Rahmen der Novelle der 36. BImSchV: Geplante kurzfristige Abschaffung von UERs als Erfüllungsoption für die THG-Quote.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMUV): Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240273 (PDF, 1 Seite)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der Novellierung der 36. BImSchV sollen sog. Upstream Emission Reductions (UER) zum 1.1.2025 als Anrechnungsoption auf die THG-Quote gestrichen werden. Zudem soll aufgrund einer Übererfüllung von inverkehrgebrachtem Ladestrom die THG-Quote ab 2024 jährlich um 0,1% ansteigen. Der VDA weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, den jährlichen Anstieg der THG-Quote zu vergrößern und diesen Spielraum im Sinne des Klimaschutzes nutzen sollte. Ein derart niedriger Anstieg wird aus VDA-Sicht auch in den kommenden Jahren dazu führen, dass es Übererfüllungen durch Ladestrom gibt. Zu dem sollte im Zuge der RED III-Umsetzung in nationales Recht eine grundsätzliche Anhebung der THG-Quote von 25% auf mind. 30% angestrebt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406180133 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Neste Germany GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Mit der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 für den Verkehr wurden ambitionierte Vorgaben für Kraftstoffanbieter bis zum Jahr 2030 festgelegt. Gemäß § 37h Absatz 2 BImSchG wird die THG-Quote ab dem Jahr 2024 und für alle nachfolgenden Jahre um 0,1 Prozentpunkte angehoben. §37h BImSchG erlaubt eine Erhöhung um das 1,5fache der Übererfüllung. Entsprechend schlägt Neste eine dauerhafte Erhöhung der THG-Quote um 0,15 Prozentpunkte vor. Die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderung ist letztmalig für das Verpflichtungsjahr 2024 möglich. Die Begrenzung der Anrechnung von UER-Maßnahmen auf das Jahr 2024 ist im Sinne des mangelnden Innovations- und Investitionsanreizes der aktuellen THG-Quote zu begrüßen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406180142 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Beceptum International GmbH am 18.06.2024
- Beschreibung: Die UERV, ist eine Verordnung, die die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote regelt. Diese Verordnung ermöglicht es Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen, ihre gesetzliche Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen teilweise mit sogenannten Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) zu erfüllen. UER sind Treibhausgasminderungen, die stattfinden, bevor Rohstoffe für Otto-, Diesel- und Flüssiggaskraftstoff in eine Raffinerie oder ein Lager gelangen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Der B.KWK begrüßt die im Referentenentwurf vom 28.02.2024 aufgeführten Änderung der 36. BImSchV (UERV | THG-Quote, § 37h BImSchG, UERV) und setzt sich für eine stellenweise Verschärfung der Regelungen ein, insbesondere was den Umgang mit gefälschten UEV-Zertifikaten betrifft.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Der B.KWK begrüßt die im Referentenentwurf vom 28.02.2024 aufgeführten Änderung der 36. BImSchV (UERV | THG-Quote, § 37h BImSchG, UERV) und setzt sich für eine stellenweise Verschärfung der Regelungen ein, insbesondere was den Umgang mit gefälschten UEV-Zertifikaten betrifft.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) am 07.06.2024
- Beschreibung: Vollumfängliche Ausschöpfung des Mechanismus zur Anpassung (Erhöhung) der Treibhausgasminderungs-Quote gemäß § 37h BImSchG.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) am 07.06.2024
- Beschreibung: Zertifikate aus UER-Projekten dürfen nur dann zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungs-Quote zugelassen werden, wenn eine vollumfängliche Prüfung der Projekte (auch vor Ort im Durchführungsland) stattgefunden hat. Stopp der generellen Anrechenbarkeit ab dem Verpflichtungsjahr 2025.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406070041 (PDF, 10 Seiten)
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 21.03.2024
- Beschreibung: Die THG-Quote sollte gemäß §37h BImSchG ab dem Verpflichtungsjahr 2024 um 0,15%-Pkt. erhöht werden; darüber hinaus sollte die Anrechenbarkeit von UER-Projekten so schnell wie möglich beendet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2403190003 (PDF, 5 Seiten)
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