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6 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Es wird begrüßt, dass die Prozesse durchdacht werden. Kritisch ist die vorgeschlagene Finanzierg.Regelg. im Vgl. zu anderen Digitalisierungsprozessen. In dieser Verordng. wird eine umfangreichere Kostenerstattg. angesetzt als die erheblich zu niedrige für Digitalisierg. der Krkh. und Praxen. In dieser Verordng. werden die hohen Hardware- und Softwarekosten, inkl. der kontinuierlich anfallenden Modernisierg.-, Wartung.- und Schulg.Kosten berücksichtigt. Problematisch ist, dass die Auswahl von Blutspendern ohne persönl. Untersuchg. eines Arztes erfolgen kann, womit die Gefährdg. weiterer Personen droht. Die Verhältnismässigk. im Vgl. zur Gewinng. anderer Blutprodukte (Wachstumsfaktoren- und Stammzellgewinng.), Gewebeentnahmen zur Zellzüchtg., wo kritischer diskutiert wird, wird hinterfragt.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410010022 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Es wird begrüßt, dass die Prozesse durchdacht werden. Kritisch ist die vorgeschlagene Finanzierg.Regelg. im Vgl. zu anderen Digitalisierungsprozessen. In dieser Verordng. wird eine umfangreichere Kostenerstattg. angesetzt als die erheblich zu niedrige für Digitalisierg. der Krkh. und Praxen. In dieser Verordng. werden die hohen Hardware- und Softwarekosten, inkl. der kontinuierlich anfallenden Modernisierg.-, Wartung.- und Schulg.Kosten berücksichtigt. Problematisch ist, dass die Auswahl von Blutspendern ohne persönl. Untersuchg. eines Arztes erfolgen kann, womit die Gefährdg. weiterer Personen droht. Die Verhältnismässigk. im Vgl. zur Gewinng. anderer Blutprodukte (Wachstumsfaktoren- und Stammzellgewinng.), Gewebeentnahmen zur Zellzüchtg., wo kritischer diskutiert wird, wird hinterfragt.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410010021 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 19.09.2024
- Beschreibung: Es wird begrüßt, dass die Prozesse durchdacht werden. Kritisch ist die vorgeschlagene Finanzierg.Regelg. im Vgl. zu anderen Digitalisierungsprozessen. In dieser Verordng. wird eine umfangreichere Kostenerstattg. angesetzt als die erheblich zu niedrige für Digitalisierg. der Krkh. und Praxen. In dieser Verordng. werden die hohen Hardware- und Softwarekosten, inkl. der kontinuierlich anfallenden Modernisierg.-, Wartung.- und Schulg.Kosten berücksichtigt. Problematisch ist, dass die Auswahl von Blutspendern ohne persönl. Untersuchg. eines Arztes erfolgen kann, womit die Gefährdg. weiterer Personen droht. Die Verhältnismässigk. im Vgl. zur Gewinng. anderer Blutprodukte (Wachstumsfaktoren- und Stammzellgewinng.), Gewebeentnahmen zur Zellzüchtg., wo kritischer diskutiert wird, wird hinterfragt.
- Zu Regelungsentwurf:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409190014 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 10.09.2024
- Beschreibung: Der DVTA sieht die Notwendigkeit, die Qualifikation(en) und die Anzahl des nicht-ärztlichen Personals zu benennen. Darüber hinaus darf nicht-ärztliches Personal nicht die Aufklärung der Patienten/-innen übernehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes vom 11. Mai 2023 soll der Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende ermöglicht werden. Pharma Deutschland begrüßt den Einsatz dieser Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende, um dadurch die Durchführung von Spendeterminen und die Versorgung mit Blut und Plasma in Deutschland weiterhin sicherzustellen. Es ist besonders wichtig, Erstspender in das telemedizinische Verfahren einzubeziehen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blut und Plasmaprodukten zu gewährleisten und zugleich eine umfassende Datenbasis für die Bewertung der telemedizinischen Verfahren zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409040005 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.07.2024
- Beschreibung: Die BÄK hat Regelungen für den Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende im Jahr 2023 in Abstimmung mit Bundesoberbehörden und BMG sowie nach Anhörung der Fachkreise in die Richtlinien Hämotherapie aufgenommen. Eine Blutspende völlig ohne physische Präsenz einer Ärztin oder eines Arztes lehnt die BÄK ab, da keine entsprechenden wissenschaftlichen Daten oder Erfahrungen vorliegen. Dies wäre mit Blick auf die Sicherheit der Menschen, die sich für eine altruistische Blutspende einem iatrogenen Risiko aussetzen, nicht vertretbar. Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten ist im gegenwärtigen Regelungsrahmen sichergestellt. Daher bedarf es der geplanten Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407100013 (PDF, 10 Seiten)
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