Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (37)
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- Angegeben von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 19.02.2025
- Beschreibung: Die Prospektpflicht, wie sie durch den Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzes definiert ist, stellt trotz ihrer wichtigen Funktion eine erhebliche Hürde dar, insbesondere für Bürgerenergiegesellschaften. Es braucht daher Entlastungen bei der Prospektpflicht für die Bürgerenergie. Ziel ist es, die finanziellen und administrativen Belastungen für solche Vorhaben spürbar zu reduzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sparkassenverband Bayern am 30.01.2025
- Beschreibung: Bürokratieabbau durch Verminderung von Informationsblättern in der Wertpapierberatung und deren Vereinfachung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nestlé Deutschland AG am 17.01.2025
- Beschreibung: 1:1 Umsetzung der Richtlinie gemäß dem Referententwurf des BMJ https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- BHO [alle RV hierzu]
- URV [alle RV hierzu]
- JVKostG [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
- Beschreibung: Die geplante Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht birgt Risiken: „Vorwegnahme“ und „Goldplating“. EU-Verordnungen (z.B. Listing Act, ESAP-VO) gelten unmittelbar, nationale Umsetzung ist oft unnötig. Fehlende EU-Ausführungsbestimmungen können zu überzogenen nationalen Regelungen (Goldplating) führen und dem Bürokratieabbau entgegenwirken. Eine verfrühte nationale Umsetzung, wie im ZuFinG II, ist problematisch, solange EU-Vorgaben nicht final sind. Unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. „ungeordneter Handel“) und vage Ziele (z.B. „Markteffizienz“) ohne klare EU-Grundlage bergen das Risiko von Fehlinterpretationen und Kompetenzüberschreitungen. Es wird empfohlen, mit nationalen Regelungen die finalen EU-Vorgaben abzuwarten, um Rechtsunsicherheit und unnötige Anpassungen zu vermeiden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- BörsZulV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpAIV [alle RV hierzu]
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜGBMV [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- eWpRV [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Eintreten für Regelungen, die einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SpruchG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- WPapUmstG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜG [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Der DAV regt an, in dem neu einzufügenden § 15 Abs. 4 Satz 1 WpHG-E (Artikel 1 RefE-AnlVerG) das Ermessen der BaFin („so kann sie dies“) zur Veröffentlichung der Eröffnung eines Prüfverfahrens einer Produktintervention in eine Verpflichtung („so hat sie dies“) zu ändern. Der DAV befürwortet die Löschung der Ausnahme des begrenzten Personenkreises in § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG-E, fordert jedoch, in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die Voraussetzung von 20 Anteilen an der Vermögensanlage in der Vorschrift zu belassen. Der DAV regt an, dass ein Unterlassen eines Hinweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG als Ordnungswidrigkeit in den Katalog des § 29 Abs. 1 VermAnlG als neue Nr. 1 aufgenommen und mit einem Bußgeld in Höhe bis zu EUR 100.000 in § 29 Abs. 3 VermAnlG versehen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG-E, regt jedoch an, in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die ..., ...nach § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG als Ordnungswidrigkeit..., ...Katalog des § 29 Abs. 1 VermAnlG als neue Nr. 1 aufgenommen..., ...Rechnungslegungsverstößen im VermAnlG an die Regelungen im ..., ...Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 6 VermAnlG-E = Artikel 1 des RefE..., .../Izzo-Wagner (Hrsg.), VermAnlG, 2. Aufl., § 2 Rn. 31ff..., ... in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die ..., ...Prospektpflicht des § 6 VermAnlG zu entgehen. Sei es, ..., ...Prospektpflicht nach § 6 VermAnlG vorlag und ob etwaige..., ...des § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG vorliegt oder nicht. ..., ...des § 2 Abs. 1 Nr. 3c VermAnlG ein Volumen von max. ..., ...des § 2 Abs. 1 Nr. 3 c VermAnlG, der eine Befreiung von..., ...des § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E darauf angewiesen sein..., ...Hinweis nach § 2 Abs. 2 VermAnlG“ In § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG ist für Angebote von ..., ... 1a und Nr. 3a bis 3c VermAnlG gelten, normiert, dass..., .../Izzo-Wagner (Hrsg.), VermAnlG, 2. Aufl., § 2 Rn. 70..., ...nach § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG als Ordnungswidrigkeit..., ...100.000 in § 29 Abs. 3 VermAnlG belastet wird. Die...
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- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 31.10.2024
- Beschreibung: Wir regen an, die Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, soweit es Privatanleger betrifft, zu prüfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...das in §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG geregelte Nachrangdarlehen..., ...Bereich des §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG operieren, können kein..., ...Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, soweit es Privatanleger...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v. a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 22.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 21.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 21.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 21.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 21.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 21.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Als VFPK setzen wir uns dafür ein, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- SpruchG [alle RV hierzu]
- WPapUmstG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜGBMV [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- FKAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2024
- Beschreibung: The Bundesministerium der Finanzen has published a draft law for a second Zukunftsfinanzierungsgesetz. The objective is to further strengthen competitiveness and to improve the financing options for young dynamic companies. AFME's paper makes some suggestions for development of the draft law to help achieve the objective.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unter Verweis auf das VermAnlG ausführt, zwischen Anhaltspunkten...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 28.09.2024
- Beschreibung: Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen. Die im..., ...Provisionsverbot in §2 VermAnlG bleibt bestehen, um Missbrauch...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 28.09.2024
- Beschreibung: Über die Digitalisierung von Genossenschaften (s. Regelungsvorhaben zu BEG IV) hinaus setzen wir uns für eine Digitale Einsicht in die Mitgliederliste von Genossenschaften, für eine Eintragungs- und Prüfungsfrist sowie für eine ausführliche Datenbank genossenschaftlicher Prüfungsverbände ein. Wir sprechen uns zudem für eine Anhebung der Schwellenwerte aus, um kleine Genossenschaften zu entlasten. Durch das Aufsetzen eines Mutualitätsfonds nach italienischen Vorbild sehen wir Potenzial, die Gefahr des Missbrauchs der traditionsreichen Rechtsform zu verringern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schwarmfinanzierungen im VermAnlG aufzunehmen und somit...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) inhaltlich auch kein..., ...gegen das WpPG bzw. das VermAnlG ableiten lässt. Bloße...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
- Beschreibung: Die Prospektpflicht, wie sie durch den Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzes definiert ist, stellt trotz ihrer wichtigen Funktion eine erhebliche Hürde dar. Unsere politische Initiative setzt sich dafür ein, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die einerseits den Anlegerschutz gewährleistet, andererseits aber bürgernahe und lokal verankerte Projektplanung im Bereich der Erneuerbaren entlastet. Wir plädieren für Bereichsausnahmen von der Prospektpflicht, um bürokratische Hürden abzubauen und den Ausbau der Windenergie sowie anderer Erneuerbarer-Energien-Projekte zu fördern. Ziel ist es, die finanziellen und administrativen Belastungen für solche Vorhaben spürbar zu reduzieren und den Weg für eine bürgergetragene Energiewende zu ebnen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 2 Absatz 1 Nummer 3a VermAnlG – Ausnahmen für einzelne..., ............ 4 2.2 § 2a VermAnlG – Befreiungen für Schwarmfinanzierungen..., ....... 5 2.3 §§ 2d, 2e VermAnlG – Befreiungen für Bürgerenergiegesellschaften..., ...Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) in Artikel 23 des Referentenentwurfs..., ... 2 Absatz 1 Nummer 3a VermAnlG – Ausnahmen für einzelne..., ...2 Absatz 1 Nr. 3b des VermAnlG sieht derzeit vor, dass..., ...…) 5 von 8 2.2 § 2a VermAnlG – Befreiungen für Schwarmfinanzierungen..., ... die im § 2a Absatz 1 VermAnlG festgelegte Grenze zur..., ... von 8 2.3 §§ 2d, 2e VermAnlG – Befreiungen für Bürgerenergiegesellschaften..., ...gemäß §§ 2b, 2c und 2d VermAnlG, die beispielsweise für..., ...kapitalmarktaufsichtsrechtlichen Bestimmungen des VermAnlG und den energierechtlichen..., ... 1 Nummer. 3 lit. a) VermAnlG, der bisher für Vermögensanlagen..., ...eines neuen § 2e des VermAnlG vor, der speziell auf..., ...Verkaufsprospekts (§ 6 VermAnlG) praxistauglich verschoben..., ...somit einen neuen § 2e VermAnlG an: § 2e VermAnlG - ..., ...Angebot im Sinne des § 6 VermAnlG gilt, wenn der Emittent..., ...: In Fällen des § 2e VermAnlG (neu) tritt an die Stelle...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entspre-chenden Bestimmung des VermAnlG und führt aus, dass in..., ...gegen das WpPG bzw. das VermAnlG ab-leiten lasse. Die ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 23.09.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...chenden Bestimmung des VermAnlG und führt aus, dass in..., ...gegen das WpPG bzw. das VermAnlG ab- leiten lasse. Die...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entspre-chenden Bestimmung des VermAnlG und führt aus, dass in..., ...gegen das WpPG bzw. das VermAnlG ab-leiten lasse. Die ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entspre-chenden Bestimmung des VermAnlG und führt aus, dass in..., ...gegen das WpPG bzw. das VermAnlG ab-leiten lasse. Die ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entspre-chenden Bestimmung des VermAnlG und führt aus, dass in..., ...gegen das WpPG bzw. das VermAnlG ab-leiten lasse. Die ..., ...entspre-chenden Bestimmung des VermAnlG und führt aus, dass in..., ...gegen das WpPG bzw. das VermAnlG ab-leiten lasse. Die ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...chenden Bestimmung des VermAnlG und führt aus, dass in..., ...gegen das WpPG bzw. das VermAnlG ab- leiten lasse. Die...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...chenden Bestimmung des VermAnlG und führt aus, dass in..., ...gegen das WpPG bzw. das VermAnlG ab- leiten lasse. Die...