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48 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"VVG 2008"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (48)
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Mutterschutz bei Fehlgeburten
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Grundsätzlich sollte eine tragfähige und praxistaugliche Lösung auch für selbstständig tätige privatversicherte Frauen bei Fehlgeburten vorgesehen werden. Von der vorgeschlagenen Änderung des VVG sollte abgesehen werden, da es bislang keine hinreichende Datengrundlage für die Kalkulation dieser Tarife gibt und eine kurzfristige marktreife Umsetzung bereits ab dem 1. Juni 2025 für die Versicherer nicht darstellbar ist. Zudem würde eine Stichtagsregelung zu zwei Tarifgenerationen führen, wodurch die erweiterten Krankentagegeldtarife u. U. sehr teuer und damit unattraktiv werden könnten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14231
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) -
BT-Drs. 20/14241
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten
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BT-Drs. 20/14231
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2501140004 (PDF, 7 Seiten)
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2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Erhalt eines dualen Krankenversicherungssystems
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 20.12.2024
- Beschreibung: Erhalt des dualen Versicherungssystems aus GKV und PKV; keine gesetzliche Einheitskrankenversicherung („Bürgerversicherung“)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Vermeidung der Benachteiligung der betrieblichen Altersversorgung durch Förderung der privaten Altersversorgung
- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 31.10.2024
- Beschreibung: Die AKA begrüßt, dass die Anforderungen an die Riesterförderung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch den Entwurf zum pAV-Reformgesetz unverändert bleiben und im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die bisherigen Produkte auch für neue Verträge weiterhin im gleichen Rahmen gefördert angeboten werden können. Durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge durch das paV-Reformgesetz sollen jedoch nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht- als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen können. Eine Benachteiligung der bAV in Bezug auf die private Altersversorgung soll vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Einführung der Bürgerversicherung
- Angegeben von: Joost Schloemer Dipl. Ing. am 23.10.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung einer Bürgerversicherung, die alle Bürgerinnen und Bürger in ein einheitliches Krankenversicherungssystem integriert. Dadurch soll die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufgehoben werden. Die Bürgerversicherung würde den Zugang zu Gesundheitsleistungen vereinheitlichen und eine gerechtere Verteilung der Gesundheitskosten sicherstellen. Hierzu sind Änderungen im Sozialgesetzbuch V notwendig. Die Interessenvertretung richtet sich an Bundestagsabgeordnete, den Gesundheitsausschuss des Bundestages, das Bundesministerium für Gesundheit sowie Interessenverbände. Das Vorhaben wird durch Dialogveranstaltungen, Informationskampagnen und direkte Gespräche unterstützt, um die Vorteile einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung aufzuzeigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (12):
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Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV
- Angegeben von: Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts am 30.09.2024
- Beschreibung: Damit Privat Versicherte genauso wie Gesetzlich Versicherte an innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung
- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 102/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung"
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BR-Drs. 102/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2501030012 (PDF, 6 Seiten)
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Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden nicht zielführend
- Angegeben von: Generali Deutschland AG am 02.08.2024
- Beschreibung: Anstelle einer Pflichtversicherung für Elementarschäden sprechen wir uns für einen ganzheitlichen Ansatz aus, der neben einer freiwilligen Versicherungslösung für alle Haushalte (Opt-out Lösung) und eine Risikoteilung mit dem Staat im Falle extremer Naturkatastrophen Prävention und Klimafolgenanpassung in den Mittelpunkt stellt. Eine Pflichtversicherung als alleinige Maßnahme kann steigende Schäden infolge des Klimawandels nicht verhindern und dürfte mittel- bis langfristig Auswirkungen auf die Versicherbarkeit haben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408020004 (PDF, 2 Seiten)
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Erweiterung des Fortsetzungsrechts des § 212 VVG-E von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten bei Entgeltumwandlung. Wird begrüßt, ist zu ergänzen.
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Erweiterung der Regelung des § 212 VVG-E zur Fortführung einer durch Entgeltumwandlung im Sinne des § 1a Abs. 1 BetrAVG finanzierten bAV von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten ist zu begrüßen. Die Fortführung im gesetzlichen Rahmen sollte nicht zu einer Novation führen, was im entsprechenden BMF-Schreiben zu ergänzen wäre. Zudem sollte auch hier klargestellt werden, dass trotz des Verweises auf § 1a Abs. 1 BetrAVG in § 212 VVG auch Personenkreise, die nicht unter das BetrAVG fallen, hiervon erfasst sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verhaltensprävention in der PKV gesetzlich flankieren
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Die PKV-Unternehmen benötigen eine gesetzliche Grundlage, um den Versicherten rechtssicher Angebote der Primärprävention unterbreiten zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407160015 (PDF, 4 Seiten)
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Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Die DAV unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiter zu erhöhen und begleitet daher die Novellierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aus aktuarieller Sicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV
- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 02.07.2024
- Beschreibung: Damit privat Versicherte genauso wie gesetzlich Versicherte von innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV
- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 02.07.2024
- Beschreibung: Damit privat Versicherte genauso wie gesetzlich Versicherte von innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Direktabrechnung bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Für das Prinzip der Direktabrechnung bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen besteht kein Regelungsbedarf (Sicht von Ärzten, Versicherten, Versicherern), ist organisatorisch aufwändig und führt bei Leistungserbringern zu Zahlungsverzug (s. Beihilfeberechtigte).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Telematikinfrastruktur: Verankerung der neuen TI-Services und DiGA in den Tarifbedingungen der PKV
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Es sollten die versicherungsvertragsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die neuen TI-Services einschließlich DiGA in den Tarifbedingungen der PKV bestandswirksam und zukunftsfähig abbilden zu können. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass es sich bei den Kosten der PKV im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung der Telematikinfrastruktur um Versicherungsleistungen handelt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die PKV-Unternehmen müssen erweiterte Spielräume für Präventionsangebote erhalten. Die kapitalgedeckte Pflegevorsorge muss gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407010037 (PDF, 4 Seiten)
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Beitragssteigerung und Öffnung des Standardtarifs in der privaten Krankenversicherung
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In der Privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgen Beitragsanpassungen auf Basis klarer Regeln. Diese sind für manchen Versicherten aber nur schwer nachvollziehbar, weil die aktuelle Gesetzeslage tendenziell unregelmäßige und dann eher stark ausfallende Beitragserhöhungen provoziert. Das bedeutet, dass Jahre mit starken Steigerungen besonders auffallen, Jahre ohne Erhöhungen jedoch in der Wahrnehmung untergehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Reformen in der Privaten Krankenversicherung im Interesse der Versicherten jetzt angehen
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BT-Drs. 20/11762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Finanzielle Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen bei stationärer Pflegeversorgung
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Experten-Rat Pflegefinanzierung schlägt vor, zur generationengerechten Umsetzung einer Absicherung der Eigenanteile an den pflegebedingten Kosten in stationären Pflegeeinrichtungen eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegekostenversicherung als Pflichtversicherung einzuführen: die Pflege+ Versicherung. Die Versicherungsunternehmen, die die Pflege+ Versicherung anbieten wollen, unterliegen einer strikten Regulierung. So herrscht Kontrahierungszwang und es gibt keine Gesundheitsprüfung. Beim Versichererwechsel werden die Alterungsrückstellungen mitgegeben, zum Ausgleich unterschiedlicher Versichertenstrukturen findet ein Risikoausgleich zwischen den Versicherern statt, der den Wettbewerb zwischen den Unternehmen stärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Fokusgruppe private Altersvorsorge
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Fokusgruppe hat die Chance versäumt, die Weichen für ein staatlich organisiertes und verbindliches Standardprodukt zu stellen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich weiterhin eigenständig informieren, wie sie an eine faire und einträgliche zusätzliche Altersvorsorge kommen. Das ist für viele keine einfache Aufgabe. Es braucht eine klare und einheitliche Kostendarstellung, damit möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine gut informierte Auswahl treffen und gegen die gnadenlose Vertriebsmaschine von Banken, Versicherungen und Vermittlergesellschaften bestehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Änderungen der aufsichtsrechtlichen und Kalkulationsvorschriften für die Prämienkalkulation in der Lebensversicherung
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die Schaffung einer Legaldefinition des „Nettotarifs“ sowie ihre verbraucherorientierte Anwendung beim Vertrieb von Lebensversicherungsverträgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Rechtssicherheit bei Vorvertraglichen Anzeigepflichten unter besonderer Berücksichtigung weiblicher Antragsteller
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zum einen handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit und zum anderen besteht für die Interessierten eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer hier absichtlich falsche oder unvollständige Angaben im PKV-Antrag macht, der drohen harte Konsequenzen. In der Praxis werden solche Anträge abgelehnt oder bis zur Geburt zurückgestellt. Abgesehen davon, dass die Annahmerichtlinien der einzelnen privaten Krankenversicherer sehr unterschiedlich ausfallen – die einen den Antrag einer Schwangeren unkompliziert durchwinken während die anderen (unberechtigte) Risikozuschläge verlangen oder von Vornherein ablehnen – können die Wartezeiten zum großen Hindernis werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Basisdepot-Vorsorge zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Altersabsicherung
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer. Die Basisdepot-Vorsorge ist – vergleichbar mit einem Wertpapierdepot – ein Konto zur Verwahrung und Verwaltung von Guthaben. Grundsätzlich kann so jedes sparfähige Finanzprodukt als Basisdepot-Vorsorge verwahrt werden. Die Funktionsweise: Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Prävention in der PKV
- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Aufwendungen für Telematik-Infrastsruktur (TI)
- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von TI-Kosten als Versicherungsleistung der PKV Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):