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16 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"VDuG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (16)

    • Angegeben von: European Justice Forum AISBL am 29.09.2024
    • Beschreibung: Aufbau eines angemessenen und wirksamen Zivilrechtssystems in Europa.Rechtssysteme sollen für Gerechtigkeit sorgen, nicht für Rendite.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6520 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Versicherungsbedingungen stehen häufig im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen, die einen Leistungsanspruch betreffen und wegen ihrer Intransparenz und ungemessenen Benachteiligung einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen können. Ein solcher Anspruch verhindert etwa, dass zu Unrecht Leistungen im individuellen Versicherungsfall verweigert oder wegen eines missverständlichen Leistungsversprechens ausgeschlossen werden. Auch solche Unterlassungsansprüche betreffen eine Vielzahl von Verbraucher*innen. Auch in diesem Bereich ist die Fortentwicklung eines effektiven Schutzes von Kollektivinteressen geboten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: DK spricht sich gegen die Entfristung des KapMuG aus; die vorgesehenen Änderungen sollten zu gegebener Zeit auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert; Evaluierung sollte zusammen mit dem VDuG erfolgen; Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG sollten bereinigt werden; perspektivisch sollte ein einheitlicher Rechtsrahmen für Massenverfahren geschafft werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) künftig nebeneinanderstehen..., ...weiter verdeutlicht. § 50 VDuG sieht ebenfalls eine Evaluation des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...nicht bewährt. Gemäß § 10 VDuG ist der Vergleich zwischen..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ...KapMuG zusammen mit dem VDuG evaluiert werden. Nach § 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ...Abgrenzung KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des ..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ...KapMuG zusammen mit dem VDuG evaluiert werden. Nach § 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ...Abgrenzung KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des ..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des KapMuG-E..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbrechung..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandsklageregister..., ... VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des KapMuG-E..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbrechung..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandsklageregister..., ... VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Fortführung und Straffung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) im Regierungsentwurf, fordert jedoch gezielte Anpassungen. Ratings und Bestätigungsvermerke sollen als öffentliche Kapitalmarktinformationen in § 1 Abs. 2 RegE-KapMuG aufgenommen werden. Die Beschwerdefähigkeit von Landgerichtsentscheidungen zur Zulässigkeit von Musterverfahrensanträgen (§ 3 Abs. 1 RegE-KapMuG) soll eingeführt werden. Die geänderte Aussetzungsregelung (§ 10 Abs. 2 RegE-KapMuG) wird kritisch gesehen, da sie parallele Prozesse und widersprüchliche Entscheidungen begünstigen könnte. Die Streichung der Zweimonatsfrist für Erweiterungen des Musterverfahrens (§ 12 RegE-KapMuG) wird begrüßt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verbandsklagen nach dem VDuG stehen nach dem RegE-KapMuG...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Verbandsklagen nach dem VDuG findet. Allerdings soll..., ... KapMuG an sich für das VDuG nicht einschlägig sein..., ... findet. 2. Abgrenzung VDuG und KapMuG Allerdings ..., ...nach § 11 Abs. 3 Satz 1 VDuG (vgl. § 17 Abs. 2 Satz..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...des RegE KapMuG an § 41 VDuG angepasst werden soll (..., ...Obsiegens (= § 11 Abs. 3 VDuG) nicht vorhalten können..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ... nach § 40 Abs. 2 S. 3 VDuG zu fordern. Nach dieser..., ...Unternehmen (§ 1 Abs. 2 VDuG) schriftlich angezeigt ..., ... Kollektiverfahren des VDuG angemeldet als auch im ..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des KapMuG-E..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbrechung..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandsklageregister..., ... VDuG auch künftig nebeneinanderstehen...
    • Angegeben von: European Justice Forum AISBL am 17.06.2024
    • Beschreibung: Aufbau eines angemessenen und wirksamen Zivilrechtssystems in Europa. Rechtssysteme sollen für Gerechtigkeit sorgen, nicht für Rendite.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6878 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) - Drucksache 20/6520 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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