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40 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"VAG 2016"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (40)
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Zukunftsfinanzierungsgesetz
- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Eintreten für Regelungen, die einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SpruchG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- WPapUmstG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜG [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
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2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 22.11.2024
- Beschreibung: Die Vorschläge zum besseren Zugang zum Sozialpartnermodell im 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz sind gut nachvollziehbar. Sofern eine branchenübergreifend stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge angestrebt wird, müsste man aber den Zugang zum Sozialpartnermodell noch weiter öffnen, so dass die Teilnahme auch für branchenfremde Unternehmen möglich wird, ohne dass dies sich auf den Organisationsbereich einer ein Sozialpartnermodell tragenden Gewerkschaft beziehen müsste. Problematisch ist unter anderem, dass es für bestehende Versorgungszusagen nach wie vor keine Modifizierung der Mindest-garantie im Rahmen der Beitragszusage mit Mindestleistung und keine Klarstellung zum Haftungsumfang bei einer beitragsorientierten Leistungszusage geben soll.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411220013 (PDF, 1 Seite)
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pAV-Reformgesetz wird ohne säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge angegangen
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte BMF-Referentenentwurf lässt keine bzw. nur wenig Verzahnung mit den anderen Säulen erkennen und trägt so auch nicht dazu bei, ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Alterssicherung voranzubringen. Für die private Altersvorsorge sollen Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben. Diese Rahmenbedingungen sind geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren. Es werden auch die Einwände und Hinweise zu den beiden anderen Reformprojekte Rentenpaket II und 2. BRSG wiederholt bzw. referenziert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Umsetzung Solvency II Review
- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 21.10.2024
- Beschreibung: Die DAV begleitet die Umsetzung des Review zum europäischen Aufsichtsregime Solvency II in deutsches Recht und wird sich mit ihrer Expertise in die anstehenden Konsultationen einbringen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kapitalmarktunion: Stärkung kapitalgedeckter Altersversorgung notwendig, doch kein Bedarf für europäisches Altersvorsorgeprodukt
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Die aba spricht sich dafür aus, dass bei möglichen künftigen rentenpolitischen Maßnahmen der EU der politische Vorrang einer Entwicklung gemeinsamer Zielsetzungen und einem Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten eingeräumt wird. Die aba rät von Einheitslösungen ab. Der Misserfolg beim EU-Altersvorsorgeprodukt PEPP lässt weder Angebot noch Nachfrage für derartige auf EU-Ebene entwickelte Produkte erkennen. Rentenpolitische Diskussionen sollten nicht nur im Kontext "Kapitalmarktunion" geführt werden, sondern auch auch im Kontext der Europäischen Säule sozialer Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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FIDA-VO-Vorschlag: Zu bAV-Vorschlägen der Ratspräsidentschaft: Ausschluss der nicht für alle interessierten Kunden zugänglichen EbAV sicherstellen
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Die aba unterstützt im Hinblick auf die bAV die Änderungsvorschläge zu Art. 2 FIDA-VO des Berichts des ECON-Ausschusses vom 30. April 2024 orientiert. Dies gewährleistet der im Fortschrittsbericht der belgischen Ratspräsidentschaft am 14. Juni 2024 festgehaltene Verhandlungsstand besser als die unter ungarischer Ratspräsidentschaft eingebrachten Kompromissvorschläge der Regierungen von Schweden und Ungarn. Eine weitere Alternative - vollständiger Ausschluss von Ruhegehaltsansprüche aus bAV gem. RL 2009/138/EG und RL (EU) 2016/2341 mit eine bedingungslosen Opt-In-Möglichkeit für Mitgliedstaaten - erscheint ebenfalls vorstellbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einzelvorschläge und allgemeine Anmerkungen zum Ziel eines Bürokratieabbaus im Finanzmarktrecht (Anlass: BMF-Roundtable am 16.9.2024)
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Unter Verweis auf die kurze Einladungsfrist und der Bitte um hybride Durchführung der Roundtables wurde u..a. vorgebracht: Schaffung von Bürokratie durch unangemessene (EU)-Regulierung für EbAV (s. u.a. Kap. 2.3 Nachhaltigkeit und Kap. 2.4. des aba-Beitrags zum Fachdialog zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung von Nov. 2022; dort bereits Vorschlag für eine handlungsleitend wirksame Umbenennung des BMF-Referats VII B 4 von "Versicherungswesen“ in „Versicherungs- und Pensionswesen“); Verankerung des Ziels Reduktion von Regulierungskosten als Ziel der EU-Aufsichtsbehörden und BaFin; Unterstützung der Aussage von BaFin-Präsidenten Mark Branson im Mai 2024, dass wir in der Regulierung weniger Komplexität und mehr Proportionalität brauchen sowie Überlappungen zu vermeiden sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300222 (PDF, 2 Seiten)
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Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (12):
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Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV
- Angegeben von: Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts am 30.09.2024
- Beschreibung: Damit Privat Versicherte genauso wie Gesetzlich Versicherte an innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Weitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge
- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht Erleichterungen bei der Einführung der reinen Beitragszusage vor, indem es beispielsweise per Tarifvertrag möglich sein soll, sich einem bestehenden Sozialpartnermodell anzuschließen, wenn die Tarifpartner, die dieses Modell aufgesetzt haben, zustimmen. Außerdem soll die Risikokapitalanlagequote für Pensionskassen von derzeit 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407260003 (PDF, 6 Seiten)
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Änderungsvorschlag zu § 193 VAG - Teilweise Auflösung einer überdotierten Verlustrücklage.
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Gemäß der Vorgabe in § 193 VAG ist in den Satzungen der Pensionskassen in der Rechtsform des VVaG geregelt, in welchem Umfang ihre Verlustrücklage jährlich zu dotieren ist und welchen Mindestbetrag die Verlustrücklage erreichen muss. Wir schlagen vor, dem § 193 VAG folgenden S. 2 hinzuzufügen: "Die Satzung kann eine Regelung enthalten, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann, wenn und soweit der Mindestbetrag der Rücklage überschritten ist (überdotierte Verlustrücklage)."
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Wir begrüßen § 232 Abs. 1 Nr. 2 VAG-E zur Umsetzung der Flexirente bei PK. Wir knüpfen daran gewisse Umsetzungserwartungen.
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen § 232 Abs. 1 Nr. 2 VAG-E zur Umsetzung der gewünschten Flexibilisierung von Erwerbstätigkeit und Ruhestand für Pensionskassen. Wir gehen davon aus, dass dazu Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgen können und in diesem Fall aufsichtsrechtlich ausreichend sind. Zudem erwarten wir, dass auch in Zukunft aufsichtsrechtlich keine individuellen Prüfungen der Pensionskassen hinsichtlich des (teilweisen) Wegfalls des Erwerbseinkommens erfolgen müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Wir begrüßen den § 234j Abs. 4-8 VAG-E zur vorübergehenden Unterdeckung des Sicherungsvermögens bei Pensionskassen und weisen auf ein paar Punkte hin.
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die aba begrüßt den § 234j Abs. 4-8 VAG-E zur vorübergehenden Unterdeckung des Sicherungsvermögens bei Pensionskassen, weist jedoch auf ein paar Punkte hin und bittet um entsprechende Änderungen. Man sollte von Unterdeckung statt außerplanmäßiger Abschreibung sprechen. Die Genehmigungen für Abs. 4 u. 5 sind von der BaFin zu erteilen. Auch bereits vertraglich vereinbarte und bereits heute von der BaFin genehmigte Gründungsstocklinien sollten als Sicherungsvermögensplan verwendet werden können. Der PSVaG sollte über das Bestehen eines Sicherungsvermögensplanes informiert werden können, ohne dem PSVaG eine Kopie des kompletten Sicherungsvermögensplanes geben zu müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Die Ergänzung der Leistungsformerbringung von Pensionsfonds durch Ratenzahlungen in § 236 VAG-E wird begrüßt und um leichte Korrektur gebeten.
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Ergänzung der Leistungsformerbringung von Pensionsfonds durch Ratenzahlungen in § 236 VAG-E wird begrüßt. Es sollte klargestellt werden, dass es sich um keine eigene Leistungsform handelt, sondern um eine Unterform der Kapitalleistung. In der Begründung sollte klargestellt werden, dass eine beliebige Anzahl von Raten möglich sein soll. Der Sachverhalt bedarf noch einer steuerlichen Begleitung. Die technische Beschreibung in Abs. 3 sollte in die Verordnung verschoben werden. Sterbegeldzahlungen sollten nicht nur an den engen Kreis von Hinterbliebenen erbracht werden dürfen. Wir regen auch an, keine unterschiedliche Begrifflichkeiten für Leistungsempfänger, Leistungsbezieher und Versorgungsempfänger zu verwenden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verhaltensprävention in der PKV gesetzlich flankieren
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Die PKV-Unternehmen benötigen eine gesetzliche Grundlage, um den Versicherten rechtssicher Angebote der Primärprävention unterbreiten zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407160015 (PDF, 4 Seiten)
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Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Das IVS unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiter zu erhöhen und begleitet daher die Novellierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aus aktuarieller Sicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Die DAV unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiter zu erhöhen und begleitet daher die Novellierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aus aktuarieller Sicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV
- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 02.07.2024
- Beschreibung: Damit privat Versicherte genauso wie gesetzlich Versicherte von innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Gleiche Gestaltungsrechte PKV wie GKV
- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 02.07.2024
- Beschreibung: Damit privat Versicherte genauso wie gesetzlich Versicherte von innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Umsetzung der IRRD in nationales Recht
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Medicator AG soll weitgehend in der bisherigen Struktur erhalten und zugleich an EU-Vorgaben angepasst werden. Hierzu werden konkrete Gestaltungsüberlegungen adressiert, bspw. zur neuen Rolle der Medicator AG als Brückenunternehmen und zum Vorliegen des "öffentlichen Interesses" für eine Abwicklung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es spielen bei kapitalbildenden Versicherungen zwei Aspekte eine besondere Rolle: 1) die Versicherungsleistung der lebenslangen Verrentung sowie 2) „Beitragsdynamiken“ als vertraglich vereinbarte regelmäßige Erhöhungen der Beiträge und Leistungen. Diese sind hinsichtlich Produkteigenschaft, Kundennutzen, Zielmarktbestimmung und Geeignetheitsprüfung von entscheidender Bedeutung, bleiben aber in dem Merkblatt-Entwurf unberücksichtigt. Daher regen wir an, zu prüfen, inwieweit sie – perspektivisch – im Merkblatt zu ergänzen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten
- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: : Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten
- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorbereitung der Umsetzung der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie in Anlehnung an die in Deutschland bereits vorhandenen Sicherungssysteme zum Schutz der Versicherungsnehmer.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 807/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2009/138/EG, (EU) 2017/1132 und der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 648/2012
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BR-Drs. 807/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung)
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Betroffene Bundesgesetze (2):