Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (36)
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- Angegeben von: Deutscher Stahlbau-Verband DSTV am 21.11.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung des Stahlbaus für Stahlbauunternehmen in Deutschland. Für diese soll die Stahlbauweise vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- AEG [alle RV hierzu]
- BSWAG [alle RV hierzu]
- EBKrG [alle RV hierzu]
- FStrG [alle RV hierzu]
- FStrAusbauG [alle RV hierzu]
- WaStrG [alle RV hierzu]
- WaStrAbG [alle RV hierzu]
- WHG 2009 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- VwVfG [alle RV hierzu]
- KSG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- ROG 2008 [alle RV hierzu]
- RoV [alle RV hierzu]
- UmwRG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bauforumstahl am 21.11.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung des Stahlbaus für Stahlbauunternehmen in Deutschland. Für diese soll die Stahlbauweise vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftgesetzes
-
Betroffene Bundesgesetze (16):
- AEG [alle RV hierzu]
- BSWAG [alle RV hierzu]
- EBKrG [alle RV hierzu]
- FStrG [alle RV hierzu]
- FStrAusbauG [alle RV hierzu]
- WaStrG [alle RV hierzu]
- WaStrAbG [alle RV hierzu]
- WHG 2009 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- VwVfG [alle RV hierzu]
- KSG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- ROG 2008 [alle RV hierzu]
- RoV [alle RV hierzu]
- UmwRG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
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- Angegeben von: Michael Odenwald am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Michael Odenwald
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- Angegeben von: Clemens Neumann am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Clemens Neumann
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf setzt in Bezug auf Klagebefugnisse in Umweltangelegenheiten einzelne internationale, europäische und nationale Anforderungen in deutsches Recht um. Dies betrifft Beteiligungsrechte von Umweltverbänden bei Planung und Zulassungsverfahren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Bauernverband e.V. anerkennt die Notwendigkeit der Anpassung der betreffenden umweltrechtlichen Vorschriften an EU-Recht, völkerrechtliche Vorgaben und Rechtsprechung. Dabei muss allerdings eine 1:1-Umsetzung ohne zusätzliche nationale Erschwernisse und Verschärfungen gewährleistet sein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berliner Netzwerk für Grünzüge am 17.09.2025
- Beschreibung: strukturelle Änderungen für einen effektiveren Rechtsschutz zum Abbau des Vollzugsdefizits im Umweltrecht; Einführung der Möglichkeit, auch faktische Umweltrechtsverstöße durch die öffentliche Hand einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen (gemäß völkerrechtlicher Verpflichtung aus der Aarhus-Konvention)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berliner Netzwerk für Grünzüge am 17.09.2025
- Beschreibung: Im ersten Halbjahr 2023 legte das Bundesumweltministerium ein Eckpunktepapier und ein Diskussionspapier für eine Novelle des Bundesbodenschutzgesetzes vor und gab Gelegenheit zur Stellungnahme/ Beteiligung. Ziel war die Stärkung des vorsorgenden Bodenschutzes. Für dieses Ziel (Vermeidung unnötiger Versiegelung) setzen wir uns ein: Schaffung eines eigenständigen Genehmigungstatbestands im BBodSchG, Konturenschärfung und Klarstellungen im Eingriffstatbestand des BNatSchG (§ 15), flankiert durch weitere Maßnahmen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 12.09.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns im Rahmen des Novellierungsprozesses für eine Generalklausel statt eines enumerativen Kataloges an Klagegenständen ein, die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben am ehesten entsprechen würden. Der Entwurf des BMUKN greift nach unserer Einschätzung zu kurz.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Beschreibung: Absehen von der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG und eine stattdessen Implementierung einer Generalklausel (unter Bezugnahme auf die SN 32/2024).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 14.08.2025
- Beschreibung: Die Ziele des Koalitionsvertrags, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und das Verbandsklagerecht zu straffen, werden begrüßt, ebenso das Anliegen, die Gewinnung heimischer Rohstoffe unter Wahrung von Umwelt- und Sozialstandards rechtlich zu erleichtern. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte EY-Studie prognostiziert Versorgungsrisiken für die nächsten 25+ Jahre. Nach Aussage der Studie leistet das Verbandsklagerecht hierzu einen entscheidenden Beitrag. Denn die derzeitige zulassungsbezogene Handhabung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsverbots durch die Rechtsprechung führen das Wasserrecht in Deutschland an die Schwelle der Nichtvollziehbarkeit. Daher sind die Rechtsschutzmöglichkeiten zu prüfen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 16.07.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayer CropScience Deutschland GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayer AG am 30.06.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Der Verband spricht sich für die Wiedereinführung materieller Präklusionsregelungen im Umwelt- und Planungsrecht aus. Ziel ist es, in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung das verspätete Vorbringen neuer Tatsachen und Einwendungen zu begrenzen. Diese Regelung soll auf Grundlage nationaler Öffnungsklauseln im europäischen Umweltrecht ausgestaltet werden. Sie würde zur Verfahrensbeschleunigung beitragen und die Planungs- und Investitionssicherheit erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.05.2025
- Beschreibung: gesetzliche Regelungen verständlicher formulieren, Systematik der zu beachtenden Emissionswerte und der einzuhaltenden Umweltleistung verdeutlichen, gesetzliche Regelungen durch untergesetzliche Normkonkretisierungen vollzugstauglicher machen betroffenen Unternehmen und Vollzugsbehörden mit geeigneten Vollzugshilfen behilflich werden Entwürfe dahingehend überprüfen, ob die vorgeschlagenen Regelungen auf die 1:1-Umsetzung der IED beschränkt sind: keine Verschärfung gegenüber EU-Recht Umsetzungsregelungen möglichst auf bundesgesetzlicher Ebene konkretisieren prüfen, ob es bereits einschlägige Regelungen im nationalen Recht gibt
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 02.04.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.01.2025
- Beschreibung: Die Automobilindustrie setzt sich für eine schlanke und unbürokratische 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinie ein. Dabei muss sichergestellt werden, dass das neue Umweltmanagementsystem und seine Bestandteile unbürokratisch angewendet werden können. Insbesondere mit Blick auf das Chemikalienverzeichnis sollte eine Vermutungsregelung geschaffen werden, wonach ein Chemikalienverzeichnis die IED-Anforderungen erfüllt, wenn die einschlägigen nationalen Vorschriften erfüllt werden. Umweltleistungswerte sollten nicht in das Umweltmanagementsystem aufgenommen und nicht in der 45. BImSchV geregelt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: RWE am 09.01.2025
- Beschreibung: Aktuell Input zu Stellungnahmen der im Rahmen der Anhörung des BMUV angefragten Verbände (BDI, BDEW).
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 15.07.2024
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass die laufende Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften den Schutz von personenbezogenen Daten bei Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie gerichtlichen Entscheidungsverfahren im Rahmen von Infrastrukturprojekten besser berücksichtigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme unterstützt den „Alternativvorschlag eines § 1 UmwRG mit Generalklausel“. Nur eine Generalklausel löst wichtige Probleme des aktuellen UmwRG. Nicht nur führt sie zur Konformität des Gesetzes mit Europa- und Völkerrecht und erhöht im Vergleich zum Referentenentwurf die Leserlich- und Verständlichkeit des Gesetzes. Sie würde auch zu mehr Rechtssicherheit und der Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren führen. Mit dem Referentenentwurf wird die Chance, ein unleserliches und rechtsunsicheres Gesetz grundlegend zu verbessern, nicht ergriffen. Insbesondere werden beim Beginn der Klagebegründungsfrist Beschleunigungspotenziale im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht gehoben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Neufassung Umweltrechtsbehelfsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 17.11.2025
- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Voraussetzung für eine Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes muss ein § 1 UmwRG mit Generalklausel sein. Eine Erweiterung der enumerativen Liste ist abzulehnen. Nur eine Generalklausel würde einige wichtige Probleme des aktuellen UmwRG lösen. Nicht nur führt sie zur Rechtskonformität mit dem Europa- und Völkerrecht und erhöht die Leserlichkeit und Verständlichkeit des Gesetzes. Sie würde auch zu mehr Rechtssicherheit und der Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren führen. Im Übrigen muss das Gesetz grundlegend um Leserlichkeit und Rechtssicherheit verbessert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Greenpeace e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Greenpeace kritisiert verschiedene Aspekte der Neuregelungen, u.a. die fehlende Generalklausel, welche Gerichte entlasten würde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Erweiterung der Klagerechte im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.09.2025
- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern die Erweiterung der Klagerechte, die aarhus-konforme Ausgestaltung des UmwRG, insbesondere die Einführung einer Generalklausel.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):