Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (181)
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
- Beschreibung: Die Einfuhrumsatzsteuer soll in einem neuen Verfahren direkt mit der Vorsteuer verrechnet und Liquiditätsnachteile für die Betriebe beseitigt werden. Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 UStG) soll ein Antragsverfahren geschaffen werden, das den Automatismus des Eintritts/Wegfalls der Organschaft verhindert. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die Kriterien, die zu einer Organschaft führen, gesenkt werden. Damit soll Rechtssicherheit für die Betriebe erreicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 13.03.2025
- Beschreibung: Die nachhaltige Ausgestaltung von Landwirtschaft und Ernährung muss sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite vorangetrieben werden. Dafür müssen u.a. Preisanreize für nachhaltige Produktion und Ernährungsweisen geschaffen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 25.02.2025
- Beschreibung: Das BMF-Schreiben soll Auslegungsfragen bei der Einführung und der Nutzung der verpflichtenden Elektronischen Rechnung bei B2B Geschäften klarstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Reiseverband e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 02.01.2025
- Beschreibung: Unverhältnismäßigen Aufwand der unterjährigen Absenkung im JStG zu § 24 UStG verhindern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 18.12.2024
- Beschreibung: In der Gastronomie soll wieder eine einheitliche Umsatzsteuer von 7% auf alle Speisen eingeführt werden. Dies stärkt den gastronomischen Sektor insgesamt, fördert die wirtschaftliche Rentabilität aller Restaurants gleichermaßen und trägt dazu bei, dass die Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Flughafen Köln/Bonn GmbH am 28.10.2024
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. am 14.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Mit dem JStG 2024 soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuern ab 1.1.2025 neu geregelt werden (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG). Die vom BMF angedachte Nichtbeanstandungsregelung in Form einer Verwaltungsvorschrift betreffend den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern, die ihre Eigenschaft als Ist-Versteuerer nicht auf der Rechnung angegeben haben, muss in Form einer gesetzlichen Regelung erfolgen und sollte in das JStG 2024 aufgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DGfB e.V., Deutsche Gesellschaft für Beratung - German Association for Counseling am 20.09.2024
- Beschreibung: Die bisherige Befreiung der Umsatzsteuer für Eigentümer und Betreiber von Weiterbildungen soll nicht abgeschafft, sondern beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 06.08.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: Vereinfachung und Digitalisierung von Steuerverfahren, Entlastung Wirtschaft und Verwaltung sowie Erreichung von EU-Standards.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nummer 21 UStG). Hier insbesondere die geplante Neufassung, dass Leistungen der Fortbildung nach § 4 Nummer 21 Satz 1 Buchstabe a Satz 2 UStG künftig nur dann befreit sind, wenn sie von Einrichtungen erbracht werden, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 22.07.2024
- Beschreibung: Das Ziel ist die EU-konforme und in den EU-Nachbarstaaten übliche Einführung des Verrechnungssystems auch in Deutschland, um einen Wettbewerbsnachteil und Standortnachteil zu beseitigen. Nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG können die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Anwendung der nach Art. 211 Abs. 2 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eingeräumten Möglichkeit zur Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug auf Grundlage des Evaluationsberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer und dem einvernehmlichen Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 11. April 2024.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der Möglichkeit, Rechnungen mit Geschäftspartnern im EDIFACT-Format auszutauschen (§14 UStG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen fordert eine Vereinheitlichung des Steuersatzes für Medizinprodukte auf 7 Prozent. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung, warum Sehhilfen mi9t 19 Prozent besteuert werden, Hörhilfen aber mit dem ermäßigten Satz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bislang wird auf Presseerzeugnisse der Steuersatz von sieben Prozent angewendet. Der BDZV ist der Auffassung, dass der Staat für die demokratische Meinungsbildung keine Steuer erheben soll und setzt sich daher für eine Absenkung der Mehrwertsteuer für sämtliche Presseprodukte auf null Prozent ein. So soll die Zukunft des demokratierelevanten Journalismus unbürokratisch und staatsfern gefördert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung der Rückausnahme des § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a S. 2 JStG-E auf die Ausbildung und berufliche Umschulung; Klarstellung in der Abgrenzung zwischen Ausbildung und Fortbildung; Abgrenzung vom Begriff der „anderen Einrichtung“; Klarstellung zu den Referenten- bzw. Dozentenleistungen – mit oder ohne Umsatzsteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lufthansa Cargo AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG Artikel 211 wie in den meisten EU-Nachbarstaaten für fairere Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, Kostensenkung für Wirtschaft, Stärkung der Logistik und Vermeidung unnötig langer Transportwege beim Güterimport.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut für Digitalisierung im Steuerrecht am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir befürworten die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze. Jedoch bedarf es weiterer Spezifizierungen, Konkretisierungen und Erweiterungen des europäischen Rechnungsstandards EN 16391, um den geplanten Einsatzszenarien im B2B-Kontext gerecht zu werden. Gleiches gilt für die geplanten Änderungen und Erweiterungen des § 14 UStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):