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4 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"UKlaG"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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Private Rechtsdurchsetzung im Wettbewerbs-/Verbraucherschutzrecht
- Angegeben von: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. am 26.08.2024
- Beschreibung: Bei Verstößen gegen UWG- und Verbraucherschutzvorschriften wird die Wettbewerbszentrale i.d.R. im Wege der gesetzlich vorgesehenen Abmahnung tätig, um das rechtswidrige Verhalten eines Unternehmers schnell, effektiv und außergerichtlich abzustellen. Sofern eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, nutzt sie das Instrument der Unterlassungsklage. Dieses effektive und seit Jahrzehnten sehr gut funktionierende System des Private Enforcements darf aus Sicht der Wettbewerbszentrale nicht beeinträchtigt werden. Eine funktionsfähige private Rechtsdurchsetzung dient dem fairen Wettbewerb zum Nutzen von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit. Die Wettbewerbszentrale finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Verbesserung des Verbraucher und GlücksspielerInnenschutzes gegenüber Glücksspielanbietenden
- Angegeben von: Fachverband Glücksspielsucht e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung des Schutzes gesperrter Glücksspielerinnen und -spieler, die trotz OASIS-Sperre zum Spiel zugelassen wurden. Ziel ist - neben dem Schutz der Betroffenen - die Erreichung einer höheren Akzeptanz der bestehenden gesetzlichen Regelungen durch die zur OASIS Teilnahme verpflichteten Glücksspielanbieter.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung der Pauschalreiserichtlinie
- Angegeben von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die Wahlfreiheit zwischen individuell gebuchten Reisen/ Einzelreiseleistungen und Pauschalreisen sowie verbundenen Reiseleistungen zu erhalten und diese Reiseformen weiter voneinander abgrenzbar zu gestalten, um die Angebotsvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Weitere bürokratische Lasten, insbesondere von KMUs sind zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Keine Verbandsklagen im Arbeitsrecht
- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes (keine Möglichkeiten von Sammelklagen und Verbandsklagen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten)
- Betroffene Bundesgesetze (4):