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5 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"TzBfG"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (5)
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Abschaffung sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Streichung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen gemäß § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Flexibilisierung des Teilzeit- und Befristungsrechtes (inkl. Arbeit auf Abruf)
- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit dem Ziel die Belastungen für Arbeitgeber zu reduzieren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411110010 (PDF, 15 Seiten)
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Entlastung der Wirtschaft durch ein ambitioniertes Bürokratieentlastungspaket
- Angegeben von: UFA GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Entlastung der Wirtschaft durch ambitionierten Bürokratieabbau und effektive Verwaltungsdigitalisierung, u.a. im Kontext des Bürokratieentlastungsgesetzes IV - Reduzierung von Schriftformerfordernissen im Arbeitsrecht durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Streichung des Schriftformerfordernisses im Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Angegeben von: Gi Group Deutschland GmbH am 18.04.2024
- Beschreibung: Ersetzung des Schriftformerfordernisses in § 14 TzBfG durch die Textform
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung der Textform für Arbeits- und Mietverträge sowie Lieferscheine
- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 14.03.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG-IV) soll die Textform als Nachweis der wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrages ausreichend sein (§ 2 NachweisG). Auch im Mietrecht soll eine Entlastung angestrebt werde, indem der Verweis auf § 550 BGB in § 578 BGB gestrichen wird. Dies würde das aufwendige IDNow-Verfahren überflüssig machen. Im Handelsrecht ist seit April 2022 der elektronische CMR-Frachtbrief (e-CMR) in Deutschland für internationale Transporte zulässig, jedoch fehlt eine Regelung für den innerdeutschen Transport. Die Bundesregierung sollte daher § 408 III HGB nutzen, um den digitalen Frachtbrief zu ermöglichen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280140 (PDF, 1 Seite)
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