Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (2)
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.09.2024
- Beschreibung: § 4 TierNebG sieht Ausnahmen zur grundsätzlichen Beseitigungspflicht von Tierischen Nebenprodukten vor, nämlich die Verbrennung („Kremierung“) von Heimtieren und Equiden. Dabei unterliegt die Verbrennung von Equiden jedoch einer Einzelfall-Genehmigungspflicht der zuständigen Behörde. Diese Genehmigungspflicht sollte in eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige abgeändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nebenprodukterecht (VO 1069 / 2009, TierNebG); Infragestellung der..., ...Beseitigungsgesetztes (TierNebG) im Jahr 2017 sind gemäß § 4 TierNebG Ausnahmen zur grundsätzlichen...
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- Angegeben von: Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. am 25.04.2024
- Beschreibung: Die Behandlung von tierischen Nebenprodukten in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen sowie Produktanforderungen werden im Veterinnarrecht geregelt. Daraus ergeben sich auch die Anforderungen durch die BGK-Gütesicherungen. Bei Anpassung nationaler Gesetzgebung an Europäische Vorgaben muss die Praktikabilität der Vorgaben beachtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):