Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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- Angegeben von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 28.02.2025
- Beschreibung: Es wird für 6 Monate befristet die weitere Anwendung der 3 benannten Blauzungenkrankheitsimpfstoffe nachdem die KOM am 20.02.25 die Zulassung für 2 der 3 bisher in der Anwendung nach BTV-3-ImpfgestattungsV gestatteten Impfstoffe erteilt hat. Damit wird einem Therapienotstand vorgebeugt und die Möglichkeit der flächendeckenden rechtzeitigen Impfung empfänglicher Tiere weiter aufrechterhalten. Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass eine bedarfsgerechte Marktbelieferung mit zulassungskonformen Impfdosen der zugelassenen BTV-3-Impfstoffe nicht bereits unmittelbar nach der Zulassung erfolgen kann. Aufgrund der schlechten Erfahrung mit dem späten Impfbeginn in 2024 begrüßen wir ausdrücklich die Initiativen zum Erlass der vorliegenden Eilverordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL): Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. am 08.02.2025
- Beschreibung: - Es sollte eine Dokumentation der Zweckbestimmung umgangssprachlich bisher „Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Es sollte eine Kennzeichnung und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Haltererklärungen sollten bei der zuständigen Veterinärbehörden anzeigepflichtig sein. - Haltererklärungen, die im Rahmen eines Therapienotstandes entstehen, bedürfen der Bestätigung durch die behandelnde Tierärzt:in. - Eine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation von drei Jahren ist festzulegen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 09.12.2024
- Beschreibung: Gesetzentwurf betrifft folgende relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Verordnugsermächtigung für Erlass einer Verordnung EU rechtlich angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung nationale Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz (mit Ausnahme der Anwendungsreglungen unter dem Tierseuchenrecht) 5. Erlaubnis zur Werbung zu Impfstoffen gegenüber dem professionellen Tierhalter schaffen zur Verbesserung der Krankheitsvorbeugung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN unterstützt eine Umbenennung von Melde- und Anzeigepflicht in „sobald wie möglich zu meldende Seuche“ und „unverzüglich zu meldende Seuche“. Die FN unterstützt die Einführung einer Meldepflicht (sobald wie möglich zu meldende Seuche) für das Equine Herpes Virus-1 und Equine Influenza Viren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Eine Gesundheitsbescheinigung von einem Amtstierarzt gilt 10 Tage. Es erschließt sich nicht, warum für die Rückreise innerhalb dieser 10 Tage eine neue Gesundheitsbescheinigung notwendig ist. Es erschließt sich nicht, warum der Unternehmer, der seine Tiere in anderen Mitgliedsstaaten hält, keine deutsche Registriernummer erhalten kann und somit seine Fohlen nicht bei einem deutschen Zuchtverband kennzeichnen lassen kann. Es bedarf einer klaren Definition der Ausnahmen der Auszeichnungspflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit der Verbringung zum und vom Betrieb. Es muss klar geregelt werden, ob mit jeder neuen Zuchtbucheintragung die Zuständigkeit einer Zuchtorganisation wechselt und wie mit der Eintragung verschiedener Besitzer im Zucht- und Turniersport umgegangen werden soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die EU hat 2016 einen neuen Tiergesundheitsrechtsakt (Animal Health Law) und dazugehörige Durchführungsverordnungen in den Folgejahren in Kraft gesetzt. In Teilen ist die EU-Gesetzgebung nicht im nationalen Recht wiederzufinden. Deshalb stehen zwei Gesetze und dazugehörige Verordnungen in der Prüfung, um das geltende EU-Recht auch mit nationaler Rechtssetzung zu vereinheitlichen. Hier setzt sich der DRV für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung in nationales Recht ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL): Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):