Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (19)
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- Angegeben von: Duckdalben Consulting GmbH am 17.01.2025
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (Tabak erzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (Tabak erzV) mit Einführung einer Regulierungnach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Crescam am 14.10.2024
- Beschreibung: Einsatz für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Brita Vivreau GmbH
- JT International Germany GmbH
- Partout Group
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- Angegeben von: Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) am 30.06.2024
- Beschreibung: Alle Regelungen, die Wasserpfeifentabak jetzt und in Zukunft betreffen, insbesondere aber das geltende Zusatzstoffverbot von Geraniol, Linalool und Cineol.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
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- Angegeben von: Bernstein Public Policy GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: JTI Germany setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Grundsätzlich befürworten wir die individuelle Konsumentenfreiheit volljähriger und mündiger Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: CBE DIGIDEN AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Permissive, produktspezifische Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel im Rahmen des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakErzG) sowie ggfs. der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Zigarettenverband e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DZV setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVTE setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beabsichtigt die Errichtung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin, das unter anderem im Bereich Prävention tätig werden soll; zudem soll das Zentrum für Krebsregisterdaten dorthin übertragen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
- Betroffene Bundesgesetze (12):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Eine weitere Verschärfung der Tabakproduktregulierung wird abgelehnt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Clemens Neumann am 23.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Clemens Neumann
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- Angegeben von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 11.06.2024
- Beschreibung: Der VdeH setzt sich für ein angemessene Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein. Regulierung muss für uns auf das auf wissenschaftlichen Fakten basieren und das Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction/THR) in angemessener Weise widerspiegeln. Je geringer ein Produkt schädlich ist, umso geringer sollte es reguliert werden. Dies gilt vor allem für die E-Zigarette. Zusätzliche Regulierungen und Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen von Liquids lehnen wir über den geltenden gesetzlichen Rahmen hinaus ab.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 10.06.2024
- Beschreibung: Erstellung von Papern und anderweitigen Schriftstücken, Kontaktanbahnung und Strategien.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Swedish Match AB am 04.06.2024
- Beschreibung: Die produktspezifische Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln sollte im Tabakerzeugnisgesetz (TabakErzG) reguliert werden. Aktuell gibt es dazu keine politischen Entwicklungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. am 22.04.2024
- Beschreibung: In den vergangenen Jahren gab es immer wieder politische Vorstöße zu Aromenverboten für E-Zigaretten. Dies ist aus unserer Sicht ein nicht zielführender EIngriff in die Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Zudem besteht die Gefahr, dass Aromenverbote bei der Tabakalternative E-Zigarette die klassischen Raucherzahlen zum Schaden der öffentlichen Gesundheit weiter erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Jan-Philipp Roth am 15.04.2024
- Beschreibung: Produkt- und Steuerregulierung von E-Zigaretten
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Jan-Philipp Roth