Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung muss derart angepasst werden, das eine Behandlung von Einzeltieren weiterhin möglich ist. Dabei muss aber besser als heute sichergestellt sein, dass es nicht zu einer Metaphylaxe oder gar Prophylaxe kommt, insbesondere im Bereich der Antibiotika. Reserveantibiotika müssen noch erheblich strenger geregelt sein, diese sollten grundsätzlich dem Einsatz beim Menschen vorbehalten sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die FN plädiert für eine Anpassung der Regelung zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke durch Neustrukturierung des EU-Tierarzneimittelrechts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Stellungnahme an BMEL zur Anpassung der TÄHAV an bestehendes europäisches Recht hinischtlich einiger Klarstellungen des Gewollten. Ausserdem Untertützung des des Anliegens, Erleichterungen bei den umfangreichen Regelungen zu den tierärztlichen Nachweisverpflichtungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der vom BMEL beabsichtigten Fortschreibung der Regelungen der TÄHAV zu Umwidmungsverboten und der Neuaufnahme des Umwidmungsverbots für colistinhaltige Tierarzneimittel wurde aus Gründen des Tierschutzes darum gebeten, die Regelungen zu überprüfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
- Beschreibung: § 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):