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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (12):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
- Beschreibung: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260114 (PDF, 7 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geldwerten Vorteil, § 12 SVEV Die bestehende Regelung...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260008 (PDF, 7 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sozialversicherungsentgeltverord-nung – SvEV) Vorschlag: § 1 SvEV..., ...der Sätze 3 und 4 des § 1 SvEV ausschließlich gilt. ..., ...Monat Hinzurechnung nach SvEV: 538 € x 2,5 % = 13,45..., ...Daher regen wir an, die SvEV im o.g. Sinne zu ändern...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 05.09.2024
- Beschreibung: - Beschleunigung des Wohnungsbau - Ausbau der erneuerbaren Energien
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWSB): Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409050012 (PDF, 7 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geldwerten Vorteil, § 12 SVEV Die bestehende Regelung...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 21.08.2024
- Beschreibung: - Steuerliche Anpassungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels - Steuerliche Anpassungen zur Verbesserung des Werkswohnungsbaus - De-minimis-Anpassung EnFG §38
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408230001 (PDF, 8 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erhöht werden. Vgl. auch § 1 SVEV § 7b EStG § 7b EStG sollte..., ...Zuschlagssätze erhöht werden. § 12 SVEV § 8 Abs. 2 S. 12 EStG ...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 21.08.2024
- Beschreibung: - Nr. 1 Abschreibungsbedingungen verbessern - Nr. 6 Baukosten senken und Wohnungsneubau stärken - Reduzierung der Anforderungen an Schallimmissionsschutz - Erleichterungen im öffentlichen Vergaberecht für seriellen und modularen Bau - Steuerliche Entlastungen für Werkswohnungsbau - Nr. 13 Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen reduzieren - Nr. 15 Lieferkettensorgfaltspflicht pragmatisch umsetzen - Nr. 18 Vergaberecht vereinfachen - Nr. 20 Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen - Nr. 22 Frauenerwerbstätigkeit stärken - Nr. 24 Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten - Nr. 26 Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen - Nr. 27 Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen - Nr. 38 Strompreispaket
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408230002 (PDF, 32 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geldwerten Vorteil, § 12 SVEV Die bestehende Regelung...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Der steuerliche Dotierungsrahmen bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen von 8 % der BBG der GRV gesetzlichen Rentenversicherung und die sozialabgabenfreie Dotierung in Höhe von 4 % der BBG der GRV gesetzlichen Rentenversicherung fallen weit auseinander. Dies sorgt für Komplexität und schafft die Grundlage für viele Fälle von „Doppelverbeitragung“. Ein gänzliches Fallenlassen oder eine deutliche Anhebung der Grenzen würde es Unternehmen ermöglichen, ganze Belegschaften über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse abzusichern. Das würde die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen deutlich reduzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406260029 (PDF, 31 Seiten)
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SG2406260030 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vereinfachen (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV) ........................., ...vereinfachen (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV) Problem: § 37b EStG ermöglicht..., ...Sozialversicherungs-Entgeltverordnung SvEV). Zuwendungen an eigene..., ...Lösung: § 1 Abs. 1 Nr. 14 SvEV sollte dahingehend geändert...
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- Angegeben von: netzwerk-m e.V. am 02.05.2024
- Beschreibung: Der Staat übernimmt zum größten Teil die Schul- und Internatskosten von Entwicklungshelfern als steuerfreie Unterhaltsleistung. Nach § 3 Nr. 64 EStG sind diese nicht zu besteuern und bewirken zugleich eine Befreiung der Verbeitragung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV. Da Mitarbeiter entwicklungsrelevanter NGOs im EStG unerwähnt bleiben, sind die Schulkosten, die von ihren Spenden beglichen werden, in der Sozialversicherung zu verbeitragen. Um ihre Gleichbehandlung zu erzielen, sollte die Steuerbefreiung im § 3 Nr. 64 EStG um den Begünstigtenkreis im § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKGG ausgedehnt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):