Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (169)
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- Angegeben von: Till Mansmann am 13.04.2026
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Till Mansmann
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- Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 13.04.2026
- Beschreibung: Die bestehende steuerliche Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor gegenüber Wasserstoff im Elektromotor soll über eine Änderung des § 29 des EnergieStG beseitigt werden, um die Nutzung klimaneutraler Nutzfahrzeuge mit Verbrennermotor zu erleichtern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 13.04.2026
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
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- Angegeben von: Consumer Choice Center am 08.04.2026
- Beschreibung: Das Consumer Choice Center betreibt Interessenvertretung mit dem Ziel, energiepolitische Regelungen zu fördern, die zu geringeren Kosten für Verbraucher, mehr Technologieoffenheit und einem diskriminierungsfreien Marktzugang für neue Anbieter und innovative Lösungen beitragen, sowie Regelungen zu verhindern oder zu begrenzen, die Verbraucher finanziell belasten oder den Wettbewerb einschränken. Betroffen sind insbesondere gesetzliche und untergesetzliche Regelungen zu Preisbestandteilen, Abgaben, Umlagen, Fördermechanismen, Netzzugang, Erzeugung, Versorgung und Infrastruktur im Strom-, Wärme- und Kraftstoffbereich.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Bidirektionales Laden ist ein weiterer Baustein für mehr Akzeptanz für die Elektromobilität und die Energiewende. Die wesentlichen regulatorischen Hürden sind abgebaut, einige ausstehende Klarstellungen und Erleichterungen können bidirektionales Laden für die Nutzer attraktiver machen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Bidirektionales Laden flächendeckend ermöglichen
Aktiv vom 30.03.2026 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Der VDA nennt 12 Maßnahmen für flächendeckendes bidirektionales Laden: Stromnebenkosten für zwischengespeicherten Strom klären, V2G entbürokratisieren, Aggregatoren stärken, Datenverfügbarkeit für V2G regeln, Smart-Meter-Gateway-Prozesse beschleunigen, Rechtsrahmen für Rückspeisung standardisieren, Netzanschlussbedingungen für AC-Laden schaffen, V2G-Flexibilität zur Netzentlastung nutzen, technische Anforderungen harmonisieren, virtuelle Bilanzkreise ermöglichen, digitale Zählerfortschrittsanzeige einführen und Maßnahme 26 des Masterplans LIS 2030 fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.03.2026
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass auch der Öffentliche Personen- und Schienengüterverkehr bei der Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 berücksichtigt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: The Mobility House Energy GmbH am 19.02.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen geeigneten regulatorischen Rahmen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden und dezentralen Flexibilitäten ein. Strom, der aus dem öffentlichen Netz bezogen und lediglich zwischengespeichert wird, um ihn später wieder einzuspeisen, darf nicht als Endverbrauch behandelt werden. Erforderlich sind Befreiungen von Stromsteuer, Netzentgelten und Konzessionsabgabe. Zudem braucht es praktikable Messkonzepte zur Unterscheidung von Fahr- und Speicherstrom sowie eine stärkere Einbindung auch kleiner Flexibilitäten, etwa E-Fahrzeugen, in einen marktbasierten Redispatch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 18.02.2026
- Beschreibung: Energiekosten für Unternehmen reduzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.02.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine zügige Änderung des EnWG zur Umsetzung der Vorgaben aus RED III und EPBD ein, insbesondere zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Fahrzeug- und Batteriedaten sowie zur Verankerung technischer Anforderungen für interoperables, nicht-proprietäres bidirektionales Laden. Der BDEW fordert zudem eine Anpassung des Stromsteuergesetzes, insbesondere eine Erweiterung des § 5a StromStG auf mobile Speicher, um eine stromsteuerliche Doppelbelastung bei Rückspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 09.02.2026
- Beschreibung: PlasticsEurope Deutschland e.V. unterstützt die Wiederaufnahme der Förderfähigkeit der Kunststoffherstellung (NACE 20.16) und der Herstellung von Basischemikalien (NACE 20.14) i.R. der EU-ETS Beihilfeleitlinien zur Kompensation indirekter CO2-Kosten durch die EU-Kommission. Hierdurch können Mitgliedstaaten die neu beihilfeberechtigten Sektoren für indirekte Emissionskosten kompensieren und damit die Industrie stark entlasten. Damit die Kompensationen bereits für 2025 tatsächlich ausgezahlt werden können, ist eine zügige und praxistaugliche Umsetzung in Deutschland entscheidend.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
- Beschreibung: Als Industriestandort ist Deutschland durch eine wachsende Kluft zwischen den Energiepreisen in Deutschland und z.B. in den USA und Kanada benachteiligt. Erforderlich ist die Senkung der Netzentgelte, die Reduzierung der Stromsteuer und weiterer Abgaben. Ziel sollte es sein, wettbewerbsfähige Energiepreise in Deutschland zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
- Beschreibung: Deutschland ist eines der Industrieländer mit der höchsten Abgabenlast. Das hindert Wachstum, gute Netto-Entlohnung und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Daher sind weitreichende Steuererleichterungen dringend geboten; insb. die Einkommensteuer, die Stromsteuer und die Körperschaftsteuer müssen spürbar gesenkt werden. Eine Entfristung der Möglichkeit zur degressiven Abschreibung, die Erleichterung der Verlustverrechnung und die Abschaffung Solidaritätszuschlags wären erste wichtige Schritte.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 20.01.2026
- Beschreibung: Es gilt, die politischen Ziele hin zur Klimaneutralität und Klimaresilienz zu erreichen. Dazu ist wichtig, dass Vorsorge- und Verursacherprinzip wirksam umzusetzen, beispielsweise durch effektive Steuerung im Rahmen der Stoffzulassung über REACH, durch Vermeidung von kritischen Stoffeinträgen an der Quelle und mit der erweiterten Herstellerverantwortung in der neuen Kommunalabwasserrichtlinie. Beim notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien werden zusätzliche Flächen benötigt. Die Abwasserentsorger treiben den erneuerbaren Energieeinsatz auf Betriebsflächen und zugehörigen Liegenschaften voran. Es ist notwendig, die steuerlichen Benachteiligungen im Stromsteuergesetz für eigengenutzte Energie zum Beispiel aus der Klärschlammfaulung sowie genehmigungsrechtliche Hemmnisse abzubauen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: KPC Berlin GmbH am 05.01.2026
- Beschreibung: Erhalt des Status eines erneuerbaren Energieträgers für die feste Biomasse; Erhalt der grundsätzlichen Förderfähigkeit von Biomasse für die energetische Nutzung; flexible Auslegung des Kaskadenprinzips aus der EU-RED III.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALP - Advanced Level Politics GmbH am 31.12.2025
- Beschreibung: Da Stromkosten einen erheblichen Anteil der Versorgungskosten in der Strahlentherapie darstellen, sollem Leistungserbringer eine Erstattung der Stromsteuer beantragen können, in dem z.B. in §9a StromStG eine entsprechende Erweiterung des Kreises der Erstattungsberechtigten vorgenommen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
- Beschreibung: Wettbewerbsfähige Energiekosten sind essenziell für die Zukunftsfähigkeit und Investitionsbereitschaft der deutschen Wirtschaft. Kurzfristiges Ziel ist die strukturelle Senkung der Strompreise durch politische Maßnahmen. Dazu zählen die Absenkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß, die Verstetigung des ÜNB-NNE-Zuschusses, die Ausweitung der Strompreiskompensation sowie die Einführung eines beihilfekonformen Industriestrompreises. Auch die Anpassung der EU-ETS-Beihilfeleitlinien für weitere energieintensive Branchen ist erforderlich. Mittel- bis langfristig sollen Strompreise durch eine eng verzahnte Umsetzung von EEG, Netzausbaugesetzen und Lastenmanagement gesenkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1863
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
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BT-Drs. 21/1863
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.12.2025
- Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
- Beschreibung: Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der BVES setzt sich dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bau, Netzanschluss, Betrieb, Vergütung, Entgeltbelastung- und Abrechnung, die Speicher neben Erzeugungsanlagen und Großverbrauchern betreffen, verbessert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert die Einführung staatlicher Garantieinstrumente zur Absicherung zentraler Risiken im Wasserstoffhochlauf, darunter Marktpreis-, Infrastruktur- und ordnungspolitische Risiken. Ziel ist es, Investitionsentscheidungen in der Initial- und Aufbauphase zu ermöglichen und private Finanzierungen abzusichern. Gleichzeitig setzt sich der BDEW für eine Senkung der regulatorisch bedingten Wasserstoffgestehungskosten ein. Hierzu gehören die Beibehaltung oder Ausweitung von Befreiungen bei Umlagen, Netzentgelten und Steuern sowie praxistaugliche Strombezugskriterien für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Eine technologieoffene Ausgestaltung, Planungssicherheit und Bestandsschutzregelungen sind dafür zentrale Voraussetzungen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):