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180 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StromStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (180)

    • Angegeben von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
    • Beschreibung: Interessenvertretung im Zusammenhang mit der laufenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem Ziel, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung und Skalierung von Energy-Sharing-Modellen zu schaffen. Dabei werden Aspekte einer energiewirtschaftlich sinnvollen und netzdienlichen Ausgestaltung, die Ermöglichung von Flexibilität, Marktdienlichkeit und Digitalisierung sowie die Überführung von Energy Sharing von Pilotprojekten in eine breitere Anwendung adressiert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stromsteuerbefreiungen (z. B. nach § 9 StromStG) und eine vergünstigte..., ...Stromsteuerbefreiung nach § 9 StromStG auf Energy-Sharing-Konstellationen..., ...Stromsteuer gemäß § 9 StromStG sowie durch die vergünstigte...
    • Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
    • Beschreibung: Deutschland ist eines der Industrieländer mit der höchsten Abgabenlast. Das hindert Wachstum, gute Netto-Entlohnung und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Daher sind weitreichende Steuererleichterungen dringend geboten; insb. die Einkommensteuer, die Stromsteuer und die Körperschaftsteuer müssen spürbar gesenkt werden. Eine Entfristung der Möglichkeit zur degressiven Abschreibung, die Erleichterung der Verlustverrechnung und die Abschaffung Solidaritätszuschlags wären erste wichtige Schritte.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
    • Beschreibung: Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stroms nicht in § 5 Abs. 4 StromStG-E aufgenommen wurde...., ...steuerlich (§ 5 Abs. 4 StromStG -Entwurf eines Dritten...
    • Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 20.01.2026
    • Beschreibung: Es gilt, die politischen Ziele hin zur Klimaneutralität und Klimaresilienz zu erreichen. Dazu ist wichtig, dass Vorsorge- und Verursacherprinzip wirksam umzusetzen, beispielsweise durch effektive Steuerung im Rahmen der Stoffzulassung über REACH, durch Vermeidung von kritischen Stoffeinträgen an der Quelle und mit der erweiterten Herstellerverantwortung in der neuen Kommunalabwasserrichtlinie. Beim notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien werden zusätzliche Flächen benötigt. Die Abwasserentsorger treiben den erneuerbaren Energieeinsatz auf Betriebsflächen und zugehörigen Liegenschaften voran. Es ist notwendig, die steuerlichen Benachteiligungen im Stromsteuergesetz für eigengenutzte Energie zum Beispiel aus der Klärschlammfaulung sowie genehmigungsrechtliche Hemmnisse abzubauen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energieträger (§ 2 Nr. 7 StromStG n. F., Gesetzentwurf ...
    • Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
    • Beschreibung: Wettbewerbsfähige Energiekosten sind essenziell für die Zukunftsfähigkeit und Investitionsbereitschaft der deutschen Wirtschaft. Kurzfristiges Ziel ist die strukturelle Senkung der Strompreise durch politische Maßnahmen. Dazu zählen die Absenkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß, die Verstetigung des ÜNB-NNE-Zuschusses, die Ausweitung der Strompreiskompensation sowie die Einführung eines beihilfekonformen Industriestrompreises. Auch die Anpassung der EU-ETS-Beihilfeleitlinien für weitere energieintensive Branchen ist erforderlich. Mittel- bis langfristig sollen Strompreise durch eine eng verzahnte Umsetzung von EEG, Netzausbaugesetzen und Lastenmanagement gesenkt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1863 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbes gem. § 9b Abs. 2 StromStG bei der Stromsteuer verhindert..., ...Steuerentlastung nach § 9b Abs. 2 StromStG für die Betriebe des ..., ...Steu-erentlastung nach § 9b StromStG erfolgen. ◼ Senkung..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG gute Investitionsbedingungen..., ... Neuregelung des § 9b StromStG im Rahmen des sogenannten..., ... Neuregelung des § 9b StromStG auf 12.500 kWh gesunken..., ...Sinne des § 9b Abs. 1 StromStG einzuordnen ist, bestimmt..., ...Entlastungsantrag gem. § 9b StromStG beim zuständigen Hauptzollamt..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG i. V. m. § 15 und § 17b..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG i. V. m. § 17b Abs. 1..., ...Nutzenergieverwendung (§ 9b StromStG i. V. m. § 17c Abs. 1..., ...von Unternehmen (§ 9b StromStG i. V. m. § 17b Abs. 6..., ...herleiten lassen (§ 9b StromStG i. V. m. § 17c Abs. 4..., ...staatlichen Beihilfen (§ 9b StromStG i. V. m. § 1d Abs. 3 ..., ...Antragstellung nach § 9b StromStG ist nach Erfahrungen ..., ...entlastungsfähig (§ 9b Abs. 1 Satz 4 StromStG). Ist dies der Fall, ..., ...Steuerentlastung gem. § 9b StromStG profitieren. Bei Umsetzung..., ...erwartenden Anträge gem. § 9b StromStG mit rund 5 Mio. Euro ..., ...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG-E) um Biomasse mit nachgewiesener..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG abgesehen werden, soweit...
    • Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
    • Beschreibung: Um den Wasserstoffhochlauf zu beflügeln, bietet eine Grüngasquote für Wasserstoffprodu-zenten eine attraktive Perspektive zur Einspeisung von Wasserstoff in Wasserstoffnetze. Gleichzeitig müssen die Kosten von Wasserstoff schnellstmöglich reduziert werden, um zusätzliche finanzielle Belastungen der Verpflichteten zu vermeiden. Daher müssen parallel zur Einführung einer Grüngasquote Maßnahmen umgesetzt werden, welche die Wasserstoffgestehungskosten senken, Investitionen in Wasserstoffprojekte sicherer machen und einen regulatorischen Rahmen für die Wasserstoffnutzung in den unterschiedlichen Sektoren definieren. Eine Grüngasquote ist nur dann sinnvoll, wenn die Industrie trotz des Grüngaseinsatzes international konkurrenzfähige Energiekosten hat.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stromsteuerbefreiung nach § 9a StromStG, welche bislang nur den...
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.12.2025
    • Beschreibung: en2x setzt sich dafür ein, dass sich die Investitionsbedingungen zum Aufbau und Betrieb eines Ladeangebotes in Deutschland verbessern werden. Hierzu gehören die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren oder eine Vereinfachung von Netzanschlussprozessen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung adressiert 41 Maßnahmen, die in Gesetzesinitiativen münden werden und zu denen en2x mit unterschiedlicher Priorisierung mit den Ministerien im Austausch steht.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
    • Beschreibung: Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung..., ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer..., ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung..., ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...insbesondere nach § 9b StromStG für das vergangene Kalenderjahr...
    • Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
    • Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
    • Beschreibung: Der BDEW fordert die Einführung staatlicher Garantieinstrumente zur Absicherung zentraler Risiken im Wasserstoffhochlauf, darunter Marktpreis-, Infrastruktur- und ordnungspolitische Risiken. Ziel ist es, Investitionsentscheidungen in der Initial- und Aufbauphase zu ermöglichen und private Finanzierungen abzusichern. Gleichzeitig setzt sich der BDEW für eine Senkung der regulatorisch bedingten Wasserstoffgestehungskosten ein. Hierzu gehören die Beibehaltung oder Ausweitung von Befreiungen bei Umlagen, Netzentgelten und Steuern sowie praxistaugliche Strombezugskriterien für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Eine technologieoffene Ausgestaltung, Planungssicherheit und Bestandsschutzregelungen sind dafür zentrale Voraussetzungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 20,50 €/MWh an. Nach...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...hat insbesonde-re § 10 StromStG tangiert. Die Hauptzollämter...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strom aus Biomasse im StromStG muss daher in jedem Fall..., ...Strom aus Biomasse im StromStG muss daher in jedem Fall...
    • Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
    • Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom ..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
    • Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 03.11.2025
    • Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der „erneuerbaren Energieträger“ in § 2 Nr. 7 des StromStG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, diese Streichung zu verhindern, um die wirtschaftliche Nutzung von Klärgas durch Kläranlagenbetreiber zu sichern. Das Ziel ist, die bestehende Praxis, bei der Klärgas zur Stromerzeugung und zum Selbstverbrauch genutzt wird, beizubehalten. Damit sollen die CO2-Reduktion und die Beiträge zum Klimaschutz und zur Energiewende nicht gefährdet werden, sowie die finanzielle Belastung für öffentliche Betriebe und Gebührenzahlende vermieden werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stromsteuergesetz (§ 2 Nr. 7 StromStG-Entw.) – Herausnahme ..., ...Energieträger gemäß § 2 Nr. 7 StromStG-Entw. sehen wir kritisch..., ...kann (§9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG-Entw.), bestehen weiterhin..., ...Energieträger in § 2 Nr. 7 StromStG berücksichtigt werden...
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 31.10.2025
    • Beschreibung: - Zur planungssicheren Entlastung Insbesondere der energieintensiven Industrie müssen Entlastungsinstrumente kontinuierliche Planungssicherheit bieten, während Unternehmen die Dekarbonisierung umsetzen und der Umbau des Energiesystems andauert. - Nur durch die Kombination aus planbarer Energiepreisgestaltung (einschließlich Entlastungen) und gezielten Investitionsanreizen kann die energieintensive Industrie ihre Rolle als Stabilitätsanker und Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft langfristig behaupten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: naturstrom AG am 31.10.2025
    • Beschreibung: Die naturstrom AG begrüßt das im Koalitionsvertrag angekündigte Ziel einer allgemeinen Stromsteuersenkung und tritt für eine möglichst rasche Umsetzung ein. Günstigere Stromkosten sind nicht nur gut für Wirtschaft und Verbraucher:innen, sondern stärken auch die Elektrifizierung damit Innovatiopnen sowie Klimaschutz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • RED III-Umsetzungsgesetzgebung

    Aktiv vom 29.10.2025 bis 16.12.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energieträger (§ 2 Nr. 7 StromStG n. F., Gesetzentwurf ...
    • Angegeben von: Deutscher Textilreinigungs Verband DTV e.V. am 22.10.2025
    • Beschreibung: Der DT setzt sich dafür ein, dass die Stromsteuer, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, für alle Unternehmen auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Anlass ist die Entscheidung der Bundesregierung, diese Senkung nur für ausgewählte Industriebranchen umzusetzen. Es wird kritisiert, dass dies eine Benachteiligung des Mittelstands darstellt und es das Vertrauen in die Politik untergräbt. Mittelständische Wäscherei- und Reinigungsbetriebe übernehmen systemrelevante Aufgaben, etwa die Versorgung von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hotels und Industriebetrieben mit hygienisch sauberer Wäsche. Sie sind jedoch stark von hohen Energiekosten betroffen, die rund 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen und seit 2021 erheblich gestiegen sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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