Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (11)
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 11.12.2024
- Beschreibung: Die aktuelle Bau- und Wirtschaftskrise erfordert ein zügiges politisches Handeln, damit die Konjunktur in Deutschland wieder an Schwung gewinnt. Dafür müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass industrielle Wertschöpfung am Standort Deutschland erhalten bleibt. Wir brauchen daher -eine umfassende baupolitische Investitionsagenda, -ein Bekenntnis zu heimischer Rohstoffgewinnung und Kreislaufwirtschaft sowie -keine Übererfüllung europäischer Vorgaben ("Gold Plating").
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TKM Consulting GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Auch genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen sollen von den Regelungen im StromPBG erfasst werden. Entlastungsberechtigt sollen auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen sein, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In den Energiepreisbremsengesetzen müssen verschiedene Anpassungen vorgenommen werden, um eine ungleiche Anwendung bei den Energiearten zu verhindern und um offensichtliche Fehler im Gesetz zu bereinigen. Derzeit beruht die Anwendung und Abwicklung noch auf ministeriellen Hinweisen, die sich häufig ändern und die außerhalb des Gesetzes wirtschaftlich wichtige Weichen stellen. Da die Endabrechnung erst 2025 abgewickelt wird, besteht an Klarstellungen auch noch Bedarf.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Aktiv vom 27.06.2024 bis 10.02.2025
- Angegeben von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisatione nim StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Ursula Heinen-Esser - EH Strategische Beratung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Markteingriffe wie Preisbremsen oder Erlösobergrenzen sind für den Strommarkt völlig kontraproduktiv und hebeln den Wettbewerb aus. Stattdessen braucht es unbürokratische, zielgerichtete Transferleistungen an bedürftige Kundengruppen. Außerdem sind übermäßig restriktive Vorgaben für Lieferanten innovationsfeindlich und müssen deshalb vermieden werden. Grundsätzlich kann der Wettbewerb zwischen den Lieferanten für Verbraucher gute Angebote hervorbringen, deshalb sollte dem Wettbewerb immer genug Raum gegeben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ludwig Stiegler am 25.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leo Dautzenberg am 24.06.2024
- Beschreibung: Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisationen im StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologischen Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
-
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Leo Dautzenberg
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Energy2market GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Mechanismus in Bezug auf netzgekoppelte Speichersysteme um ausufernde Bürokratie und unnötige Belastung des staatlichen Ausgleichsmechanismus zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5994
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
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BT-Drs. 20/5994
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bezahlbare Energiekosten für Klein- und Kleinstunternehmen
Aktiv vom 21.03.2024 bis 27.05.2024
- Angegeben von: Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk am 21.03.2024
- Beschreibung: Es wird gefordert, dass Klein- und Kleinstunternehmen auch langfristig bezahlbare Energiekosten brauchen. Der Wegfall der Strom- und Gaspreisbremse, die politisch bis zum 30.04.2024 versprochen waren, führt zu immensen Mehrbelastungen bei Betrieben, die sich im Jahr 2022 für einen zweijahres-Festpreisvertrag entschieden haben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):