Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (86)
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- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 03.02.2025
- Beschreibung: - Optimale Nutzung der Stromnetzinfrastruktur: Dazu gehört u.a. auf der Übertragungsnetzebene das konsequente Freileitungsmonitoring, um höhere Stromflüsse zu gestatten. Auf der Verteilnetzebene kommt es auf die Digitalisierung der Netze, insbesondere in der Mittel- und Niederspannungsebene, an. - Zielgerichteter Ausbau des Wasserstoff-Verteilnetzes: Das impliziert vor allem eine notwendig enge Kooperation der Netzbetreiber in der integrierten Netzentwicklungsplanung. - Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten für die Gewährleistung der Integration erneuerbarer Energien ins System. - Passgenaue Reform der Netzentgeltstruktur: Gerade bei der bandförmigen Abnahme ist es geboten, dass eine flexiblere Fahrweise nicht pönalisiert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 23.01.2025
- Beschreibung: Senkung der Energiekosten, u.a. durch Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die deutliche Senkung der Netzentgelte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im Markt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Im Rahmen der Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung soll das Bandlastprivileg für stromintensive Unternehmen überprüft werden und möglicherweise entfallen. Dies würde die Produktion vieler Unternehmen in Deutschland unwirtschaftlich werden lassen und zur Abwanderung führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. am 30.12.2024
- Beschreibung: Der BDG setzt sich zusammen mit dem Bündnis Faire Energiewende dafür ein, dass die bisherigen Entlastungsmöglichkeiten bei atypischer Netznutzung und bei der sog. Bandabnahme im Kern erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV Vorbemerkung Die..., ...warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028..., ... des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 1. Netzdienliches ..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV: 1. Bereits die bisherigen..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel...
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- Angegeben von: ENGIE Deutschland AG am 29.12.2024
- Beschreibung: Die Netzentgeltsystematik muss im Rahmen der Energiewende weiterentwickelt werden. Dabei müssen Fairness und Zukunftsfähigkeit im Vordergrund stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Für die klimaneutrale Transformation des Verkehrs ist die Molekülwende – neben dem Hochlauf der Elektromobilität im Straßenverkehr – von zentraler Bedeutung. Der Luftverkehr ist dabei in besonderer Weise auf einen abgesicherten Hochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe und das Vermeiden von Carbon Leakage angewiesen. Der BDI setzt dafür ein, den Aufbau der H2-Infrastruktur energisch voranzutreiben, steuerliche Rahmenbedingungen zu verbessern, Investitionen in CO2-neutrale Kraftstoffe zu ermöglichen sowie Raffinerien in die Molekülwende einzubinden. Parallel müssen internationale Wasserstoffpartnerschaften vorangetrieben, Handelshemmnisse abgebaut und auktionsbasierte Instrumente wie H2Global gestärkt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Netzentgelte nach § 19 StromNEV – auch hierbei muss die...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Industrienetzentgelte Reform soll praxistauglich ausgestaltet werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromnetzent-geltverordnung (nachfolgend StromNEV) abweichende Festlegung..., ...Industrienetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV ist deshalb auch da-rauf..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV (31.12.2028) zur geltenden..., ...die bisher § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen. Der..., ...Netz-entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV „nicht unmittelbar ihre..., ...Sondernetzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich, wie in den..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sollte mindestens bis..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sollte mindestens bis..., ...darüber nach-denkt, die StromNEV, wie im Übrigen bisher..., ...Nachfolgeregelung zum § 19 Abs. 2 StromNEV bereits zum 1.1.2027 ..., ... – auch ohne die § 19 StromNEV Sonderregelungen – ein...
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- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 18.12.2024
- Beschreibung: Die BMW Group befürwortet die Beibehaltung der Atypik zur Vereinbarung individueller Netzentgelte. Zudem fordern wir die Beibehaltung einer Strommarktzone.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
- Beschreibung: Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 16.12.2024
- Beschreibung: Entwicklung der individuellen Stromnetzentgelte nach § 19 Absatz 2 StromNEV
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV Vorbemerkung Die Entwicklung..., ...warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028..., ... des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 1. Netzdienliches Verhalten..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV: 1. Bereits die bisherigen..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel...
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- Angegeben von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 16.12.2024
- Beschreibung: Reduzierung der Strom und Energiekosten Reduzierung der Lohnnebenkosten weniger Bürokratie durch Digitalisierung und eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bündnis faire Energiewende am 11.12.2024
- Beschreibung: Das Bündis faire Energiewende setzt sich dafür ein die bisherigen Entlastungsmöglichkeiten bei atypischer Netznutzung und bei der sog. Bandabnahme im Kern erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV Vorbemerkung ..., ...warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028..., ... des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 1. Netzdienliches ..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV: 1. Bereits die bisherigen..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel...
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 06.12.2024
- Beschreibung: Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) an die Flexibilisierung...
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§ 19 StromNEV, Abs. 2
Aktiv vom 12.11.2024 bis 22.11.2024
- Angegeben von: Nordenhamer Zinkhütte GmbH am 12.11.2024
- Beschreibung: Bereitstellung von Informationen und Fachwissen, um die Perspektive eines stromintensiven Unternehmens bei der zukünftigen Gestaltung einfließen zu lassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 23.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Eckpunktepapier eröffnet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Diskussion über die energiewendetaugliche Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen zur sog. Atypik und zur Bandlast, festgeschrieben in § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die Industrie einerseits dazu angereizt wird Flexibilitätspotenziale zu heben, andererseits aber alternative Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden für solche Unternehmen, die ihre Prozesse wenig oder gar nicht flexibilisieren können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Den Schwerpunkt legt..., ...Regelung von § 19 Abs. 2 StromNEV und die enorme wirtschaftliche..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV die Zugehörigkeit zur..., ...Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV waren Kernenergie und..., ...Überarbeitung von § 19 Abs. 2 StromNEV ist daher unumgänglich..., ...Entlastungssystematik nach § 19 Abs. 2 StromNEV sollte zeitnah in zentralen..., ...Netznutzungsentgelts nach § 19 Abs. 2 StromNEV für prozess- /produktionsrelevante..., ...Netznutzungsentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen,..., ...aktuellen § 19 Abs. 2 StromNEV oder einer von der BNetzA..., ...aktuellen § 19 Abs. 2 StromNEV oder einer von der BNetzA..., ...Ausgestaltung des § 19 Abs. 2 StromNEV können je nach Einzelfall..., ...Anpassungen des § 19 Abs. 2 StromNEV bzw. eine Berücksichtigung...
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- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 23.10.2024
- Beschreibung: Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ein zukünftiges Strommarktdesign das systemdienliche Potenzial von Flexibilitätsoptionen besser nutzbar macht. In einem Energiesystem, dass vorwiegend auf Direktelektrifizierung Erneuerbarer beruht, müssen Netze, haushaltsnahe Verbrauchseinrichtungen, industrielle Prozesse und Speichertechnologien optimal aufeinander abgestimmt sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen des § 19 Abs. 2 StromNEV wenig Anreize für netzdienliches..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) falsche Anreize. Die..., ...Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV beispielsweise die Ausweitung..., ...Netznutzungsentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen, sollten...
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.10.2024
- Beschreibung: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) Stellung zu nehmen. ...
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- Angegeben von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
- Beschreibung: Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wurden Festlegungsbefugnisse für die Bundesnetzagentur geschaffen, damit sie unter anderem die bisherigen Regelungsinhalte der GasNZV in Festlegungen selbst regeln kann. Der Gesetzgeber hat die Befugnisse der BNetzA so ausgestaltet, dass sie von bestehenden Regelungen abweichen oder ergänzende Regelungen treffen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GasNZV, GasNEV, StromNZV, StromNEV und ARegV stellte einen...
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2024
- Beschreibung: EFET Deutschland beantwortet in diesem Konsultationsbeitrag Leitfragen zum - Investitionsrahmen für erneuerbare Energien - Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten - Lokale Signale - Flexibilität Grundsätzlich sollten nach Ansicht der Energiehändler im Strommarktdesign der Zukunft marktliche Elemente gestärkt und staatliche Eingriffe in den Markt auf das Nötigste beschränkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Optionenpapier Strommarktdesign: Strommarktdesign der Zukunft - Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...stromverbrauch gemäß §19 (2) StromNEV, ist zu begrüßen. ...
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Senkung der Netzentgelte: Bislang ist lediglich eine Stabilisierung vorgesehen. Für die energieintensive Industrie ist nicht nur aus finanziellen Gründen die Beibehaltung von individuellen reduzierten Netzentgelten (§ 19 Abs 2 Satz 1 u 2 (StromNEV) wichtig. Bislang sieht ein Eckpunktepapier der BNetzA vor, dass sich das zukünftige Industrienetzentgelt an die bestehende Flexibilisierungsoption der BNetzA (Lastreaktion abhängig von Spotmarktpreise) orientiert soll. Diese Flexibilisierungsoption hat sich bereits als untauglich und für die Industrie nicht umsetzbar erwiesen. Es bedarf einer Lösung für die Industrienetzentgelt, die sich an die „Energiewendekompetenz“ der Unternehmen orientiert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV) Kernbotschaften ..., ...AngesichtsdesAuslaufensderStromnetzentgeltverordnung(StromNEV)bis spätestens 31. Dezember..., ... 2 Satz 1 und Satz 2 StromNEV in Form einer behördlichen..., ...Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV“ vorgenommen bzw. Maßnahmen..., ...späteren Auslaufens der StromNEV (erst Ende 2028) sieht..., ...Entlastungsbeträge über die §19 Abs. 2 StromNEV-Umlage inklusive der...
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau im produzierenden Gewerbe sollte über 2025 hinaus verstetigt werden. Mindestens jedoch sollte die Regelung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus verlängert werden. Andernfalls würde der abrupte Anstieg der Stromsteuer ab 2026 selbst gegenüber 2023 zu erheblichen Mehrkosten und damit auch zur Verhinderung von Investitionen führen. Eine Regelung muss noch 2024 auf den Weg gebracht werden, um einen Systembruch zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer..., ...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) sollten über freiwillige..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 praxistaugliche..., ...Offshore-, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage oder „Akzeptanzabgaben...
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer..., ...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) sollten über freiwillige..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 praxistaugliche..., ...Offshore-, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage oder „Akzeptanzabgaben...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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...Bandlastregelung nach § 19 II StromNEV und Einführung einer ..., ...Bandlastregelung nach § 19 II 2 StromNEV bei gleichzeitiger Neutralisierung..., ...Netzentgelt gem. § 19 Abs. 2 StromNEV ist nach europäischer..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV zum 31.12.2028 vorzeitig..., ...Aufhebung des § 19 Abs. 2 StromNEV anfallenden Kosten des...
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 30.09.2024
- Beschreibung: Angesichts der im internationalen Vergleich hohen Energiepreise in Deutschland und des weltweiten Wettbewerbs energieintensiver Industrien setzt sich die K+S AG für die Reduzierung der Netzentgelte als Bestandteil der Energiekosten ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):