Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (98)
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- Angegeben von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 02.10.2026
- Beschreibung: Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrs- rechtlicher Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
- Beschreibung: Um den drohenden Kollaps der landwirtschaftlichen Liefer- und Wertschöpfungsketten abzuwenden müssen folgende Kernmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden: Freigabe von Trassen für Spot-Verkehre durch die DB InfraGO sowie eine prioritäre Trassierung systemrelevanter Agrargüter bei extremem Niedrigwasser. Einbindung der Agrarwirtschaft in ministerielle Krisenstäbe, beschleunigte Beseitigung von Engpässen an den Bundeswasserstraßen und Etablierung eines staatlichen Flottenförderprogramms für niedrigwassergeeignete Schiffe. Befristete, unbürokratische Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von 40 auf 44 Tonnen für versorgungsrelevante Agrargüter bei akuten Verkehrsstörungen sowie eine pragmatische Ausnahmeregelung bei Sonn- und Feiertagsfahrverboten.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Radlogistik Verband Deutschland e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Mit der geplanten Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FGBV) soll das nationale Regelwerk für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen neu geordnet und stärker an europäische Vorgaben angepasst werden. Das Regelungsvorhaben betrifft unter anderem technische Anforderungen und Definitionen für Fahrräder, Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb sowie Fahrradanhänger. Für die Radlogistik sind insbesondere die Definition und Einordnung von Lastenrädern und Commercial Cargo Bikes, Anforderungen an elektrische Antriebssysteme, Anfahr- und Schiebehilfen sowie weitere technische Vorgaben relevant. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche, technologieneutrale und mit europäischen Standards vereinbare Rahmenbedingungen für den gewerblichen Einsatz dieser Fahrzeuge zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 28.09.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Einflussnahme auf den Referentenentwurf des BMV zur Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen (FGBV). Angestrebt werden Änderungen und Ergänzungen der Regelungen für Fahrräder, Elektrofahrräder (Pedelecs) und Fahrradanhänger: Definitionen in § 2 (Fahrrad, Fahrradanhänger, anderes Straßenfahrzeug, Kinderfahrrad), Streichung von § 46 Abs. 1, Aufnahme technischer Parameter und Regelungen für Elektrofahrräder in § 47 (u. a. Anfahr-/Schiebehilfe, Tretbegriff, Tuning), Anpassung der Überschrift von § 48 sowie Änderungen an Anlage 6 (Fahrtrichtungsanzeiger) und Anlage 14 (lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern und Fahrradanhängern).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen"
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 23.09.2026
- Beschreibung: Die Automobilindustrie bietet nicht nur lokal emissionsfreie Pkw an, sondern leistet auch über die Elektrifizierung des Segments der leichten (N1) und schweren (N2) Transporter einen aktiven Beitrag. Neben den Anwendungen im Handwerkseinsatz, im Außendienst, für Servicedienstleistungen und in der Citylogistik sind diese Fahrzeuge auch für den gewerblichen Güterverkehr relevant. Um einen erfolgreichen Hochlauf der E-Transporter nicht zu gefährden, bedarf es gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für Null-Emissionsfahrzeuge die gleichen Wettbewerbsbedingungen sicherstellen, wie für konventionelle Verbrennerfahrzeuge. Dazu zählt u.a. die Gleichstellung der elektrischen N2 Fahrzeuge mit elektrischen N1 Fahrzeugen hinsichtlich der Ausrüstung mit Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 23.09.2026
- Beschreibung: Die Neufassung der bisherigen StVZO in Form der neuen FGBV ab 2029 betrifft auch Vorschriften für Fahrräder und Fahrradanhänger. Zukunft Fahrrad setzt sich hierbei für einen klaren Rechtsrahmen für Fahrräder und Fahrradanhänger ein, der sicherstellt, dass diese sicher und komfortable genutzt werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen (FGBV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk am 15.09.2026
- Beschreibung: Reform und Neufassung der StVZO in zwei Bereiche zur Steigerung der Lesbarkeit und Entbürokratisierung. Die vorgesehenen Neuregelungen betreffen unsere Mitgliedsbetriebe unmittelbar bei Herstellung, Reparatur und Änderung von Fahrzeugen, bei individuellen Umbauten und Einzelanfertigungen sowie bei Einzelgenehmigungen und der Verwendung von Fahrzeugteilen. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge der Klasse L, aber auch für Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 11.09.2026
- Beschreibung: Der Entwurf ist eine Neubewertung und Neufassung der bisherigen Inhalte der StVZO – jedoch mit dem Unterschied, dass die Bezeichnung der Verordnung nunmehr verständlich wiedergibt, was in der Verordnung geregelt wird. Denn seit der Herauslösung des Zulassungs- und Fahrerlaubniswesens aus der StVZO durch die Aufhebung der §§ 1 bis 15l StVZO und dem Erlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV war die Beibehaltung der bisherigen Verordnungsbezeichnung als Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung inhaltlich irreführend. Ziel der FGBV ist es, die komplexen technischen Inhalte künftig – auch für die Bürgerinnen und Bürger als Fahrzeugverantwortliche – aufgrund der neuen nutzerfreundlichen und übersichtlichen Struktur besser verständlich zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 11.09.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf ordnet die bislang in der StVZO geregelten Vorschriften zur Genehmigung und zum Betrieb von Fahrzeugen grundlegend neu. Mit der neuen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) sollen die technischen Anforderungen systematisiert, verständlicher gefasst und stärker an das europäische Typgenehmigungsrecht sowie UN-Regelungen angelehnt werden. Für Einzelgenehmigungen wird ein abgestuftes Begutachtungssystem eingeführt. Die regelmäßigen technischen Prüfungen, insbesondere HU und AU, werden in eine eigene Verordnung (RTPV) überführt; verhaltensrechtliche Regelungen werden in die StVO verlagert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 10.09.2026
- Beschreibung: Zur Optimierung der Logistik sollten Straßenabschnitte, die für schwerere Lkw geeignet sind, erfasst und für entsprechende Fahrzeuge zugelassen werden. Straßenverbindungen von Binnenhäfen ins Hinterland sollten vorrangig für Lkw bis 44 Tonnen zul. GG ertüchtigt werden, um die Attraktivität gebrochener Verkehre insbesondere für Schüttgüter zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 04.09.2026
- Beschreibung: Einführung design-neutraler Vorgaben zu Türgriffen, sodass diese auch bei Verlust ihrer primären Energiezufuhr, sofern vorhanden, bedient werden können. Zudem soll die Bedienung von innen und außen einfach und schnell möglich sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 04.09.2026
- Beschreibung: Ziel des VDA ist die Anpassung des Verordnungsentwurfs zur FGBV, um eine praktikable, rechtssichere und wirtschaftlich vertretbare Anwendung der Genehmigungsvorschriften sicherzustellen. Hierzu sollen bestehende und bewährte Verfahren für Einzelgenehmigungen, Umbauten, Sonderfahrzeuge und Kleinserien erhalten sowie zusätzliche Bürokratiebelastungen vermieden werden. Der VDA setzt sich für klare Regelungen, bundeseinheitliche Auslegung und verhältnismäßige Anforderungen ein, damit europäische Genehmigungsvorgaben sachgerecht umgesetzt werden können, ohne die technische Umsetzbarkeit, Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu beeinträchtigen. Zudem sollen etablierte Auslegungshilfen und Verfahrenswege im neuen Rechtsrahmen fortgeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): MantelVO inkl. FGBV
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 29.06.2026
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretung ist die Bereinigung und Aktualisierung des verkehrsrechtlichen Rahmens für Fahrradzubehör auf Bundesebene. Konkret wird die Überarbeitung, Anpassung oder der vollständige Rückzug des „Merkblatts für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ (Stand 1999) sowie der „Richtlinie für die Beschaffenheit und Anbringung von Kindersitzen und Fußstützen an Fahrrädern“ (Stand 1980) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bezweckt. Ziel ist die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten für Hersteller und Prüfinstitute durch eine vollständige Harmonisierung des nationalen Rechts mit den aktuellen europäischen Sicherheitsnormen (DIN EN 15918, DIN EN 14344, DIN EN 15194 und DIN EN ISO 4210).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Bis in der UN-Regelung Nr. 48 eine entsprechende Regelung erlassen wurde, sollte in Bezug zur StVZO eine befristete Ausnahmeregelung zur Nutzung blinkender Umrissleuchten im Vorgriff auf die UN-Regelung Nr. 48 erlassen werden. Diese sollte an eine selbsttätige Bremsung (Automatically Commanded Braking – gemäß UN-Regelung Nr. 13) des Anhängefahrzeugs bei der Erkennung von Hindernissen gekoppelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern
Aktiv vom 24.03.2026 bis 24.06.2026
- Angegeben von: Miller & Meier Consulting GmbH am 24.03.2026
- Beschreibung: Das Ziel unserer Arbeit für Starship ist es, eine gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern zu schaffen. Es gibt aktuell keine Grundlage für den Einsatz dieser Fahrzeuge, unter anderem weil es in der Straßenverkehrszulassungsverordnung keine passende Fahrzeugkategorie gibt. Ein Einsatz ist momentan nur mit einer Ausnahmegenehmigung befristet und zu Erprobungszwecken möglich. Dies soll geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Starship Technologies am 24.03.2026
- Beschreibung: Das Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern zu schaffen. Es gibt aktuell keine Grundlage für den Einsatz dieser Fahrzeuge, unter anderem weil es in der Straßenverkehrszulassungsverordnung keine passende Fahrzeugkategorie gibt. Ein Einsatz ist momentan nur mit einer Ausnahmegenehmigung befristet und zu Erprobungszwecken möglich. Dies soll geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 16.03.2026
- Beschreibung: Um ein "Level playing field" zwischen elektrischen Vans und den konventionellen Vans zu schaffen, hat sich die MB AG für eine Ausnahme der elektrischen Vans zwischen 3,5 und 4,25 to zGG von der Ausstattungspflicht mit Tachographen und Höchstgeschwindigkeitsbegrenzern ausgesprochen. Im Vorfeld der Veröffentlichung des Automotive Package hat sich die MB AG über den Verband VDA in die politische Diskussion eingebracht. EU-Regelungen: EC/561/2006 Tachograph Regulation 92/6/EEC Speed-Limiter Directive 2019/2144 (EU) General Safety Regulation
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Als Voraussetzung für die Fahrzeug-Typzulassung schreibt die UNECE-Regelung155 (UN R155) in ihrer aktuellen Fassung Fahrzeugherstellern den Betrieb eines Cybersecurity-Managementsystems (CSMS) bis zum End of Life (EoL) eines Fahrzeugtyps vor. Dies ist faktisch nicht umsetzbar. Der VDA fordert daher auch zum Schutz der Kunden die Einführung eines „End of Cybersecurity Supports (EoCSS)“ in die UN R155 mit einer aktiven Cybersecurity-Supportphase bis zum EoCSS und einer passiven Beobachtungspflicht zwischen EoCSS und EoL; mit dem Ziel, dass sich dies auch in den europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen der Typgenehmigung wiederfindet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ADAC Württemberg e.V. am 22.09.2025
- Beschreibung: Die Vernetzung von Fahrzeugen und Infrastruktur C-ITS ermöglicht, Verkehrsteilnehmer frühzeitig vor unvorhersehbaren Ereignissen zu warnen, was die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich verbessert. Der ADAC Württemberg setzt sich für den Einsatz von C-ITS ein. Ein Pilotprojekt mit der ADAC Pannenhilfe hat die Funktionsfähigkeit von C-ITS bereits nachgewiesen. Am 20.10. haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Rettungsdiensten, der Autobahn GmbH, Fahrzeugherstellern und IT-Experten mit der Politik aus BaWü im Rahmen der Veranstaltung über die aktuell bereits verfügbare Technik bei Live-Demonstrationen auf der VÜA Leonberg ausgetauscht. Forderung an die Politik in Bund und Europa lautet, die Einführung eines herstellerübergreifendem offenen C-ITS in neuen Fahrzeugen zu forcieren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.08.2025
- Beschreibung: Der ADAC spricht sich gegen d. zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von HU-Berichten aus anderen MS aus u. sieht d. Datenbanklösung zur Verhinderung v. Tachomanipulation als nicht ausreichend. Die jährl. HU für ältere Pkw (ab 10 J.) ist aus ADAC-Sicht nicht verhältnismäßig. D. Ausweitung der Partikelanzahlmessung auf weitere Fahrzeuge (Euro 5b- und 5a-Diesel, sowie Ottomotoren ab Euro 6c) sollte nur nach sorgfältiger techn. Prüfung erfolgen. Die separate NOx-Messung wird für nicht erforderlich gehalten. Es ist zudem klarzustellen, dass ein nicht funktionierender 112 eCall nicht als Mangel gewertet wird u. der Prüfumfang für E-Fahrzeuge auf wenige technisch sinnvolle Sichtprüfungen beschränkt wird. Der Prüfumfang vorgeschriebener Fahrerassistenzsysteme muss in vertretbarem Rahmen bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Radlogistik Verband Deutschland e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Einheitlicher, innovationsfreundlicher europäischer Rechtsrahmen für Lastenräder und -anhänger. Lastenräder sollen weiterhin als Fahrräder eingestuft bleiben, ohne Führerschein- und Zulassungspflicht, mit Radwegnutzung. Ziel ist die Sicherung des europäischen Binnenmarktzugangs für deutsche Hersteller und die Stärkung ihrer Exportquote von derzeit 45 %.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Die überarbeiteten „Empfehlungen für Kamera-Monitor-Systeme für Fzge mit einer Sichtfeldeinschränkung insbesondere auch durch Vorbaumaßüberschreitung von mehr als 3,5 m“ mit den entsprechenden Spezifikationen für Frontkamerasysteme sollten zeitnah aktualisiert und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden, auf EU-Ebene sollte eine Verpflichtung angestrebt werden. Weitere techn. Maßnahmen und Pilotprojekte sollten gefördert werden. Die Nutzung der gelben Rundumkennleuchte für landwirtschaftl. Fzge im öff. Straßenverkehr sollte verpflichtend vorgeschrieben werden. Weiterhin sollten Möglichkeiten der Optimierung des Signalbildes im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: DVR fordert die Ermöglichung bzw. Förderung diverser technische Maßnahmen, z.B. betreffend V2X, Bremssysteme, Reifen, Manipulation/Tuning, Batterien, Lichtbild S-Pedelecs, Kippstabilität, Kindermitnahme, Anhänger, Dooring sowie eine genauere Datenerhebung in der Unfallstatistik
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden am 27.06.2025
- Beschreibung: Vorschläge zur Vereinfachung im Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk am 24.06.2025
- Beschreibung: Mit der 56. Änderungsverordnung der StVZO wurden die Anforderungen für nationale Einzelgenehmigungen von Fahrzeugen der Klassen L drastisch verschärft. Diese neuen Regelungen bedrohen Unternehmen und hemmen den Fortschritt in der nachhaltigen Mobilität und Innovationskraft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):