Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (56)
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- Angegeben von: Integral Services GmbH am 06.01.2026
- Beschreibung: Reform des Steuerberatungsgesetzes, Bemühungen zu einer konformen Öffnungs des Marktes
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
- Beschreibung: Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen. Dazu merkt das IDW an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberatungsgesetzes (StBerG). In unserer Stellungnahme..., ...Nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E sollen künftig Wirtschaftsprüfungsgesellschaften..., ...53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter..., ...des § 55a Abs. 1 Satz 2 StBerG, wonach es bei gesetzlichen..., ...beteiligt ist (vgl. Koslowski, StBerG, 8. Aufl. 2022, § 50, ..., ...geltenden Pflichten nach § 51 StBerG gegeben (vgl. Koslowski...
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Die Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden. Seit Anfang 2025 stellt der Zoll ein Online-Portal zur Verfügung, über das diese Anträge elektronisch eingereicht werden müssen. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist dieser Prozess aufgrund begrenzter personeller Ressourcen und technischer Anforderungen eine erhebliche Herausforderung. Genossenschaften im ländlichen Raum könnten bei diesem Prozess unterstützen und die Anträge stellvertretend für ihre Mitglieder einreichen. Nach aktueller Rechtslage ist dies jedoch nicht zulässig, da die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich den in § 3 und § 4 StBerG genannten Personen und Vereinigungen vorbehalten ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sabine Steffens – Steffens Business Finance Consulting am 10.12.2025
- Beschreibung: Ich berate kleine und mittlere Unternehmen zu Förderprogrammen von Bund, Ländern und weiteren öffentlichen Stellen, die externe Unternehmensberatung unterstützen. Schwerpunkte sind Restrukturierung, betriebswirtschaftliche und finanzielle Analysen sowie Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zudem setze ich mich für einfache und unbürokratische Förderzugänge ein, um Krisen früh zu erkennen und nachhaltige Strukturen zu fördern. Berufsständisch engagiere ich mich für eine Weiterentwicklung der Ausübungsrechte von Bilanzbuchhaltern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Neuordnung des anwaltlichen Aufsichtsrechts, kritisiert jedoch den Rückschritt gegenüber dem Erstentwurf. Der DAV fordert weiterhin die schon im Erstentwurf vorgesehene Einführung eines Antragsrechts auf Erteilung rechtlicher Hinweise und zur Stärkung der Kammeraufsicht die Schaffung einer verwaltungsrechtlichen Untersagungsverfügung sowie die Möglichkeit der Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Zugleich plädiert er für die ersatzlose Streichung des überholten § 43b BRAO sowie für eine Angleichung der Haftungs- und Versicherungsregelungen an das Recht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...bzw. § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG vereinbaren. Diese Ungleichheit..., ... jenen der WPO und des StBerG anzupassen. Lösungsvorschlag..., ...und § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG angepasst werden, indem..., ...1 WPO und § 67a Abs. 1 StBerG, die im Übrigen mit der..., ...Verabschiedung des § 67a Abs. 1 StBerG in seiner Stellungnahme...
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Änderung Stromsteuer für private Haushalte und Unternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schrei-ben konkret auf §§ 3, 4 StBerG. Durch diese Einschränkung..., ...und dem Verweis auf das StBerG wird auto-matisch auch § 33 StBerG angesprochen. Darin steht..., ...Dienstleistung gemäß § 3 und § 4 StBerG sicher be-gründbar, aber...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Durch das Gesetz kann ein Haftungsrisiko entstehen, wenn eine Berufsausübungsgesellschaft nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder dem Steuerberatergesetz bspw. die Rechtsform wechselt. Dies sollte vermieden werden, auch zum Schutz des Mandanten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...PAO-RefE und §§ 3, 55d StBerG-RefE. Diese Klarstellung..., ...gilt gemäß § 53 Absatz 1 StBerG eine vergleichbare Regelung..., ... Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 StBerG ). Berlin, den 30. Oktober...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtslage bis 1975 - nicht im StBerG anzusiedeln, sondern im..., ...inhaltsgleich aus dem RDG im StBerG gespiegelt werden sollen..., ... Regelungen im StBerG zu belassen, kompliziert..., ... Systematik des RDG im StBerG gespiegelt werden, belegt..., ... vom 24.6.1975 war das StBerG – ebenso wie BRAO, PAO..., ...Hilfeleistung in Steuersachen (§ 2 StBerG-E) § 2 StBerG-E (wie ..., ...soll künftig auch für das StBerG maßgeblich sein (§ 6 II StBerG-E). Das Festhalten an ..., ... Regelungen in RDG und StBerG lässt sich aus den in § 2 I 2 StBerG benannten Schutzzwecken..., ...Wissenschaftliche Gutachten (§ 2 III StBerG-E) Nach § 2 III StBerG-E..., ...Steuersachen. Soweit das StBerG – anders als RDG – mit § 6 StBerG eine eigenständige Regelung..., ...einer Norm, die wie § 2 II StBerG-E klarstellt, was unter..., ...Rechtsdienstleistungen (§ 6 II StBerG-E) (1) Die durch § 6 II StBerG-E insbesondere bezweckte..., .... Mit § 6 I Nr. 2, II StBerG-E wird eine grundsätzliche..., ...Terminologisch weicht § 6 II StBerG-E von § 6 II RDG in der..., ...nicht nur, wie in § 7 IV StBerG-E angelegt, ermächtigt..., ...sollte die Neuregelung im StBerG nicht widersprechen. Man...
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- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 03.11.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler, deren Streichung droht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberater (§ 57 Abs. 2a StBerG) oder Versicherungsvermittler...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 23.10.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Weiterbildungspflichten gem. § 34c GewO; Erweiterung des zeitlichen Umfangs der Weiterbildungspflicht auf 15h/Jahr; Einführung eines anerkannten Ausbildungsberufs WEG-Verwalter.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerberater (§ 57 Abs. 2a StBerG) oder Versicherungsvermittler...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für einen Wegfall der Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG bzw. § 4 StBerG-E ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an..., ...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitern in § 26 Abs. 2 StBerG-E ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an..., ...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an..., ...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung des Vereinszwecks auf Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG und weiteren Nebenleistungen ein. Adressierte Paragraphen: § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBErG ; § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an..., ...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) ..., ...- institute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 21.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) 1..., ...Kreditinstitute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) 1..., ...Kreditinstitute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) 1..., ...Kreditinstitute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.10.2025
- Beschreibung: Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 1, Nr. 4 (§ 4e StBerG-E, Nebenleistungen) 1..., ...Kredit-institute nach § 4e StBerG-E („Nebenleistungen“) ..., ...Gesetzesbegründung des § 4e StBerG-E sollte entsprechend ..., ...die Neuregelung des § 4e StBerG (Befugnis von Kreditinstituten..., ...der Neuregelung des § 4e StBerG nicht möglich sein, käme...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Vorschläge zur Konkretisierung des Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zur Rechtssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E (s. S. 65) sollte wie..., ...Nebenleistungen) 1Bei § 4e StBerG-E handelt es sich um ein..., ...Steuersachen nach den §§ 4 bis 4d StBerG-E besteht, sollen die bislang in § 4 StBerG abschließend Genannten..., ...Steuersachen künftig aus § 4e StBerG-E ableiten können. 5Daneben..., ...Steuersachen nach § 4e StBerG-E ist nicht auf Erläuterungen..., ...bereits aus § 2 Absatz 2 StBerG, wonach Hilfeleistung ..., ... Anwendungsbereich des StBerG ist, sobald sie eine rechtliche..., ...Steuersachen ge-mäß § 4e StBerG-E nicht auf Erläuterungen..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E sieht vor, dass Kreditinstitute..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E ist das Kreditinstitut..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E Satz 7 klargestellt ...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einer Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes mit technologieoffenen, innovationsfreundlichen Regelungen. Ziel ist die Sicherstellung eines breiteren Zugangs zu professioneller Steuerberatung für Startups, KMU und Bürger*innen, die Ermöglichung digitaler Geschäftsmodelle (TaxTech) und die Förderung von Investitionen in die Branche durch flexible Beteiligungsmodelle. Empfehlungen u.a.: Öffnung der Geschäftsführung für IT- und Digitalexpert*innen (§ 55b StBerG), technologieoffene Auslegung von Nebenleistungen (§ 4e StBerG-E), keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots, Einführung eines registrierten Zulassungsmodells nach Vorbild § 10 RDG für standardisierbare Steuerleistungen, Standardisierung von Datenzugang und APIs für Bürger*innen, Unternehmen und Dienstleister.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf einen Blick • § 55b StBerG modernisieren: Expert*..., ... StB zulassen. • § 4e StBerG-E technologieoffen auslegen..., ...geltendem Recht (§§ 50, 55b StBerG) dürfen nur Steuerberater..., ...schlagen daher vor, § 55b StBerG dahingehend zu ändern,..., ...Steuerdienstleistungen § 4e StBerG-E ist ein sehr begrüßenswerter...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neuer § 4b Abs. 1 S. 2 StBerG Niedrigschwellige Voraussetzungen..., ...werden fortgeführt § 4b StBerG-E in der übersandten Fassung..., ...explizit in § 4 Nr. 6 StBerG wiederfindet, in einem neuen § 4b StBerG weiterhin ausdrücklich..., ... aktuellen § 4 Nr. 6 StBerG und ist – wie bisher auch..., ... 4b Abs. 1 S. 2, 2. HS StBerG-E nur dann erlaubt sein..., ...Neuer § 4b Abs. 1 S. 3 StBerG (i. V. m. §§ 49, 50, 55a StBerG) Wir begrüßen die Intention..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach §§ 49, 50 StBerG handeln muss. Sollte..., ...Berufsträger bzw. die nach § 55a StBerG genannten Gesellschaften..., ...Berufsausübungsgesellschaft nach dem StBerG ist nach der aktuellen..., ...aktuellen Fassung des § 4 StBerG in § 4 Nr. 6 StBerG und..., ...Interessenvereinigungen (§ 4 Nr. 7 StBerG) aufgelistet. Dies entspricht..., ...ausschließlich den nach § 3 StBerG zur geschäftsmäßigen..., ... die nach § 4 Nr. 11 StBerG (zukünftig: § 4 StBerG..., ...Prüfungsverbände sind nach § 4 Nr. 6 StBerG (ebenfalls) zur beschränkten..., ... und werden gemäß § 4b StBerG-E hierzu weiterhin befugt..., ...Vergleich zu den in § 3 StBerG genannten Personen und..., ...Gleichbehandlung mit den in § 3 StBerG genannten Personen und..., ...Änderungsvorschläge des StBerG bereits antizipiert. ...
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- Angegeben von: EQT Partners GmbH am 29.09.2025
- Beschreibung: Im Kontext der Reform des Steuerberatergesetzes wird eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots im StBerG diskutiert. EQT bemüht sich um eine unveränderte Beibehaltung der derzeit geltenden Rechtslage durch eine Streichung der im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehenen Änderung des § 55a StBerG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geplante Änderung des § 55a StBerG im vorliegenden Referentenentwurf..., ...geplanten Änderung des § 55a StBerG nach dem Entwurf eines..., ...geplanten Änderung des § 55a StBerG gemäß dem Referentenentwurf..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG würde solche Partnerschaften..., ...geltenden Vorgaben des StBerG dürfen sich u. a. auch..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG im RefE bestehen gravierende..., ...geplanten Änderung des § 55a StBerG unterbunden werden sollen..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG nach unserer Kenntnis ..., ...die gemäß § 3 S. 1 Nr. 3 StBerG auch zur geschäftsmäßigen..., ...Novellierung des § 55a StBerG. Solche Praxen unterliegen..., ...zur Unab-hängigkeit im StBerG vertraut werden und dafür..., ... Die Änderung in § 55a StBerG begegnet erheblichen rechtlichen..., ...vorliegende Änderung des § 55a StBerG, die Investitionen von..., ...geplanten Änderung des § 55a StBerG keinerlei Übergangs- oder..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG sogar noch die Übertragung..., ...Novellierung des § 55a StBerG würde mithin auch – in..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG umgesetzt würde. III...., ...Die Änderung des § 55a StBerG löst kein Praxisproblem..., ...negativen Wirkungen des § 55a StBerG würden maßgeblich den ..., ...geplante Änderung des § 55a StBerG sollte gestrichen und ...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Wir sprechen uns für einen klarstellenden Hinweis in der Gesetzesbegründung aus. Dieser sollte verdeutlichen, dass diejenigen, die Verträge im Sinne des § 2 Abs. 1 WoPG schließen oder vermitteln, nach der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben, bei der Ausfüllung von Anträgen auf Wohnungsbauprämie Hilfe zu leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Generalklausel nach § 4e StBerG-E, nach der die ..., ...wonach die bislang in § 4 StBerG abschließend Genannten..., ...Steuersachen künftig aus § 4e StBerG-E ableiten können. ..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E einen klarstellenden..., ...der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben..., ...: Nach § 4e Satz 1 StBerG-E darf die geschäftsmäßige..., ...Voraussetzungen des § 4 Nr.5 StBerG zwar bei generellen Hinweisen..., ...Gesellschaften nach § 3 StBerG vorbehalten bleiben (vgl..., ...Rechtsprechung ist § 4 StBerG mit Art. 28 des JStG 1996..., ...Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 14 StBerG ist dabei Folgendes festgehalten..., ...eine Ergänzung des § 4 StBerG wird deshalb denjenigen..., ...der Begründung zu § 4e StBerG-E auf Seite 34 ist der..., ...der Befugnis nach § 4e StBerG-E ausdrücklich nicht auf..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E freuen, dass die Hilfeleistung..., ...im Sinne des § 4 Nr. 14 StBerG künftig in jedem Fall ..., ...Nebenleistung im Sinne des § 4e StBerG-E anzusehen ist. ...