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15 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"SpielV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (15)

    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Rechtsgrundlagen aus §§ 33 ff. GewO bilden die Grundlage für die zugelassene gewerbliche Tätigkeit „gewerbliches Automatenspiel“. Grundlage für eine qualitative und nachfrageorientierte gerätebezogene Regulierung in der SpielV sollten auch die hier hinterlegten gesetzlichen Rahmenbedingungen sein. § 33c GewO enthält die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstellerlaubnis. Zur Stärkung des bestehenden Spieler- und Jugendschutzniveaus sollten die qualitativen Berufszugangsvoraussetzungen ergänzt werden. Dies könnte durch eine Prüfungspflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021) erfolgen. § 33f GewO schafft die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung – SpielV) Sieben erforderliche..., ...Studie zur Evaluierung der SpielV zeigt die Auswirkungen..., ...Minimum begrenzen, wenn die SpielV den Verbraucher durch ..., ...einer Nachjustie-rung der SpielV ergibt sich insbesondere..., ...Vorgaben der aktuellen SpielV als unwirksam im Hinblick..., ... Spielerschutznorm der SpielV ist die Beschränkung des..., ...Stunde. Hiermit schützt die SpielV Verbraucher vor realen..., ... Einsätze im Sinne der SpielV handelt. 4. Aufhebung..., ...wissenschaftliche-stu-die-spielv-tud-abschlussbericht.pdf..., ...Bühringer a. a. O. S. 194. 12 SpielV 1993. 13 SpielV 2014...., ... der Spielverordnung („SpielV“) im Jahr 2014. Mit dem..., ...sechsten Novellierung der SpielV 2014 kam es anschließend..., ...der fünften Novelle der SpielV, der das Ziel verfolgte..., ...der fünften Novelle der SpielV 2006 zeigt auf, wohin ..., ...die fünfte Novelle der SpielV wurde 2006 ein rechtlicher..., ...der Spielverordnung (SpielV) und das konkrete Verbot..., ...Vorgaben der aktuellen SpielV als unwirksam im Hinblick..., ... Spielerschutznorm der SpielV ist die Beschränkung des..., ...Einzeleinsatztaste in der SpielV und damit das Verbot ..., ...Bühringer a. a. O. S. 194. 12 SpielV 1993. 13 SpielV 2014....
    • Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: In der vom BMWK in Auftrag gegebenen Evaluierungsstudie zur SpielV werden für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerecht Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtl. Rechtsgrundlagen sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: In der vom BMWK in Auftrag gegebenen Evaluierungsstudie zur SpielV werden für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerecht Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Evaluierungsberichts zur SpielV wurde durch das BMWK bei..., ...Bußgeldtatbestände in der SpielV 2. Vollzugserleichternde..., ...ermittelten Regelungen der SpielV 5. Zurückdrängung der..., ...Bußgeldtatbestände in der SpielV 1. Weiterentwicklung ..., ...Definition des § 6a Satz 1 SpielV müssen in § 19 Abs. 1 SpielV mit erheblichen Bußgeldern..., ...Gesetzgeber hat in § 6a SpielV bereits eine gute Grundlage..., ...ermittelten Regelungen der SpielV 4. Vollzugsentlastung..., ...Inkrafttreten der aktuellen SpielV im Jahr 2014 die auch ..., ...Evaluierungsstudie zur SpielV zeigt einen nennenswerten..., ...gemäß § 13 Nr. 9 und 9a SpielV ein Sicherheitsmodul, ..., ...Studie zur Evaluierung der SpielV zeigt die Auswirkungen..., ...Vorgaben der aktuellen SpielV als unwirksam im Hinblick..., ... Spielerschutznorm der SpielV ist die Beschränkung des..., ... Einsätze im Sinne der SpielV handelt. 4. Aufhebung..., ...Bühringer a. a. O. S. 194. 12 SpielV 1993. 13 SpielV 2014...., ...Vorgaben der aktuellen SpielV als unwirksam im Hinblick..., ... Spielerschutznorm der SpielV ist die Beschränkung des..., ...Einzeleinsatztaste in der SpielV und damit das Verbot ..., ...Bühringer a. a. O. S. 194. 12 SpielV 1993. 13 SpielV 2014....
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie zur SpielV liegt vor. Darin wird für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33 ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK, zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie zur SpielV liegt vor. Für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht werden deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels hält der VDAI neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bußgeldtatbestände in der SpielV 2. Vollzugserleichternde..., ...ermittelten Regelungen der SpielV 5. Zurückdrängung der..., ...Bußgeldtatbestände in der SpielV Der Gesetzgeber hat in § 6a SpielV bereits eine gute Grundlage..., ...Definition des § 6a Satz 1 SpielV müssen in § 19 Abs. 1 SpielV mit erheblichen Bußgeldern..., ...ermittelten Regelungen der SpielV Die Evaluierungsstudie zur SpielV belegt eine große Spannweite..., ...Inkrafttreten der aktuellen SpielV im Jahr 2014 die auch ..., ...Evaluierungsstudie zur SpielV zeigt einen nennenswerten..., ...gemäß § 13 Nr. 9 und 9a SpielV ein Sicherheitsmodul, ..., ...Studie zur Evaluierung der SpielV zeigt die Auswirkungen..., ...Vorgaben der aktuellen SpielV als unwirksam im Hinblick..., ... Spielerschutznorm der SpielV ist die Beschränkung des..., ... Einsätze im Sinne der SpielV handelt. 4. Aufhebung..., ...Bühringer a. a. O. S. 194. 12 SpielV 1993. 13 SpielV 2014...., ...Vorgaben der aktuellen SpielV als unwirksam im Hinblick..., ... Spielerschutznorm der SpielV ist die Beschränkung des..., ... Einsätze im Sinne der SpielV handelt. 4. Aufhebung..., ...Bühringer a. a. O. S. 194. 12 SpielV 1993. 13 SpielV 2014....
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: In Geldspielgeräten stellt eine von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt geprüfte und zugelassene Kontrolleinrichtung die Einhaltung der spielrechtlichen Vorschriften fest. §§ 13 Nr. 9, 9a SpielV enthalten die Pflicht, dass ein Geldspielgerät bestimmte Daten (z.B. Einsätze und Gewinne) erfasst und dauerhaft aufzeichnet. Die Einbeziehung von Geld- und Warenspielgeräten in die KassenSichV ist ungeeignet und nicht erforderlich. Manipulationsschutz der aufgezeichneten Daten und Spielerschutz durch Einhaltung der technischen Voraussetzungen in §§ 12, 13 SpielV sind durch Spezialvorschriften gewährleistet. Finanzbehörden können und sollen durch die Verwendung entsprechender Prüftools einfach und automatisiert die im Gerät manipulationssicher vorliegenden Fiskaldaten prüfen und auswerten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Die vom BMWK in Auftrag gegebene Evaluierungsstudie zur SpielV liegt vor. Darin werden für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels hält der BA neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bußgeldtatbestände in der SpielV 2. Vollzugserleichternde..., ...ermittelten Regelungen der SpielV 5. Zurückdrängung der..., ...Bußgeldtatbestände in der SpielV Der Gesetzgeber hat in § 6a SpielV bereits eine gute Grundlage..., ...Definition des § 6a Satz 1 SpielV müssen in § 19 Abs. 1 SpielV mit erheblichen Bußgeldern..., ...ermittelten Regelungen der SpielV Die Evaluierungsstudie zur SpielV belegt eine große Spannweite..., ...Inkrafttreten der aktuellen SpielV im Jahr 2014 die auch ..., ...Evaluierungsstudie zur SpielV zeigt einen nennenswerten..., ...gemäß § 13 Nr. 9 und 9a SpielV ein Sicherheitsmodul, ..., ...Studie zur Evaluierung der SpielV zeigt die Auswirkungen..., ...Vorgaben der aktuellen SpielV als unwirksam im Hinblick..., ... Spielerschutznorm der SpielV ist die Beschränkung des..., ... Einsätze im Sinne der SpielV handelt. 4. Aufhebung..., ...Bühringer a. a. O. S. 194. 12 SpielV 1993. 13 SpielV 2014...., ...Vorgaben der aktuellen SpielV als unwirksam im Hinblick..., ... Spielerschutznorm der SpielV ist die Beschränkung des..., ... Einsätze im Sinne der SpielV handelt. 4. Aufhebung..., ...Bühringer a. a. O. S. 194. 12 SpielV 1993. 13 SpielV 2014....
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