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7 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"SchnellLG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (7)

  • Elektromobilität auf die Straße bringen

    Aktiv vom 01.07.2024 bis 12.11.2024

    • Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. am 01.07.2024
    • Beschreibung: Beim Hochlauf der E-Mobilität auf Deutschlands Straßen muss noch vieles geschehen, um die selbst gesteckten Klimaschutz- und Ausbauziele zu erreichen. Der Grundstein in Form eines deutschlandweiten Ladenetzes ist gelegt. Doch jetzt braucht es weitere Maßnahmen und Tempo, um die Mobilitätswende als Beitrag für die Klimastabilisierung konsequent voranzubringen. Konkret sind dabei aus Sicht der Unternehmen folgenden Maßnahmen notwendig: > Anreize zur Schaffung und Nutzung von E-Fahrzeugen (Fahrzeugpreise, Ladestrom) > Zielführender Ausbau des Ladenetzes, insbesondere von Schnellladern > Besonderes Augenmerk auf den Hochlauf von E-Lkws > Digital vernetzte Lade- und Fahrzeuginfrastruktur > Mitdenken des elektrifizierten ÖPNVs
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2407010035 (PDF, 5 Seiten)

    • Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: DEKRA regt im Sinne der Sicherheit an, eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige jährliche Prüfung der öffentlichen Ladeinfrastruktur durch unabhängige Dritte festzulegen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, verbindliche und einheitliche Qualifikationsanforderungen für das Prüfpersonal zu definieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406260221 (PDF, 8 Seiten)

  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dem Schnellladegesetz (SchnellLG) vom 25. Juni 2021....., ...Deutschlandnetzes nach dem SchnellLG.............31 2.1 ..., ...nach den Grundsätzen des SchnellLG und der dort gewährten..., ...Mittel. Mit der nach dem SchnellLG gewährten finanziellen..., ...Hinblick auf die nach dem SchnellLG geförderten Betreiber..., ...dem Schnellladegesetz (SchnellLG) vom 25. Juni 2021 ..., ...dem Schnellladegesetz (SchnellLG) vom 25. Juni 202113 zu sehen: 1. Das SchnellLG verfolgt das Ziel eines..., ...(vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 SchnellLG: „Das Bundesministerium..., ...sodann nach § 3 Abs. 5 SchnellLG in einem oder mehreren..., ... die nach § 6 Abs. 3 SchnellLG besonders berücksichtigt..., ... (Schnellladegesetz – SchnellLG)“ vom 31.03.2021, BT-Drs..., ... (Schnellladegesetz – SchnellLG) vom 19.05.2021, BT-Drs..., ...Gesetzesbegründung zum SchnellLG hat der Gesetzgeber ..., ...Ladeinfrastruktur nach dem SchnellLG kommt. Vielmehr führt..., ...Gesetzgeber hat mit dem SchnellLG ein solches milderes..., ...sich zum einen, dass das SchnellLG darauf abzielt, eine..., ...nach den Grundsätzen des SchnellLG ist auch im Hinblick..., ... die die in § 2 Nr. 6 SchnellLG genannten Kriterien ..., ...Zum Begriff § 2 Nr. 6 SchnellLG. 71 BT-Drs. 19/28184...
    • Angegeben von: Sixt SE am 12.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors als Mobilitätsanbieter dafür ein, dass individuelle Mobilität neben dem ÖPNV und dem Fernverkehr (Bahn, Flug, Schiff) auch künftig möglich bleiben wird. SIXT setzt auf eine moderne Fahrzeugflotte und das geltende Prinzip, dass Fahrzeughersteller die Effizienz stetig verbessern. Als nachlaufender Akteur, der nur Fahrzeuge am Markt kaufen kann, sie aber nicht entwickelt, plädieren wir dafür, die bestehenden Mechanismen, v.a. der CO2-Flottengrenzwerte, zu nutzen, um bis 2035 ein hinreichend attraktives und in der Breite der Fahrzeugkategorien verfügbares Angebot an Fahrzeugen zu ermöglichen. Wir gehen mit der gebotenen kaufmännischen Umsicht diesen Weg mit und setzen uns dabei für eine realistische, faktenbasierte Politik ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Milence Germany am 27.04.2024
    • Beschreibung: In kürzester Zeit muss eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für batterieelektrische LKW aufgebaut werden, was mit einem hohen initialen Kapitalbedarf verbunden ist. Die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für den Hochlauf von batterieelektrischen LKW, deren Einsatz wiederum notwendig sind um die allgemeinen Klimaziele und die Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge der europäischen Ebene zu erreichen. Neben der Förderung der Ladeinfrastruktur ist auf eine weitere Unterstützung der Schaffung zusätzlicher LKW-Stellplätze entlang der großen Fernstraßen notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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