Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (151)
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der Union und SPD im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Keine Sanktionen, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden Beibehaltung der Karenzzeit - Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr. Gesicherte, mit Arbeitszeiten vereinbare und qualitativ hochwertige Betreuung als Voraussetzung für die Erwerbsaufnahme. Beratungsanspruch zu Erwerbstätigkeit und Qualifikation für Eltern von Kleinkindern. Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit. Sicherstellung eines familiengerechten Existenzminimums durch eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe. Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien sowie angemessene Berücksichtigung der Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 22.04.2026
- Beschreibung: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen, Sicherung individueller Rechtsansprüche auf Eingliederungshilfe trotz des Angebots der infrastrukturellen Bildungsassistenz, verbindliche und konkretere Regelungen für Planung der infrastrukturellen Bildungsassistenz, Wegfall des Wesentlichkeitskriteriums für Anspruch auf Eingliederungshilfe, Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung für alle Leistungen der Eingliederungshilfe, Sozialgerichtsbarkeit als zuständige Gerichtsbarkeit für das SGB VIII, Befristung der Länderöffnungsklausel, keine Verschlechterung der Rechtsansprüche auf Eingliederungshilfe und bei der Kostenheranziehung durch Übergang ins SGB VIII
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland hat einzelne Strukturvorschläge für eine Reform erarbeitet. Diese sind getragen von dem Leitprinzip, die Situation für diejenigen, die auf existenzsichernde Leistungen und Beratung angewiesen sind, zu verbessern und die Verwaltungsstrukturen übersichtlich und nachvollziehbar zu gestalten. Ziel ist die gerechte Ausgestaltung des Sozialstaats, unter anderem eine zukunftsgerechte soziale Sicherung. Dabei bringt sie Positionen aus der Praxis heraus in politische Prozesse sowie Gespräche ein und entwickelt diese laufend weiter.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf formuliert das Ziel, die Zahl der Leistungsberechtigten im SGB-II-Leistungsbezug deutlich zu reduzieren. Die Diakonie Deutschland hält die im Entwurf enthaltenen Regelungen dafür nicht geeignet und kritisiert insbesondere die verschärften Sanktionsregelungen. Sanktionen treffen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten. Außerdem sieht die Diakonie die Gefahr von Wohnruamerlust und Wohnungslosigkeit durch die geplanten Regelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung („Lebenslagen in Deutschland“) ist eine allgemeine Stellungnahme zu Armut und Reichtum in Deutschland und darauf bezogene Politiken; der Bericht beinhaltet kein politisches Aktionsprogramm der Bundesregierung und bleibt insofern ohne konkrete Absichtserklärungen für das Regierungshandeln. Die Aktivitäten des Verbandes zielen auf die angemessene Interpretation und politischen Schlussfolgerungen aus dem Bericht: Der Paritätische setzt sich für soziale Gerechtigkeit und Umverteilung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3250
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - Lebenslagen in Deutschland
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BT-Drs. 21/3250
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Aus Sicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins stellt die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Begrüßt wird u.a. die Einbeziehung weiterer beteiligter Stellen in die Gefährdungseinschätzung sowie die Aufnahme der Entwicklung infrastruktureller Angebote der Bildungsassistenz in die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII. Zugleich wird gefordert, die bedarfsgerechte individuelle Leistungsgewährung auch neben infrastrukturellen Angeboten sicherzustellen und das Vertrags- und Leistungserbringungsrecht anzupassen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Der IB fordert, die Lebensrealität junger Menschen und ihrer Familien in prekären Lebenslagen in der Gesetzgebung ernst zu nehmen. Existenzsichernde Leistungen wie die Übernahme der Wohnkosten und der Regelsatz dürfen nicht zur Disposition stehen. Die Jugendsozialarbeit kennt die Lebensrealitäten dieser Zielgruppe und braucht einen adäquaten Platz in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Junge Menschen brauchen Sicherheit-nicht Sanktionen'!
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 27.03.2026
- Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte Regelungen treffen, die zur Vereinfachung beim Teilhabeplan- und Gesamtplanverfahren beitragen. Empfohlen wird eine Evaluation der Bedarfsermittlungsinstrumente durch den Bund, eine Konkretisierung der Infrastrukturverantwortung der Länder in § 94 SGB IX sowie eine Harmonisierung des SGB IX mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Der Deutsche Verein empfiehlt, zu prüfen: Einführung eines bundesfinanzierten Bundesteilhabegeldes, Verankerung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden im Sozialgesetzbuch und Berücksichtigung der Eingliederungshilfe im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Deutsche Verein fordert Anpassungen zur Sicherstellung der Refinanzierung der Wohnkosten in SGB II und SGB XII sowie beim Pauschalbetrag in § 43a SGB XI.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 25.03.2026
- Beschreibung: Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: International Justice Mission Deutschland e. V. am 06.03.2026
- Beschreibung: Wir begleiten die nationale Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie 2024/1712 mit dem Ziel, die Bekämpfung des grenzübergreifenden Menschenhandels wirksam zu stärken und die Rechte von Betroffenen umfassend zu sichern. Dazu gehören klar gefasste und praktikabel anwendbare Straftatbestände ebenso wie die Umsetzung eines echten Non-Punishment-Prinzips. Zudem befürworten wir den Aufbau eines Nationalen Verweismechanismus, der Identifizierung, Schutz und Unterstützung von Betroffenen verbessert und setzen uns dafür ein, dass dieser auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärkt. Auch Schutz-, Unterstützungs- und Entschädigungsansprüche müssen systematisch ausgebaut werden und in grenzüberschreitenden Konstellationen verlässlich zugänglich sein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 03.03.2026
- Beschreibung: Stellungnahme der BAG-S zur "neuen Grundsicherung" und der Änderungen des SGBII
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Save the Children Deutschland e.V. am 02.03.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zur Reform der Grundsicherung. Es wird u. a. empfohlen, Kinder besser vor Leistungsminderungen und Wohnungslosigkeit zu schützen und Leistungsverbesserungen umzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 27.02.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben nimmt vielfach Verbesserungen der Rechtsposition von SGB II-Leistungsberechtigten zurück. Diese reichen von einer restriktiveren Gestaltung bei der Definition von Hilfebedürftigkeit (etwa Karenzzeit Vermögen, Neuregelung Schonvernögen), über Restriktionen bei der Erstattung der Wohnkosten bis hin zu erheblich ausgeweiteten und verschärften Sanktionsmöglichkeiten. Diese werden vom Verband kritisiert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Qualifizierungsanteile in Arbeitsgelegenheiten ermöglichen
Aktiv vom 27.02.2026 bis 21.04.2026
- Angegeben von: Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe am 27.02.2026
- Beschreibung: Ergänzung von §16d SGB II dahingehend, dass Arbeitsgelegenheiten auch Qualifizierungsanteile enthalten können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4087
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 21/3541 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/4087
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche DepressionsLiga e. V. am 24.02.2026
- Beschreibung: - Verzicht auf Regelungen, die psychisch erkrankte Menschen strukturell unter Druck setzen oder implizit verdächtigen. - Schutz der Wohnsicherheit und Streichung der Vermieterrüge als Voraussetzung der Kostenübernahme. - Sozialpolitik, die Stabilität, Vetrauen und psychosoziale Unterstützung stärkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 19.02.2026
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen Sanktionen aus, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden. Die Karenzzeit mit Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr muss bestehen bleiben. Erwerbsaufnahme braucht verlässliche, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Eltern kleiner Kinder sollen Anspruch auf Beratung zu Arbeit und Qualifikation haben. Wir fordern den Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit. Die Regelbedarfe sind realitätsnah zu berechnen, um ein familiengerechtes Existenzminimum zu sichern. Zudem braucht es einen Umgangsmehrbedarf für Trennungsfamilien sowie die Berücksichtigung von Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 764/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze -
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BR-Drs. 764/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 17.02.2026
- Beschreibung: Wir begrüßen grundsätzlich die geplante Zusammenführung der Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag) sowie die automatische Auszahlung des Kindergeldes. Die Reform kann aber nicht zur Kürzung der Leistungen führen. Wir begrüßen die Empfehlung, gebündelte und wohnortnahe Erstanlaufstellen. Die mehrsprachige Beratung muss aber dort sichergestellt werden. Wir kritisieren entschieden den Vorschlag, den Zugang von Unionsbürger*innen zu Sozialleistungen einzuschränken und an umfassendere Beschäftigungsanforderungen zu binden. Wir begrüßen die geplante Digitalisierung des Sozialstaats. Dabei müssen Inklusion, Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit aber konsequent gewährleistet sein.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien - KipsFam am 17.02.2026
- Beschreibung: Der Aufruf richtet sich gegen Teile des Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze (Bürgergeld-Reform), insbesondere die vorgesehenen verschärften Sanktionsregelungen bei Melde- und Terminversäumnissen bei Jobcentern, Abbruch von Maßnahmen und unzureichendem Nachweis von Eigenbemühungen. Ziel ist es, in den entsprechenden parlamentarischen Beratungen Ausnahmeregelungen für psychisch erkrankte Menschen und deren Familien festzulegen und Sanktionen, die zu erheblichen Leistungskürzungen führen könnten, zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 13.02.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine „mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sofern sie bedürftig sind.“ Das Ziel ist die Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage für die betroffene Gruppe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 13.02.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine „mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sofern sie bedürftig sind.“ Das Ziel ist die Beibehaltung der derzeitigen Gesetzeslage für die betroffene Gruppe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Save the Children Deutschland e.V. am 28.01.2026
- Beschreibung: Stellungnahme aus kinderrechtlicher Sicht zum geplanten Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter ins AsylbLG. Es wird empfohlen, den Zugang zum SGB II aufrecht zu erhalten und perspektivisch ein einheitliches Leistungssystem für alle Kinder, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 27.01.2026
- Beschreibung: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzt sich für verbesserte politische Rahmenbedingungen im Bereich Arbeit und Qualifizierung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ein. Ziel ist es, den Zugang zu Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsangeboten niedrigschwellig, flexibel und personenzentriert auszugestalten. Dabei spricht sich die BAG W insbesondere für verlässliche arbeitsmarktpolitische Instrumente, begleitende psychosoziale Unterstützung, individuelle Fallsteuerung sowie flankierende finanzielle Hilfen aus, um nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Die bestehenden Regelungen und Förderinstrumente im SGB II und SGB III sollen so weiterentwickelt werden, dass sie den besonderen Lebenslagen wohnungsloser Menschen besser gerecht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):