Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (190)
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- Angegeben von: PAUL HARTMANN AG am 09.02.2026
- Beschreibung: Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ vom 11.12.2025 als Grundlage für die Inhalte der Pflegereform 2026 enthält u. a. zwei Optionen für die Einführung eines neuen Sachleistungs- und Entlastungsbudgets für die Pflegegrade 2-5. In diese Budgets soll der derzeit separate Leistungsanspruch auf Infektionsschutzprodukte (zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfemittel gem. § 40 SGB XI) integriert werden. Wir setzen uns für den Erhalt eines separaten Leistungsanspruchs auf Infektionsschutzprodukte in der Häuslichkeit ein. Infektionsschutz ist für uns keine Option, sondern eine Notwendigkeit – eine zentrale Lehre aus der Corona-Pandemie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Die Bundestagsfraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auszuschließen, etwa durch (Teil-)Karenzzeiten, Verschlechterungen im Pflegegrad I oder höhere Schwellenwerte bei der Einstufung in Pflegegrade. Der Paritätische unterstützt die Zielrichtung des Antrags und warnt davor, dass Leistungskürzungen und steigende Kosten die Situation Pflegebedürftiger weiter verschärfen. Eine Pflegereform darf daher nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Stattdessen wird ein Systemwechsel hin zu einer solidarischen Pflegevollversicherung gefordert. Eine Überprüfung der Schwellenwerte erscheint nachvollziehbar, darf jedoch nicht zu einer Schlechterstellung führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assistenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Nachbesserungsbedarfe im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe und Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Die BAGFW fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht sowie Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege. Bei der Pflegeprozessteuerung werden Änderungen in § 37 SGB V gefordert sowie die Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Die BAGFW begrüßt grundsätzlich die Intention, bundeseinheitliche Zielwerte für die Mindestpersonalausstattung als Richtschnur vorzugeben und damit perspektivisch eine bundeseinheitliche Umsetzung und den Personalaufwuchs zu fördern. Die Schwierigkeit bei der Bestimmung bundeseinheitlicher Zielwerte besteht weiterhin bei der angemessenen Berücksichtigung aller Bundesländer, da sowohl die Ausgestaltung in den Landesrahmenverträgen als auch die Arbeitsmarktsituation, sowie die Ausbildungsbedingungen im Bereich der qualifizierten Pflegeassistenzkräfte sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen, dass die Mindestpersonalausstattung weiterhin in den Landesrahmenverträgen verankert bleibt und die Fortschreibung der Zielwerte aus 2024.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: PFAD Bundesverband e.V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Ausgestaltung der Jugendhilfe, die Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen inkludiert. Das betrifft auch den Leistungsanspruch junger Volljährige mit Behinderung auf Leistungen nach § 41 SGB VIII Verhinderung von Verschiebebahnhöfen
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.01.2026
- Beschreibung: Familienunternehmen beschäftigten knapp 60 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland. Für sie entstehen durch steigende Sozialversicherungsbeiträge erhebliche Kostenbelastungen. Um die Kostendynamik zu bremsen, ist eine Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge erforderlich. Positiv wird die Zusage früherer Regierungen gewertet, dass die Sozialversicherungsbeiträge 40 Prozent nicht übersteigen sollten. Inzwischen liegen sie deutlich darüber. Der Gesetzgeber sollte die Sozialbeiträge zumindest auf dem bisherigen Niveau stabilisieren.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Der bpa begrüßt, dass die Zielwerte für eine bundeseinheitliche, mindestens zu vereinbarende personelle Ausstattung nach § 113c Absatz 8 SGB XI für den neuen Erhebungszeitraum 2026/2027 gegenüber der bisherigen Festlegung weder angehoben noch verbindlich ausgestaltet werden sollen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr bisher in keinem Bundesland in auch nur annähernd ausreichender Zahl zur Verfügung steht. Eine Anhebung der Zielwerte oder eine Regelung zur verbindlichen Einhaltung hätte die Einrichtungen in einer ohnehin angespannten Versorgungssituation zusätzlich belastet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ViiV Healthcare GmbH am 17.12.2025
- Beschreibung: Systematische Nachwuchsförderung und Attraktivitätssteigerung für HIV spezialisierte Tätigkeiten sowie Stärkung unterschiedlicher Kompetenzen und Fachrichtungen (z.B. Infektiologie, Geriatrie).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 10.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte gesetzliche Grundlagen schaffen, die es Kommunen ermöglichen, ein gutes Leben im Alter vor Ort zu gestalten und Altenhilfe und Pflege mit Prävention und Gesundheitsförderung zu verzahnen. Dazu sollte im § 71 SGB XII ergänzt werden, dass die Ausgestaltung der Altenhilfe durch Landesrecht näher zu bestimmen ist. Es sollten verbindliche Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden, die die Bereitstellung und Nutzung kleinräumlicher Daten zu Planungszwecken ermöglichen. Beratungsansprüche nach SGB XI (§§ 7a, 7c, 45 SGB XI) sollten novelliert werden, um die Beratung in der Pflege einfacher und flexibler zu gestalten und damit die Umsetzung einer ganzheitlichen Beratungs- und ggf. auch Angebotsstruktur zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Gesundheits-IT am 28.10.2025
- Beschreibung: Soweit bekannt, wird eine vorfristige verpflichtende Lieferung der LBNR angestrebt, die im Grunddatensatz zu jedem Einsatz dokumentiert werden muss. Zum Vorhaben haben wir Erschwernisse identifiziert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Drucksache 21/1511 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/1935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Die Regelungen im BEEP zur wirtschaftlichen Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland reichen nicht aus. Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung. Die geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote. Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof: Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Es gibt keine Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 06.10.2025
- Beschreibung: Kompetenzen von Heilerziehungspflegenden erweitern, Pflegegeld nach § 37 SGB XI bei allen Pflegebedürftigen unbegrenzt für die gesamte Dauer der Aufnahme in ein Krankenhaus oder eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung weiterleisten, wettbewerbsbasiertes Vertragsmodell zur Behebung der Qualitätsdefizite in der Inkontinenz-Versorgung aufgeben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Hausnotruf e.V. am 01.10.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Hausnotruf e.V. setzt sich für eine Reform der sozialen Pflegeversicherung mit dem Ziel ein, qualitativ hochwertige, menschwürdige und ganzheitliche Versorgungssettings zu erhalten und auszubauen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.09.2025
- Beschreibung: Zentrales Anliegen des Gesetzesentwurfs ist es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Rolle der Pflegefachpersonen zu stärken. Der vdek begrüßt, dass damit der Pflegeberuf attraktiver gestaltet und die Fachkunde der Mitarbeitenden besser genutzt werden soll. Eine optimierte Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften und Ärzt:innen ist hilfreich für einen möglichst effizienten Einsatz des knappen Personals im Gesundheitswesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 25.09.2025
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für Befugniserweiterungen für Psychotherapeut*innen in der Prävention sowie für psychosoziale Beratung von häuslich Pflegenden. Außerdem setzt sich die BPtK für den Einbezug psychotherapeutischer Fachexpertise bei der Festlegung der Voraussetzungen unter denen Pflegefachpersonen vertragsärztliche Leistungen übertragen werden können, sofern Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt sind, ein. Hierzu gehört auch ein Stellungnahmerecht für die Bundespsychotherapeutenkammer.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 05.08.2025
- Beschreibung: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz. Die praktische Ausbildung muss in Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich sein. Inklusive Ausbildungsmöglichkeiten und barrierefreie Prüfungsbedingungen für Menschen mit Behinderungen schaffen. Entsprechend der Regelungen in §§ 64 ff. BBiG müssen auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung getroffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes mit klar definierten Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen, einschließlich verbindlicher Regelungen zur Tätigkeitsabgrenzung, Delegation und Verantwortung. Zudem sollen wirtschaftlich tragfähige und sektorenübergreifende Vertragsregelungen im Rahmen des § 73d SGB V (neu) geschaffen werden. Die Etablierung eines „stambulanten“ Versorgungssektors soll verhindert und stattdessen eine Öffnung für vielfältige, praxiserprobte Wohn- und Versorgungsformen erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa e.V. am 31.07.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Verbesserung der gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Selbständige und Gründer. Dazu zählen insbesondere die einkommensgerechte Ausgestaltung von Sozialabgaben, die Einführung eines Existenzgründungsförderungsgesetzes, praxistaugliche Regelungen zur Altersvorsorgepflicht und zum Mutterschutz für Selbständige sowie die Vermeidung restriktiver Kriterienkataloge zur Abgrenzung von Selbständigkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
- Beschreibung: Schließung der Versorgungslücke für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege, Schaffung von speziellen wohnortnahen Angeboten der Kurzzeitpflege für Kinder, Jugendliche und junge erwachsene Menschen mit Behinderung, Abbau von Hürden beim Anspruch auf Inkontinenzhilfen, Einführung eines Zusatzurlaubs für berufstätige Pflegepersonen, die schwer pflegebedürftige Menschen pflegen, entsprechend dem Vorbild des in § 208 Absatz 1 SGB IX geregelten Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen u.v.m.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
- Beschreibung: Anpassung des Anspruchs auf Umwandlung von Leistungen der Tagespflege an die Bedarfe von Menschen mit Behinderung und unbegrenzte Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 2/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BR-Drs. 2/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 29.07.2025
- Beschreibung: Abschaffung des Kostenvorbehalts beim Wunsch- und Wahlrecht sowie der Heranziehung von Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe, Sicherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexer Behinderung sowie des barrierefreien Zugangs zu Gesundheitsleistungen, Schließung der Versorgungslücke für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege, voller Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege für Bewohner:innen der besonderen Wohnformen, Einführung eines flexiblen jährlichen Entlastungsbudgets, welches der Höhe nach entsprechend den Pflegegraden abzustufen ist.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 21.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist die angemessene Weiterentwicklung der berufsrechtlichen Kompetenzen der Profession Pflege und Abbildung im LeistungsrechtReferentenentwurf im Rahmen eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG), bei dem bislang der Referentenentwurf des BMG vorliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger am 18.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes, PKG, unter besonderer Berücksichtigung pflegender Angehöriger. Die Herausforderungen in der Akut- und Langzeitpflege resultieren auch aus dem demografischen Wandel. Ende 2023 lag die Zahl pflegebedürftiger Menschen nach SGB XI bei rund 5,6 Millionen. Für die kommenden Jahre wird ein weiteres Überschreiten der demografiebedingten Pflegeprävalenz erwartet. Neben dem Mangel an beruflich Pflegenden zeichnet sich zunehmend auch ein erheblicher Engpass bei informell Pflegenden ab. Dieser drohende Mangel muss in rechtlichen Zukunftsplanungen klar benannt und wirksam berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz, Pflegekompetenzgesetz, PKG
- Betroffene Bundesgesetze (1):