Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Der BDI begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht. Im Einzelnen ist nach Meinung des BDI eine Erleichterung des Schriftformerfordernisses der § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich. Dahingegen steht der BDI einer Erleichterung des Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG größtenteils kritisch gegenüber.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409270113 (PDF, 5 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 35 Abs. 1 S. 1 und 2 SEAG. Die Regelung sollte künftig...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Eine Konsultation des BMJ zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht betrifft Regelungen zur Mitwirkung von abwesenden Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und die Form der Einberufung der Hauptversammlung durch Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich im Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Möglichkeit aus, Stimmbotschaften auch in Textform abgeben zu können. Demgegenüber sollte im Rahmen eines Einberufungsverlangens einer Minderheit der Aktionäre nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Gesellschaft und ihre Aktionäre verbundenen Kosten am Schriftformerfordernis festgehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408280002 (PDF, 8 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und zum anderen die Form..., ... Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Möglichkeit aus..., ... 3 AktG und § 35 Abs. 1 SEAG Aufsichtsratsmitglieder..., ...3 AktG bzw. § 36 Abs. 3 SEAG) durch den Sitzungsvertreter..., ...§ 108 Abs. 3, 35 Abs. 1 SEAG). Dieses Schriftformerfordernis..., ... Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG schriftliche, fernmündliche..., ... Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG weiterhin am Schriftformerfordernis..., ... Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG und eine Aufweichung des..., ... Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG. Ohne ausdrückliche gesetzliche..., ...AktG und des § 35 Abs. 2 SEAG auch die Beschlussfassung..., ... Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG neben der Beweisfunktion..., ... Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG durchgeführt werden oder..., ... Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG nicht entgegen. Denn bei..., ... Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG hat der Gesetzgeber die..., ... Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Zulassung der Textform...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 19.08.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408190008 (PDF, 6 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auch bei § 35 Abs. 1, 2 SEAG erfolgen. § 35 SEAG ist...
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- Angegeben von: Mercedes-Benz Group AG am 27.06.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190011 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 07.06.2024
- Beschreibung: Tatbestandsvoraussetzungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ungeeignet bei volatilen Umsatzgrößen. Unangemessener Aufwand durch Anknüpfung des Anwendungsbereichs der Taxonomieverordnung ohne dass eine strategisches Investment vorliegt. Ungleichbehandlung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen/-instituten hinsichtlich der Behandlung des Handelsbuchs, welches insgesamt in dem vorliegenden Zusammenhang ausgeblendet werden sollte. Weiterhin Unterstützung einer Stellungnahme des Bundesrates, bei der Erfassung großer Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB als Adressaten der geplanten Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich auf den Schwellenwert von zweihundertfünfzig Arbeitnehmern i.S.d. § 267 Abs. 2 Nr. 3 HGB abzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (17):
- HGB [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200062 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Porsche Automobil Holding SE am 21.05.2024
- Beschreibung: 1) Schaffung von Einführungserleichterungen in Bezug auf §315 Absatz 3a HGB-E für kleine und mittlere Konzerne mit Kapitalmarktorientierung 2) Schaffung von Regelungen für eine befreiend wirkende freiwillige Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter KMU
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- EGGmbHG [alle RV hierzu]
- SEAG [alle RV hierzu]
- GenG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- PublG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- REITG [alle RV hierzu]
- TranspRLDV [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (5):
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SG2405030004 (PDF, 5 Seiten)
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SG2405030010 (PDF, 4 Seiten)
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SG2406200061 (PDF, 1 Seite)
-
SG2407150010 (PDF, 9 Seiten)
-
SG2409130014 (PDF, 15 Seiten)
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