Regelungsvorhaben
Suchmasken
- Regelungsvorhaben
- Stellungnahmen/Gutachten
- Regelungsentwürfe FOLGT IN KÜRZE IN KÜRZE
- Bundesgesetze FOLGT IN KÜRZE IN KÜRZE
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
39 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"PflBG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (39)
-
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI, Regelung Live-in
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411250004 (PDF, 55 Seiten)
-
-
Pflegeassistenzeinführungsgesetz
- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung von § 15a SGB V-neu und § 45a, § 45g SGB XI-neu
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Regelungen des Pflegekompetenzgesetzes: Im Rahmen der Neueinführung des § 15a SGB V-neu muss klargestellt werden, dass mit dieser Regelung kein allumfassender Pflegefachkraftvorbehalt vorgegeben wird, sondern dass auch weiterhin Grundpflege und einfachste Behandlungspflege in Wohnformen der Eingliederungshilfe durch Heilerziehungspflegende und pädagogisches Personal durchgeführt werden darf. Änderung des § 45a, § 45g SGB XI-neu.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Pflegekompetenzgesetz (PKG)
- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410010047 (PDF, 17 Seiten)
-
-
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
- Beschreibung: Die Ziele des PKG zur Stärkung der Handlungsautonomien der professionellen Pflege und zur strukturellen Weiterentwicklung der SPV werden vom AOK-Bundesverband begrüßt. Die vorgeschlagenen Regelungen wirken aber in der Gesamtschau wenig stringent, kaum verständlich und sind missverständlich formuliert. Umsetzungsfragen für die Regelversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung müssen noch geklärt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410010023 (PDF, 125 Seiten)
-
-
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
- Beschreibung: Die Finanzierung der Ausbildungskosten durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird aus ordnungspolitischen Gründen abgelehnt. Gefordert wird, dass die Kosten der Pflegeassistenzausbildung vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden. Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung wider-spricht der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenleistungen zu entlasten. Stattdessen führt die geplante Regelung dazu, dass die von den Pflegeeinrichtungen zu übernehmenden Anteile unmittelbar und zulasten der pflegebedürftigen Menschen wirken und die zu zahlenden Eigenanteile erhöhen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410010024 (PDF, 7 Seiten)
-
-
Pflegekompetenzgesetz
- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken. In der Begründung heißt es: „Der Pflegeberuf ist ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen.“ Auf diesen Satz haben Tausende von Pflegekräften in Deutschland lange gewartet. Die Kompetenzen der Pflegekräfte werden anerkannt und leistungsrechtlich verankert. Das begrüßt der bpa. Darüber hinaus beinhaltet das Pflegekompetenzgesetz Ansätze struktureller Veränderungen im SGB XI, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versorgungsangebote bis hin zur Existenzgefährdung bewährter Pflegeangebote mit sich bringen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409300204 (PDF, 119 Seiten)
-
-
Pflegekompetenzgesetz
- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 30.09.2024
- Beschreibung: Erbringung weitergehender heilkundlicher Leistungen durch Pflegefachpersonen, um die Effizienz in der Gesundheitsversorgung zu verbessern
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Pflegekompetenzgesetz
- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene unter Einbindung der Vertretung der Pflegeschulen in freier Trägerschaft sowie Regelungen hinsichtlich der Modellvorhaben gemäß § 14 PflBG.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409300160 (PDF, 2 Seiten)
-
-
Pflegekompetenzgesetz
- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 30.09.2024
- Beschreibung: Erbringung weitergehender heilkundlicher Leistungen durch Pflegefachpersonen, um die Effizienz in der Gesundheitsversorgung zu verbessern
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Stärkere Beteiligungsrechte der BÄK bei Ausgestaltung der Rahmenverträge nach § 73d Abs. 1 SGB V
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
- Beschreibung: Die Übertragung von Heilkunde und ihre Verschränkung mit den Verantwortungsbereichen von Ärzten sollte zunächst im Rahmen der Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3b bzw. 3c SGB V und dann nach § 64d SGB V erprobt werden. Obwohl bisher keine Evaluationen solcher Modellvorhaben vorliegen, sieht das Pflegekompetenzgesetz vor, die selbstständige Erbringung von Leistungen durch Pflegefachpersonen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in die Regelversorgung zu überführen. Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz - Pflegekompetenzgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409300180 (PDF, 5 Seiten)
-
-
Reha-Einrichtungen als Träger der praktischen Pflegeausbildung aufnehmen
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 23.08.2024
- Beschreibung: Reha-Einrichtungen müssen für die Pflegeausbildung als Träger der praktischen Ausbildung zugelassen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408060003 (PDF, 48 Seiten)
-
-
Reform Pflegeassistenz bzw. Pflegehilfeausbildung
- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2408040002 (PDF, 6 Seiten)
-
SG2409170015 (PDF, 1 Seite)
-
-
Pflegeassistenzeinführungsgesetz
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMFSFJ): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Weiterentwicklung sektorübergreifender Versorgungsstrukturen
- Angegeben von: Die BrückenKöpfe Management GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hin zu sektorübergreifenden Versorgungsstrukturen, einer Versorgung im Sinne einer Netzwerkversorgung, einer stärkeren Ambulantisierung sowie der Stärkung der Rolle und Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Evidia GmbH
- LifeLink Medical GmbH
-
Stärkung des Pflegeberufes
- Angegeben von: Die BrückenKöpfe Management GmbH am 18.07.2024
- Beschreibung: Stärkung des Berufsbildes Pflege insbesondere durch eine Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Umsetzung und Einhaltung des Pflegeberufegesetzes
- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Stärkung der Ausbildung gemäß Vereinbarung KAP – Konzertierte Aktion Pflege/ Ziele und Maßnahmen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
APN- Neues Berufsbild für die Pflege
- Angegeben von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 05.07.2024
- Beschreibung: Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407050016 (PDF, 8 Seiten)
-
-
Pflegekompetenzgesetz
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege Erweiterte Befugnisse im Krankenhaus – Ziele und Regelungsbedarf Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens im Krankenhaus Pflegeprozessteuerung: Änderungen in § 37 SGB V: Häusliche Krankenpflege Neuordnung der Heilkundemodule im PflBG infolge der Streichung der §§ 63 3c und 64d SGB V, Änderung des Berufsrechts Regelung der Kostentragung PflAuFinV Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2406170104 (PDF, 23 Seiten)
-
SG2410220020 (PDF, 55 Seiten)
-
-
Pflegekompetenzgesetz
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Pflegekräfte sollen künftig – gemäß ihren Qualifikationen in der Versorgung – mehr Kompetenzen erhalten. Dazu sollen auf Basis von Erfahrungen, u.a. in Modellprojekten, gesetzliche Regelungen festgelegt werden - dazu bringt sich die Diakonie Deutschland ein.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Weiterentwicklung sektorübergreifender Versorgungsstrukturen
- Angegeben von: Die BrückenKöpfe GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hin zu sektorübergreifenden Versorgungsstrukturen, einer Versorgung im Sinne einer Netzwerkversorgung, einer stärkeren Ambulantisierung sowie der Stärkung der Rolle und Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stärkung des Pflegeberufes
- Angegeben von: Die BrückenKöpfe GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Berufsbildes Pflege insbesondere durch eine Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Reha-Kliniken als Ausbildungsträger zulassen
- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
- Beschreibung: Es ist dringend notwendig, das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben, die Reha-Kliniken an der Pflegeausbildung zu beteiligen, im Pflegeberufegesetz umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406260289 (PDF, 2 Seiten)
-
-
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung von 12 Monaten
- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Bereich der Assistenzausbildung in der Pflege, die nach dem Willen der Bundesregierung bundeseinheitlich geregelt werden soll, muss der Fokus auf einen niedrigschwelligen Zugang zur bestmöglichen Potentialhebung und Ressourcenschonung gelegt werden. Der Zugang in eine Pflegequalifizierung muss für viele Interessierte ermöglicht werden und die Pflegeschulinfrastruktur muss einen Kapazitätsausbau auch realistisch erreichen können. Bereits heute ist ein sich zuspitzender Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu verzeichnen. Daher darf die Ausbildungsdauer im Pflegeassistenzberuf von 12 Monaten in keinem Fall überschritten werden, so wie die weit überwiegende Zahl der Bundesländer die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen bereits seit mehreren Jahrzehnten konzipiert haben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270198 (PDF, 3 Seiten)
-