Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (13)
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
- Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 27.06.2025
- Beschreibung: Der Katalog heilkundlicher Aufgaben sollte nicht auf die ambulante Gesundheitsversorg und auf die Langzeitpflege begrenzt werden. Die systematische Klärung und Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen muss noch weiterentwickelt werden. Die zusätzlichen Regelungen zur Etablierung von gemeinschaftlichen Wohnformen in der sozialen Pflegeversicherung werden abgelehnt. Das bisherige Leistungs- und Vertragsrecht in der ambulanten Pflege ermöglicht heute bereits vielfältige Wohn- und Pflegeangebote, in Selbst- oder Trägerverantwortung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. am 30.04.2025
- Beschreibung: Die GAPA fordert für eine zukunftsfähige Fachkräftesicherung in der Pflege: eine bundesweit standardisierte und digitalisierte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, eine personell gestärkte zentrale Anerkennungsstelle zur Entlastung der Ausländerbehörden, die Verabschiedung des Pflegekompetenzgesetzes zur besseren Nutzung vorhandener Fachkompetenz, eine bevorzugte Visumbearbeitung für Träger des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sowie bundeseinheitliche Refinanzierungsmechanismen für ethisch verantwortungsvolle Anwerbung. Ziel ist eine faire, effiziente und nachhaltige internationale Fachkräftegewinnung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
- Beschreibung: Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurden Thesenpapiere zu Pflege und Gesundheit erarbeitet, deren Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert, eine nachhaltige Grundlage für die Pflege- und Krankenversicherung und für die Weiterentwicklung des Pflegesystems zu schaffen und bei der Krankenhausreform Korrekturen vorzunehmen. Acht zentrale Aspekte sollen dabei berücksichtigt werden: 1. Stärkung pflegende Angehörige, 2. Prävention und Reha, 3. Fachkräftemangel und Sicherung wirtschaftliche Situation Pflegeeinrichtungen, 4. Korrekturen Krankenhausreform, 5. Krankenversicherung für alle 6. Bürokratieabbau, 7. Primärversorgung, 8. Nachhaltige Finanzierung Pflegeversicherung und Krankenversicherung.
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 14.03.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: #Rehazukunftspakt am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Rehabilitationskliniken bieten für angehende Pflegefachpersonen sehr gute Möglichkeiten Pflege- und Rehabilitatonsprozesse über einen längeren Zeitraum zu begleiten und sind somit ideal, um Pflegefachpersonen auszubilden. Zudem wird hierdurch Rehabilitationskliniken die Möglichkeit gegeben ihr benötigtes Pflegepersonal selbst auszubilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. am 19.04.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 22.03.2024
- Beschreibung: Am 19.12.2023 legte das BMG Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vor. Dabei soll unter Anderem die Heilkundeausübung durch Pflegekräfte besser geregelt werden und das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, einschließlich der Health Community Nurse, regelhaft etabliert werden. Der DEKV schlägt ein gestuftes Modell für die Heilkundeausübung vor. Darüber hinaus wird eine weitere Ausarbeitung der Module zur Heilkundeausübung, eine bundeseinheitliche Ausgestaltung und Anerkennung der Advanced Practice Nurse (akademische Pflege auf Masterniveau) und die Möglichkeit auf Basis einer Fachkundeprüfung Berufserfahrung o. eine Qualifikation aus dem Ausland unbürokratisch zur Anerkennung zu bringen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):