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8 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"PflAPrV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (8)

    • Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 20.11.2024
    • Beschreibung: Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 427/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
    • Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2408060003 (PDF, 48 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... für die Pflegeberufe (PflAPrV). Die Kompetenzen der..., ...Praxisanleitungen für die nach der PflAPrV vorgeschriebene berufspädagogische...
    • Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
      1. SG2408040002 (PDF, 6 Seiten)

      2. SG2409170015 (PDF, 1 Seite)

    • Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
    • Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMFSFJ): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406170007 (PDF, 1 Seite)

    • Angegeben von: #Rehazukunftspakt am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Rehabilitationskliniken bieten für angehende Pflegefachpersonen sehr gute Möglichkeiten Pflege- und Rehabilitatonsprozesse über einen längeren Zeitraum zu begleiten und sind somit ideal, um Pflegefachpersonen auszubilden. Zudem wird hierdurch Rehabilitationskliniken die Möglichkeit gegeben ihr benötigtes Pflegepersonal selbst auszubilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 22.03.2024
    • Beschreibung: Am 19.12.2023 legte das BMG Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vor. Dabei soll unter Anderem die Heilkundeausübung durch Pflegekräfte besser geregelt werden und das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, einschließlich der Health Community Nurse, regelhaft etabliert werden. Der DEKV schlägt ein gestuftes Modell für die Heilkundeausübung vor. Darüber hinaus wird eine weitere Ausarbeitung der Module zur Heilkundeausübung, eine bundeseinheitliche Ausgestaltung und Anerkennung der Advanced Practice Nurse (akademische Pflege auf Masterniveau) und die Möglichkeit auf Basis einer Fachkundeprüfung Berufserfahrung o. eine Qualifikation aus dem Ausland unbürokratisch zur Anerkennung zu bringen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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