Regelungsvorhaben

Suchmasken

8 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"PflAFinV"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Aktive Filter

  • Betroffenes geltendes Recht auf Bundesebene: Betroffenes geltendes Bundesrecht angegeben

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (8)

    • Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 20.11.2024
    • Beschreibung: Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können. Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 427/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vor-genommen, um die ..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: Der ...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
    • Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2408060003 (PDF, 48 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...sich auch bereits in der PflAFinV gezeigt hat. Denn auf..., ...Finanzierungsregelungen in der PflAFinV und auch im vorliegenden..., ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...Pflegehilfeausbildung sollen auch in § 12 PflAFinV aufgenommen werden. ..., ...redaktionellen Änderungen in der PflAFinV sollten zusätzlich auch..., ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., .... Der § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet aktuell: „..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: „Der...
    • Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
      1. SG2408040002 (PDF, 6 Seiten)

      2. SG2409170015 (PDF, 1 Seite)

    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Durch die neue Berechnungsgrundlage (Belegungstage) für die Ausbildungsumlage werden die Einrichtungen der Tagespflege übermäßig belastet. Während Pflegebedürftige sich in der Regel 24 Stunden am Tag in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufhalten, sind in einer Tagespflegeeinrichtung die Gäste maximal acht Stunden anwesend. Zudem hat eine Tagespflege nicht 365 Tage im Jahr geöffnet, sondern durchschnittlich etwa 250 Tage. § 12 Abs. 2 PflAFinV macht allerdings bisher keinen Unterschied bei der Berechnung der Umlage. Eine Differenzierung wäre aber sachlich berechtigt und zur Stärkung der Tagespflege notwendig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406240259 (PDF, 2 Seiten)

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., ...Leistungen. § 12 Abs. 2 PflAFinV: „(2) Der auf die einzelne..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: „Der auf...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Während die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren massiv steigt, erlebt Deutschland erstmals einen Rückbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen. Personalmangel und unzureichende Refinanzierungen haben in den letzten Jahren massiv Kapazitäten verschwinden lassen. Zehntausende Familien sind mit der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger allein und überfordert. Nachdem Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärt hat, dass die aktuelle Bundesregierung außer Stande ist, die pflegerische Versorgung nachhaltig zu sichern, fordert der bpa fünf Sofortmaßnahmen, um ein weiteres Wegbrechen der Strukturen zu verhindern.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406270191 (PDF, 2 Seiten)

  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...PflBG und der zugehörigen PflAFinV erfolgen und darf nicht...
    • Angegeben von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406170007 (PDF, 1 Seite)

Nach oben blättern