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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210075 (PDF, 12 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pfandbriefgesetz normiert (§ 8 PfandBG). Gleiches gilt für seine Vergütung (§ 11 PfandBG). Deren Höhe wird durch...
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Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.12.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406110053 (PDF, 12 Seiten)
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SG2406110055 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pfandbriefgesetz normiert (§ 8 PfandBG). Gleiches gilt für seine Vergütung (§ 11 PfandBG). Deren Höhe wird durch...
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Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 09.12.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406210110 (PDF, 12 Seiten)
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SG2406210112 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pfandbriefgesetz normiert (§ 8 PfandBG). Gleiches gilt für seine Vergütung (§ 11 PfandBG). Deren Höhe wird durch...
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Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Aktiv vom 24.06.2024 bis 11.12.2024
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406120084 (PDF, 12 Seiten)
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SG2406120085 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pfandbriefgesetz normiert (§ 8 PfandBG). Gleiches gilt für seine Vergütung (§ 11 PfandBG). Deren Höhe wird durch...
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Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.12.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: - Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2406180066 (PDF, 12 Seiten)
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SG2406180067 (PDF, 2 Seiten)
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SG2410040001 (PDF, 44 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pfandbriefgesetz normiert (§ 8 PfandBG). Gleiches gilt für seine Vergütung (§ 11 PfandBG). Deren Höhe wird durch...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Klarstellung in § 4 Nr. 8 UStG, dass die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders (§ 11 PfandBG) und des Refinanzierungsregisterverwalters (§ 22i KWG) als umsatzsteuerfrei eingestuft wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405270010 (PDF, 4 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ff. Pfandbriefgesetz („PfandBG“) gezahlten Vergütung..., ...Treuhändertätigkeit nach dem PfandBG als mehrwertsteuerfreie..., ...Treuhändertätigkeit nach dem PfandBG auch nach Überprüfung..., ...Treuhändervergütung nach dem PfandBG veranlagt worden ist ..., ...Pfandbriefgesetz normiert (§ 8 PfandBG). Gleiches gilt für seine Vergütung (§ 11 PfandBG). Deren Höhe wird durch..., ...seiner Pflichten nach § 8 PfandBG. Sie ist auf Vorsatz ..., ...beschränkt (§ 7 Abs. 5 PfandBG). Die dargestellte spezifische...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird, dass die in § 15 PfandBG normierte Versicherungspflicht um eine Regelung ergänzt wird, die klarstellt, dass im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalte keinen erheblichen Einfluss auf den Deckungsbetrag haben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406030033 (PDF, 5 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gebäudeversicherung § 15 PfandBG, Selbstbehalte Herrn..., ...Es sollte daher in § 15 PfandBG geregelt werden, dass...
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Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 17.06.2024 bis 09.12.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2406050019 (PDF, 12 Seiten)
-
SG2406200139 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pfandbriefgesetz normiert (§ 8 PfandBG). Gleiches gilt für seine Vergütung (§ 11 PfandBG). Deren Höhe wird durch...