Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (7)
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- Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 15.11.2024
- Beschreibung: Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Unternehmensspenden an Parteien sollten vollständig verboten werden. 2. Spenden von Privatpersonen sollten auf 10.000 Euro pro Jahr gedeckelt werden. 3. Spenden von Privatpersonen ab 1.000 Euro sollten in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. 4. Parteisponsoring sollte auf 10.000 Euro pro Jahr begrenzt und ab 1.000 Euro offengelegt werden. Ausführliche Erklärung zu den Forderungen auf unserer Petitionsseite: https://www.abgeordnetenwatch.de/kampagnen/petitionen/unternehmensspenden-an-parteien-verbieten-privatspenden-deckeln
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 24.10.2024
- Beschreibung: Schaffung einer unabhängigen Prüfinstanz für Abgeordneten-, Lobby- und Parteitransparenz z. B. in Form eines Transparenz-Gremiums, das vom Bundestag gewählt wird. Solch eine Prüfinstanz würde Transparenzangaben von Abgeordneten, Angaben im Lobbyregister und Angaben zu Parteispenden kontrollieren und im Fall von Verstößen Sanktionen verhängen können.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency Deutschland fordert, dass die Namen von Spender:innen sowie Sponsoren ab 10.000 Euro pro Jahr unmittelbar veröffentlichen sind. Ab 2.000 Euro pro Jahr müssen die Namen von Spender:innen in den Rechenschaftsberichten genannt werden. Parteispenden sollten insgesamt nur bis zu einer Obergrenze von 50.000 Euro pro Jahr möglich sein. Unabhängig davon ist durch effektivere Überwachung sicherzustellen, dass die von den Parteien beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihren gesetzlichen Prüfungspflichten nach § 23 Abs. 2 ParteienG nachkommen. Transparency Deutschland setzt sich dafür ein, dass politische Akteure in regelmäßigen Abständen in einem Politikfinanzierungsbericht über das Gesamtvolumen ihrer staatlichen Finanzierung berichten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
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BT-Drs. 20/9147
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Beauftragter soll die Einhaltung der Integritäts- und Lobbyregeln kontrollieren und darüber berichten. Die Stelle soll die Korrektheit der Angaben im Lobbyregister, im Lobby-Fußabdruck, bei der Parteienfinanzierung sowie von Abgeordneten zur Interessenoffenlegung und Nebentätigkeiten überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln erfassen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll die Stelle wirksame Sanktionen verhängen können. Die Stelle soll Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über die Aktivitäten berichten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, soll der/die Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen, Ressourcen und Mitarbeitende erhalten (ähnlich zu BfDI).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Derzeit besteht die Möglichkeit für Geldgeber von Parteien, anstelle einer Direktspende an eine Partei die Spende auch einem parteinahen Verein zukommen zu lassen, welcher wiederum diese Gelder kumuliert an die Partei spenden und damit u.a. den Wahlkampf finanzieren kann. Diese Umgehungsmöglichkeit der regulären Regelungen zur Parteienfinanzierung sollte verhindert oder in einer Form geregelt werden, durch die die Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Parteienfinanzierung auch bei einer solchen Konstellation Anwendung finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verschärfung Abgeordnetenbestechung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 15.11.2024
- Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Verschärfung der Abgeordnetenbestechung, um Ende der Mandatszeit u.a.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Das Parteiengesetz sollte in mehrfacher Hinsicht geändert werden: 1. Für Spenden und Sponsoring der Parteien sollte eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Zuwendendem, Partei und Jahr eingeführt werden. 2. Die Veröffentlichungsschwelle von Parteispenden in den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte auf 2.000 Euro abgesenkt werden. 3. Spenden ab 10.000 Euro sollten unmittelbar veröffentlichungspflichtig sein. 4. Die Transparenz über Darlehen an Parteien sollte erhöht werden. 5. Die Kontrolle der Finanzen der Parteien sollte einer unabhängigen Stelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen obliegen. Ausführlicher sind unsere Forderungen im Bereich der Parteienfinanzierung im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (1):