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Gefundene Regelungsvorhaben (3)
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- Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 15.11.2024
- Beschreibung: Die im BMinG und ParStG seit 2015 festgelegte Regelung zur Karenzzeit bedarf einer Erweiterung. Die aktuell geltende Höchstdauer von 18 Monaten für den Wechsel in Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes sollte auf 36 Monate verlängert werden. Zudem sind Sanktionen notwendig, um Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben wirksam zu ahnden. Eine dreijährige Karenzzeit ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass frühere Kontakte aus der Politik nicht mehr unmittelbar genutzt werden können. So wird verhindert, dass sich wirtschaftliche Akteure Einfluss in politische Entscheidungen über ehemalige Verbindungen erkaufen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Regeln und Verfahren zum Umgang mit Interessenkonflikten und zur Sicherstellung der Integrität in den Bundesministerien sind reformbedürftig. Wir setzen uns diesbezüglich für Reformen ein. Dazu gehört: - Anzeigepflichten zu finanziellen Interessen für Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretär:innen und politische Beamte. - Bei Besetzungs- und Vergabeverfahren definierte Haltepunkte, an denen Verfahrensbeteiligte aktiv nach möglichen Interessenverknüpfungen befragt werden. - Eine unabhängige Aufsichtsstelle zur Sicherstellung der Compliance mit den Regeln. Ausführlicher sind unsere Vorschläge zur Verbesserung der Compliance in Bundesministerien im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Die im BMinG sowie ParStG seit 2015 verankerte Karenzzeit-Regelung sollte ausgeweitet werden. Die derzeit maximale Karenzperiode von 18 Monaten für Wechsel in Tätigkeiten außerhalb des Öffentlichen Diensts sollte auf 36 Monate erhöht werden. Für den Fall der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften sollten Sanktionen eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):