Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27)
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- Angegeben von: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH am 13.06.2025
- Beschreibung: Die Mobilitätsdatenverordnung (MDV) sollte so gestaltet sein, dass damit die Angebote mit Bussen und Bahnen und damit die Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
- Beschreibung: Bereitstellung von Mobilitätsdaten u.a. durch die öffentliche Hand und Begleitung der Bereitstellung durch einen Mobilitätsdatenkoordinator vor Ort. Schutz geistigen Eigentums und wettbewerblich relevanter Daten, Beachtung von entstehenden Erhebungskosten, klare Zuweisung von Eigentumsrechten, Nutzung branchenüblicher Standards für denDatenaustausch und die Speicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mobilitätsdatenverordnung (MDV) verbindlich vorgegeben..., ...Übergangsfrist bis zur Ablösung der MDV (zum 01.12.2028) besteht..., ... Umfang die Vorgaben der MDV in das MDG übernommen werden...
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Bereitstellung von Mobilitätsdaten der öffentlichen Hand
Aktiv vom 17.06.2024 bis 25.06.2024
- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 17.06.2024
- Beschreibung: Bereitstellung von Mobilitätsdaten durch die öffentliche Hand und Begleitung der Bereitstellung durch einen Mobilitätsdatenkoordinator vor Ort. Schutz geistigen Eigentums und wettbewerblich relevanter Daten, Beachtung von entstehenden Erhebungskosten, klare Zuweisung von Eigentumsrechten, Nutzung branchenüblicher Standards für denDatenaustausch und die Speicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Mobilitätsdatengesetz
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mobilitätsdatenverordnung (MDV) verbindlich vorgegeben..., ...Übergangsfrist bis zur Ablösung der MDV (zum 01.12.2028) besteht..., ... Umfang die Vorgaben der MDV in das MDG übernommen werden...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.08.2025
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich für die Gewährleistung der vollständigen Erfassung, Digitalisierung und Bereitstellung von Mobilitätsdaten am nationalen Zugangspunkt gemäß der Richtlinie 2010/70/EU und der delegierten Verordnungen 2013/305, 2013/885, 2013/886, 2017/1926 und 2022/670, sowie weiterer nationaler Vorschriften (PBefG, MobDG) ein. Zudem fordert der ADAC einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu Mobilitätsdaten für potenzielle Diensteanbieter und auf Schadensersatz bei Nichterfüllung. Intelligente Verkehrssysteme sollen für Verbraucher eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstelle zu anderen Verkehrsträgern
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mobilitätsdatenverordnung (MDV) oder § 3a Perso-nenbeförderungsgesetz...
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt den Gesetzesentwurf zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten sowie zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in vielen Punkten, insbesondere die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Datenbereitstellungspflichten und den Zugang zu Mobilitätsdaten. Wir befürworten, dass automobile Fahrzeugdaten nicht im Regelungsbereich enthalten sind und plädieren für eine europäische Regulierung dieses Bereichs. Daten sollten kein Eigentum begründen, sondern lediglich ein temporäres Nutzungsinteresse darstellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv fordert die Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten und die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die Umsetzung des Modells des Mobilitätsdatenwächters und eines Datentreuhänders für Fahrzeugdaten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Sozialverband VdK unterstützt grundsätzlich das Ziel der Qualitätssteigerung und Bündelung von Daten zur Erleichterung nahtloser und intermodaler Mobilität. Auch begrüßt der VdK die geplante kostenfreie Nutzung und Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den NAP und die Erhebung von Auslastungsdaten zu Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen und Abstellflächen für Hilfsmittel. Es ist wichtig, dass die Mobilitätsdaten für alle Endverbraucher zuverlässig und frei verfügbar abrufbar sein werden. Dafür müssen allerdings alle Daten verpflichtend barrierefrei ausgestaltet werden. Leider wird die Barrierefreiheit im Referentenentwurf nicht aufgeführt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Mitfahrverband e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Wir haben eine Stellungnahme aus Verbandssicht zu einem Gesetz- bzw. Verordnungsentwurf eingereicht. Rückmeldung seitens des Bundestages bisher keine oder unbekannt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband wirfahren am 10.04.2025
- Beschreibung: Ausgewogene Regulierung: Der Nutzen von Mobilitätsdaten zur Verkehrsplanung ist unbestritten, gleichzeitig müssen sensible Geschäftsgeheimnisse geschützt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
- Beschreibung: Für Geschäftsreisende sind Mobilitätsfragen von besonderer Bedeutung: Geschäftsreisende sind maßgeblich auf ein funktionierendes, multimodales Mobilitätsangebot angewiesen, um effizient und möglichst klimaschonend geschäftliche Reisen durchführen zu können. Um in der gesamten Reisekette möglichst flexibel, individuell steuerbar und nachhaltig mit verschiedenen Verkehrsträgern und Mobilitätsdiensten von einem Ort zum anderen zu gelangen, ist die Erhebung und Nutzung von Mobilitätsdaten essentiell. Die intelligente Nutzung von Mobilitätsdaten in Echtzeit kann aus Sicht des Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) die Integration und Steuerung von verschiedenen Verkehrsträgern und -angeboten erleichtern. Sie ist Voraussetzung für eine moderne und intermodal-vernetzte Mobilitätswelt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Sorgfältiger Umgang mit Echtzeitdaten
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste im Rahmen des Mobilitätsdatengesetzes
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: VIA setzt sich für die Ermöglichung und Verbesserung von multimodalen Reise- und Echtzeitverkehrsinformationen und die Sicherstellung einer verbesserten Datenverfügbarkeit und Datenqualität ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Praxisgerechte Umsetzung des Mobilitätsdatengesetzes
Aktiv vom 27.06.2024 bis 29.09.2025
- Angegeben von: Deutsche Bahn am 27.06.2024
- Beschreibung: Die DB setzt sich für eine Ausgestaltung des Mobilitätsdatengesetzes ein, die rechtliche Unklarheiten vermeidet und ein Datenteilen zu fairen Bedingungen zulässt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ITS mobility e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: ITS mobility befürwortet die Einführung eines Gesetzes zur Mobilitätsdatenregulierung. Dieses Gesetz markiert nicht nur einen bedeutenden Schritt vorwärts in Richtung der Umsetzung einer nachhaltigen Veränderung im Mobilitätsbereich, sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Änderungen im Mobilitätsdatengesetz zur Steigerung der Transparenz
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom begrüßt die grundsätzlichen Ziele der Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes und schlägt hierzu Anpassungen, u. a. im Bereich des sicheren Datenzugriffs, der Beschreibung von Infrastrukturdaten, des Schutzes wettbewerbsrelevanter Auslastungsdaten, der Lizensierung und Datennutzung und der Qualitätsverbesserung vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Joschka Fischer & Company GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Ausgewogene Gesetzgebung zur besseren Nutzung von Mobilitätsdaten in der Verkehrsplanung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Vollständigkeit der räumlichen Abdeckung, die Aktualität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit von Mobilitätsdaten soll gewährleistet werden. Datennutzer sollen einen Rechtsanspruch auf dauerhaften und zuverlässigen Bezug der Mobilitätsdaten erhalten. Die Zielerreichung des Mobilitätsdatengesetzes soll nach einer angemessenen Zeit überprüft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: MOIA GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Im geplanten Mobilitätsdatengesetz der Bundesregierung sollten die spezifischen Eigenschaften von Ridepooling-Verkehren berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: ITS mobility GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: ITS mobility befürwortet die Einführung eines Gesetzes zur Mobilitätsdatenregulierung. Dieses Gesetz markiert nicht nur einen bedeutenden Schritt vorwärts in Richtung der Umsetzung einer nachhaltigen Veränderung im Mobilitätsbereich, sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Uber Switzerland GmbH am 12.06.2024
- Beschreibung: Ausgewogene Gesetzgebung: Um Mobilitätsdaten zur Verbesserung der Verkehrsplanung zu nutzen, ist entscheidend, dass sensible Daten geschützt bleiben, EU-Vorgaben in den Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden und Mehrfachregulierung sowie neue Bürokratie verhindert wird. UnsereInteressenvertretung zielt darauf ab, eine ausgewogene Gesetzgebung zu fördern, die die genannten Anforderungen berücksichtigt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Nutzung von Mobilitätsdaten ist für das Gelingen der Verkehrswende und das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Zudem können multimodale Verkehrsangebote für Bürger:innen einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen leisten und das vorhandene ÖPNV Angebot sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus bilden Mobilitätsdaten auch die Grundlage für viele innovative Geschäftsmodelle. Eine effizientere Nutzung von Mobilitätsdaten durch Bündelung der bestehenden komplexen EU-Gesetzgebung und mehr Unterstützung bei der Erfüllung der bestehenden Bereitstellungspflichten durch einen zentralen Ansprechpartner sind daher positiv zu bewerten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Uber B.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Ausgewogene Gesetzgebung: Um Mobilitätsdaten zur Verbesserung der Verkehrsplanung zu nutzen, ist entscheidend, dass sensible Daten geschützt bleiben, EU-Vorgaben in den Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden und Mehrfachregulierung sowie neue Bürokratie verhindert wird. Unsere Interessenvertretung zielt darauf ab, eine ausgewogene Gesetzgebung zu fördern, die die genannten Anforderungen berücksichtigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
-
BR-Drs. 496/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Uber Germany GmbH am 07.06.2024
- Beschreibung: Ausgewogene Gesetzgebung: Um Mobilitätsdaten zur Verbesserung der Verkehrsplanung zu nutzen, ist entscheidend, dass sensible Daten geschützt bleiben, EU-Vorgaben in den Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden und Mehrfachregulierung sowie neue Bürokratie verhindert wird. Unsere Interessenvertretung zielt darauf ab, eine ausgewogene Gesetzgebung zu fördern, die die genannten Anforderungen berücksichtigt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: IDnow am 05.06.2024
- Beschreibung: IDnow begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, erwartet jedoch eine inhaltliche Überarbeitung, insbesondere in Hinblick auf §§ 10 und 11. Letztere Artikel schränken die für die Fernidentifizierung zulässigen Ausweisdokumente drastisch ein, sodass eine signifikante Anzahl an (EU)-Ausweisdokumenten nicht zur Prüfung zugelassen wäre und so auch der gesamte deutsche Bankensektor erheblich geschwächt wird. Wir fordern daher, die Anforderungen an geeignete Ausweisdokumente aus dem bestehenden BaFin-Rundschreiben 3/2017 beizubehalten. Ferner plädieren wir für eine Klärung des teilautomatisierten (§ 16) und vollautomatisierten (§ 17) Identifikationsprozesses, da die derzeitige Formulierung zu viele Fragzeichen innerhalb der Branche offenlässt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...MV Maldives Passport 2016 MDV-AO-04001 MW Malawi Passport...