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7 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"LuftVZO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (7)

    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der Flughafenverband ADV positioniert sich zu der Verantwortung verschiedener Systempartner im Luftverkehr für die Drohnendetektion. Ausgewertet werden ICAO-, EU / EASA- Regelwerke sowie nationale Gesetze - hier insbesondere §45 LuftVZO - mit Bezug zur Drohnendetektion. Die ADV zeigt damit auf, dass Flughäfen bei der Sichtung von Drohnen Mitwirkungsverpflichtungen zur Fortsetzung des sicheren Flughafenbetriebs wahrnehmen, aber weder durch internationale noch nationale Vorgaben zur Detektion von Drohnen verpflichtet sind. Der fehlenden Rechtsverantwortung folgend bestehen auch keine Kostenträgerverpflichtungen der Flughäfen für Drohnendetektion.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Luftverkehrzulassungordnung (LuftVZO) Flughafenunternehmen..., ... nach § 45 Abs. 1 S. 1 LuftVZO dazu verpflichtet, „den..., ...Wortlaut des § 45 Abs. 1 S. 1 LuftVZO gerade den Anknüpfungspunkt...
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Es handelt sich um ein Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), das im Bereich des Luftverkehrsrechts eine Überarbeitung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), der Luftpersonalverordnung (LuftPersV), der FSDurchführungsverordnung, der BADV Anlage 5 sowie des LBA- und BAF-Gesetzes vorsieht. Für die Fraport AG steht hierbei das LuftVG im Mittelpunkt. Das Interesse der Fraport AG konzentriert sich auf die geplante Änderung des § 19b LuftVG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Die Fraport AG nimmt Stellung zur Verantwortung der verschiedenen Systempartner im Luftverkehr im Hinblick auf die Drohnendetektion. Dabei werden sowohl ICAO- als auch EU-/EASA-Regelwerke sowie nationale Gesetze – insbesondere § 45 LuftVZO – mit Bezug auf die Drohnendetektion analysiert. Die Fraport AG macht deutlich, dass Flughäfen bei der Wahrnehmung von Drohnensichtungen Mitwirkungspflichten zur Aufrechterhaltung eines sicheren Flughafenbetriebs haben. Allerdings ergibt sich weder aus internationalen noch aus nationalen Regelungen eine Verpflichtung der Flughäfen zur aktiven Detektion von Drohnen. Infolgedessen besteht für Flughäfen mangels rechtlicher Verpflichtung auch keine Pflicht zur Kostentragung im Zusammenhang mit der Drohnendetektion.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 17. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften Es handelt sich um ein Gesetzgebungsverfahren des BMDV, welches im Rahmen des Luftverkehrsrechtes eine Novellierung des LuftVG, der LuftVO, der LuftVZO, der LuftPersV, der FSDurchführungsV, der BADV Anlage 5, des LBA-Gesetzes und des BAF-Gesetzes vorsieht. Für die ADV steht insbesondere das LuftVG im Fokus. Das ADV Interesse liegt bei der Änderung von § 19b LuftVG (Vorschlag des BMDV). Hintergrund ist es nach einer Änderung der höchstrichterliches Rechtsprechung auf Ebene des EuGH und des BVerwG die Entgelteinnahmen der Flughäfen zu sichern. Im März 2022 gab es durch das Referat LF 11 des BMDV eine "frühe Beteiligung" zur "17. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften".
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Die Bestimmungen der VO (EU) 139/2014 sowie weiterer einschlägiger Rechtsakte der EU bzw. der Europäischen Agentur für Flugsicherheit sind in Deutschland anzuwenden. Die Umsetzung durch die zuständigen Behörden und die Fraport AG als Flughafenbetreiber ist dabei effizient zu gestalten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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