Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (36)
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 17.04.2025
- Beschreibung: Das DVF spricht sich u.a. für folgende Maßnahmen aus: Standardisierung der Unterlagenanforderungen der Bauämter. Genehmigungsfreiheit beim Aufbau von Trafostationen für die Schnellladeinfrastruktur. Bundesweite Optimierung der Netzanschlussprozesse für die Ladeinfrastruktur durch digitale Antragsverfahren. Zügige Erarbeitung des Regelwerkes für die Mittelspannungsebene. Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber zum vorausschauenden Ausbau des Hochspannungsnetzes, insbesondere mit Blick auf Ladeanforderungen E-Lkw. Bei der anstehenden Überprüfung der europäischen AFIR sollte sich die Bundesregierung für deutlich höhere Ambitionen aller EU-Mitgliedstaaten einsetzen. Auch beim Aufbau der Versorgungsinfrastruktur für Wasserstoff im Mobilitätssektor sind Maßnahmen zur Beschleunigung erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Zur Beschleunigung des Ausbaus sollten die ‚technischen Anschlussbedingungen‘ für Ladestationen vereinheitlicht werden. Entscheidend ist zudem der Abbau bürokratischer Hürden und die Einführung beschleunigter Genehmigungsverfahren für den Netzanschluss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 05.03.2025
- Beschreibung: en2x appelliert an die neue BReg folgende Punkte anzupacken: 1. Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland gewährleisten 2. Verantwortung der Zuständigkeiten neu ordnen 3. Rechtsrahmen zur Errichtung einer Transport- und Speicherinfrastruktur für Kohlendioxid zügig schaffen 4. Differenzierung der Energiesteuer bei Kraft- und Brennstoffen nach CO2-Intensität 5. Rasche Umsetzung von RED III 6. Rechtssicherheit beim Einsatz flüssiger erneuerbarer Brennstoffe schaffen 7. Abschaffung der nationalen Quote für E-Kerosin im Luftverkehr 8. Alle Klimaschutzoptionen im Straßenverkehr nutzen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen vorauslaufenden...
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- Angegeben von: NIO GmbH am 16.12.2024
- Beschreibung: NIO fordert die Anerkennung von Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zu herkömmlichen Ladestationen, insbesondere in der Regulatorik.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 13.12.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden unterstützt. Die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung, dichteres Netz an Lademöglichkeiten und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Ausweitung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: - Nachbesserungen bei Regelungen, die sich auf das EnWG beziehen. - Unbürokratische und handhabbare Lösung bei der Bewertung kritischer Komponenten. - Klare und maximale Verzahnung mit dem KRITIS-DachG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschränkung auf Ladepunktbetreiber LSV im Sinne der AFIR, die ..., ...Ladepunktbetreiber gemäß § 2 Nr. 8 LSV als Einrichtungsart aufgeführt..., ...Die Ladesäulenverordnung (LSV) wird derzeit geändert...., ...Ladepunktbetreiber gemäß § 2 Nr. 8 LSV im Sinne von Art. 2 Nr....
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.08.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist eine Änderung des Referentenentwurfs des BMWK und ggf. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung eines zielgerichteten Ladeinfrastrukturausbaus und verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für Ladepunkte in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 09.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 09.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 08.08.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 08.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...dungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 07.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...dungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 07.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...dungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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- Angegeben von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
- Beschreibung: Amex setzt sich für eine 1:1-Umsetzung der anzupassenden Vorgaben aus der europäischen AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) und AFID (Alternative Fuels Infrastructure Directive) in nationales Recht mittels der neuen Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften ein; Verordnungsentwurf noch nicht bekannt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 600/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
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BR-Drs. 600/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
- Beschreibung: DEKRA regt im Sinne der Sicherheit an, eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige jährliche Prüfung der öffentlichen Ladeinfrastruktur durch unabhängige Dritte festzulegen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, verbindliche und einheitliche Qualifikationsanforderungen für das Prüfpersonal zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schnellladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (..., ...zu haben, vgl. § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (...
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt eine flächendeckende anwenderfreundliche, sichere, und leistungsfähige Ladeinfrastruktur, die entscheidend für das zuverlässige Laden von Elektrofahrzeugen ist und damit die Voraussetzung für mehr Akzeptanz der Elektromobilität darstellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot und Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um Ladepreise gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Vorgaben aus der AFIR in die nationale LSV mehr verbraucherfreundliche Maßnahmen umgesetzt und problematische Umsetzungsschritte vermieden werden. Siehe auch Regelungsvorhaben "Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland" zum Referentenentwurf des BMWK "Neuordnung des Ladesäulenrechts" vom 26.07.2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Referentenentwurf des BMWK zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fassung 23.05.2024/10:15).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsvorrangs des EU-Rechts ist die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ...Sanktionsbefugnisse aus der LSV (§ 5) vollumfänglich wahrnehmen...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung mit anderen Verordnungen/Gesetzen wie KRITIS-Dach; Erweiterung um Angriffserkennung und -prävention wurde angesprochen; Erwägungsgrund 15 der NIS-2-Richtlinie: Bei Ladepunktbetreibern und Betreibern von Erzeugungsanlagen sollte nicht allein die Größe des Unternehmens nach Mitarbeiteranzahl und Umsatzgröße entscheidend sein, sondern Kritikalität der Ladepunkte/Erzeugungsanlagen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Definition nach §2 Abs. 8 LSV (Betreiber ist, wer unter...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Initiative setzt sich im Bereich der E-Mobilität dafür ein, dass es Verbraucher:innen möglich ist, an E-Ladesäulen mit ihrer Debit- und/oder Kreditkarte zahlen zu können, wie es Verbraucher:innen bereits von herkömmlichen Tankstellen gewohnt sind. Hinsichtlich der Dritten Verordnung hat sich die Initiative dafür eingesetzt, dass die ursprünglich anvisierte Umsetzungsfrist beibehalten wird, um Verbraucher:innen Planungssicherheit zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 184/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
-
BR-Drs. 184/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):