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25 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"LSV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (25)
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Anerkennung Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zur Ladeinfrastruktur
- Angegeben von: NIO GmbH am 16.12.2024
- Beschreibung: NIO fordert die Anerkennung von Batteriewechselstationen als gleichwertige Alternative zu herkömmlichen Ladestationen, insbesondere in der Regulatorik.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412160048 (PDF, 1 Seite)
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2024-004_Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation)
- Angegeben von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 13.12.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden unterstützt. Die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung, dichteres Netz an Lademöglichkeiten und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Ausweitung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300005 (PDF, 3 Seiten)
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Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.08.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist eine Änderung des Referentenentwurfs des BMWK und ggf. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung eines zielgerichteten Ladeinfrastrukturausbaus und verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für Ladepunkte in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412260008 (PDF, 16 Seiten)
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 09.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408090006 (PDF, 3 Seiten)
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300042 (PDF, 3 Seiten)
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408080003 (PDF, 3 Seiten)
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408070023 (PDF, 3 Seiten)
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408070022 (PDF, 3 Seiten)
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Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Angegeben von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
- Beschreibung: Amex setzt sich für eine 1:1-Umsetzung der anzupassenden Vorgaben aus der europäischen AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) und AFID (Alternative Fuels Infrastructure Directive) in nationales Recht mittels der neuen Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften ein; Verordnungsentwurf noch nicht bekannt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/09194
[alle RV hierzu]
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BT-Drs. 20/09194
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur. (TA-Lärm)
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280102 (PDF, 2 Seiten)
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Interessenvertretung für den effizienten Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur. (LSV)
- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280103 (PDF, 1 Seite)
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Sicherstellung einer flächendeckenden, sicheren sowie leistungsfähigen E-Ladeinfrastruktur
- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt eine flächendeckende anwenderfreundliche, sichere, und leistungsfähige Ladeinfrastruktur, die entscheidend für das zuverlässige Laden von Elektrofahrzeugen ist und damit die Voraussetzung für mehr Akzeptanz der Elektromobilität darstellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verbesserungen bei Anpassung der Ladesäulenverordnung an europäisches Recht
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Vorgaben aus der AFIR in die nationale LSV mehr verbraucherfreundliche Maßnahmen umgesetzt und problematische Umsetzungsschritte vermieden werden. Siehe auch Regelungsvorhaben "Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland" zum Referentenentwurf des BMWK "Neuordnung des Ladesäulenrechts" vom 26.07.2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Referentenentwurf des BMWK zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fassung 23.05.2024/10:15).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270233 (PDF, 2 Seiten)
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Änderung der Strategie zur Verbreitung der E-Mobilität und Ausbau der Ladeinfrastruktur
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot und Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um Ladepreise gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406270250 (PDF, 14 Seiten)
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SG2412260006 (PDF, 16 Seiten)
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Änderung des Gesetzes zur Änderung des GEIG für den bedarfsorientierten Ausbau von LIS
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406270239 (PDF, 3 Seiten)
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SG2412260007 (PDF, 16 Seiten)
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Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (5):
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SG2406200049 (PDF, 1 Seite)
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SG2406270062 (PDF, 3 Seiten)
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SG2406270064 (PDF, 3 Seiten)
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SG2407160011 (PDF, 3 Seiten)
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SG2408080014 (PDF, 1 Seite)
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Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
- Angegeben von: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Initiative setzt sich im Bereich der E-Mobilität dafür ein, dass es Verbraucher:innen möglich ist, an E-Ladesäulen mit ihrer Debit- und/oder Kreditkarte zahlen zu können, wie es Verbraucher:innen bereits von herkömmlichen Tankstellen gewohnt sind. Hinsichtlich der Dritten Verordnung hat sich die Initiative dafür eingesetzt, dass die ursprünglich anvisierte Umsetzungsfrist beibehalten wird, um Verbraucher:innen Planungssicherheit zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 184/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
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BR-Drs. 184/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406270007 (PDF, 2 Seiten)
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SG2406270008 (PDF, 2 Seiten)
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Interessenvertretung für den effizienten Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur.
- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270009 (PDF, 1 Seite)
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Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation)
- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden unterstützt; die Ausbauziele der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation)
- Angegeben von: Volkswagen Group Charging GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden begrüßt; die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur müssen erhöht und angepasst werden (erhöhte Ladeleistung und schnellerer Ausbau). Stärkung der Kundenfreundlichkeit (hohe Preistransparenz bei ad-hoc-Bezahlung und Implementation ISO 15118 zur verbesserten Authentifizierung) und Verzicht auf Verpflichtung zum Einbau veralteter Hardware-Komponenten (Bezahlsysteme) in Ladeinfrastruktur.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Praxisnahe Übertragung der technischen Anforderungen der AFIR in die Ladesäulenverordnung und in die Preisangabenverordnung
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Ladesäulenverordnung (LSV) und in die Preisangabenverordnung (PAngVo) gewährleisten die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Betrieb von Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Ziele des VDA: Rechtsichere Übertragung der technischen Anforderungen der Alternative Fuel and Infrastructure Regulation (AFIR) in nationales Recht (LSV, PAngVo) und Einbringen von Zusatzpunkten, die in der AFIR erst noch geregelt werden sollen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406180125 (PDF, 3 Seiten)
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SG2408090003 (PDF, 3 Seiten)
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Mandatorische Möglichkeit zur NFC-gestützten Bezahlung im Rahmen der AFIR/AFID und der LSVO
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kunden von Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen die Möglichkeit haben, NFC-basiert per Karte oder per im Smartphone-hinterlegter Karte bezahlen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406120019 (PDF, 3 Seiten)
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SG2409300058 (PDF, 4 Seiten)
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-
24.010_Umsetzung der EU AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation)
- Angegeben von: Volkswagen AG am 20.06.2024
- Beschreibung: Verbindliche Vorgaben werden begrüßt, jedoch müssen die Ziele zum Ausbau der Ladeinfrastruktur erhöht werden (mehr kW und schnellerer Ausbau).
- Betroffene Bundesgesetze (1):