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7 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"LKWÜberlStVAusnV"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (7)
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Aufnahme weiterer geeigneter Strecken für Lang-Lkw in die Anlage zur Ausnahme-Verordnung (sog. Positivliste).
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.12.2024
- Beschreibung: Aufnahme folgender Punkte in die Verordnung: - Fristverlängerung Lang-Lkw Typ 1 - Berücksichtigung „verlängerter Fahrerhäuser“ - Ergänzung der Verordnung um die Rechtsvorschrift 96/53/EG
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412130003 (PDF, 3 Seiten)
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13.. ÄnderungsV zur Lang-Lkw Ausnahmeverordnung
- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Die Lang-Lkw Ausnahmeverordnung soll dahingehend verändert werden, dass Lang-LKW in Zukunft auch verpacktes Gefahrgut in UN-Gebinden transportieren dürfen. Die Einsatzmöglichkeit des Lang-Lkw Typ 1 soll bis Ende 2028 verlängert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMDV): Entwurf einer Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßen-verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411200008 (PDF, 5 Seiten)
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Dreizehnte Verordnung zur Änderung der LKWÜberlStVAusnV
- Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 11.11.2024
- Beschreibung: Der vorliegende Entwurf sieht vor, die sogenannte „Positivliste“ um weitere Streckenabschnitte auf Bundesautobahnen, Bundesstraßen und dem nachgeordneten Streckennetz zu erweitern. Damit wäre der Verkehr mit Lang-Lkw auf deutlich mehr Straßen als bislang zulässig. Die Allianz pro Schiene spricht sich entschieden gegen dieses Vorhaben aus und fordert, stattdessen die Ausnahmeverordnung zum Betrieb von überlangen Kraftfahrzeugen insgesamt auf den Prüfstand zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMDV): Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Lang-Lkw-VO - Aufnahme von Nfz mit aerodynamischer Fzg.front
- Angegeben von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 28.06.2024
- Beschreibung: Nfz. mit aerodynamischer Fahrzeugfront dürfen die in der Richtlinie 96/53/EG festgelegten Längen überschreiten . National umgesetzt wurde dies in § 32 StVZO. Diese Umsetzung wurde aber bisher nicht in der LKWÜberlStVAusnV nachvollzogen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Ausnahmen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Um den Einsatz von Lang-Lkw zu erleichtern, sollten Erweiterungen des dafür freigegebenen Positivnetzes in Deutschland künftig schneller erfolgen. Auch sollten die Restriktionen bzgl. der transportierbaren Güter überprüft werden. Weiter ist der grenzüberschreitende Einsatz dieser Fahrzeugkombinationen zwischen den EU-Staaten, die heute den Einsatz dieser Fahrzeuge erlauben, zu ermöglichen. Mittelfristig sollten europäische Regelungen für den grenzüberschreitenden Einsatz geschaffen werden. Es ist anzustreben, den Einsatz verlängerter Auflieger (Lang-LKW Typ 1, 17,88 m) über 2023 hinaus zu ermöglichen und – in standardisierter Form – auch einen EU-weiten Einsatz vorzusehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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EU-Richtlinie über Gewicht und Abmessungen
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der europäische Rahmen für Maße und Gewichte im Straßengüterverkehr und deren europäische Harmonisierung bieten grundsätzlich große Potentiale für Effizienzsteigerungen, die in erheblichem Umfang auch auf die CO2-Effizienz der (auch intermodalen) Transportketten einzahlen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260021 (PDF, 14 Seiten)
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Einsatz von Lang-Lkw
- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Förderung des grenzüberschreitenden Einsatzes von Lang-Lkw durch Abschluss bilateraler Abkommen zwischen Deutschland und den EU-Nachbarstaaten (bisher NL, DK); Anerkennung der Nachhaltigkeitsvorteile dieses Fahrzeugkonzeptes (weniger CO2-Ausstoss, geringerer Personaleinsatz, Verkehrsentlastung/Infrastrukturentlastung etc.), Erweiterung des Positivnetzes (11. Änderungsverordnung zum Lang-Lkw 18.10.2023), Einsatz für die Fristverlängerung des Feldversuchs bzgl. Lang-Lkw Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger) in Deutschland bis Ende 2026 und Lobbying für einheitliche EU-Lösung für den internationalen Einsatz des Lang-Lkw
- Betroffene Bundesgesetze (1):