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12 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"KraftStG"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (12)
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Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 24.10.2024
- Beschreibung: Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412260009 (PDF, 2 Seiten)
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Verbesserungs- und Ergänzungsbedarf im "E-Fuels-only-Gesetz"
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.10.2024
- Beschreibung: Der VDA begrüßt die Zielstellung des vorgelegten Referentenentwurfs ausdrücklich. Für die Klimazielerreichung im Verkehrssektor sind die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen nicht nur in Bezug auf die Elektromobilität sondern auch für erneuerbare Kraftstoffe unerlässlich. Insbesondere sind der Fahrzeugbestand stärker in den Fokus zu nehmen, und die fossilen Anteile im Kraftstoff zu senken. Die EU-Kommission muss im Sinne der Technologieoffenheit umgehend einen Rahmen entwickeln, damit auch Carbon Neutral Fuels Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei eingestuft werden. Eine steuerliche Gleichstellung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betankten Fahrzeugen mit vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen kann dabei einen wirksamen, ergänzenden Beitrag leisten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410180014 (PDF, 3 Seiten)
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Steuerliche Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen ("E-Fuels-only-Gesetz")
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.10.2024
- Beschreibung: Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410170011 (PDF, 2 Seiten)
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Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
- Angegeben von: MAHLE International GmbH am 11.10.2024
- Beschreibung: MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410110018 (PDF, 1 Seite)
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Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
- Angegeben von: MAHLE GmbH am 11.10.2024
- Beschreibung: MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410110016 (PDF, 1 Seite)
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Änderungs- und Ergänzungsbedarf im Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II)
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Der VDA lehnt die vorgesehene Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ab. Zudem sollten die in der Wachstumsinitiative der BReg vom 5.7.24 genannten steuerliche Maßnahmen zur Förderung des EMob-Standorts Deutschland zügig umgesetzt werden. Dazu gehören: die Anhebung des Bruttolistenpreisdeckels für BEV im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung, die Einführung einer Sonder-Afa für gewerbliche vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge sowie die steuerliche Gleichstellung von reinen BEV mit vergleichbaren Nullemissionsfahrzeugen. Weiterer Regelungsbedarf besteht hinsichtlich der Verlängerung der Steuerbefreiung von reinen BEV in der Kfz-Steuer mit Ende 2034 und die Einführung einer Strompreispauschale beim steuerlichen Auslagenersatz bei Firmenwagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407180004 (PDF, 4 Seiten)
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Finanzkrimininalitätsbekämpfungsgesetz
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherer setzen sich dafür ein, dass bei der Geldwäschebekämpfung die gesellschaftsrechtlich bedingten Verantwortungsbereiche in Versicherungskonzernen berücksichtigt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 506/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) -
BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
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BR-Drs. 506/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- BHO [alle RV hierzu]
- FVG 1971 [alle RV hierzu]
- ZFdG 2021 [alle RV hierzu]
- KraftStG [alle RV hierzu]
- ZollVG [alle RV hierzu]
- BBG 2009 [alle RV hierzu]
- BBesG [alle RV hierzu]
- BKAG 2018 [alle RV hierzu]
- SanktDG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- StVG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
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Anpassung der Steuern nach KraftStG nach CO2-Emissionen zur Förderung des Kaufs und Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge
- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Kfz-Steuer muss sich zukünftig auf dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge basieren. Die Spreizung muss hoch emittierende Fahrzeuge dabei stärker belasten, u.a. um die Einnahmeverluste durch die höhere Zahl von E-Fahrzeugen zu kompensieren. Gleichzeitig muss die Streichung der Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff vollzogen bzw. die Besteuerung aller Kraftstoffe bzw. Pkw an ihren realen CO2-Emissionen ausgerichtet werden, um die Privilegierung schnellstens zu beenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Sachgerechte Besteuerung der individuellen Mobilität (Firmenwagenbesteuerung und Kfz- Steuer)
- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die geltende Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen nach der „1 %-Methode“ stellt eine steuerliche Pauschalierung dar, die sachgerecht sowie verfassungsgemäß ist und sich in der Praxis bewährt hat. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV unterstützen wirksam den Hochlauf der E-Mobilität, was dem Klimaschutz dient. Ford setzt sich für den Fortbestand der geltenden Regelungen ein. Auch im Bereich der Kfz-Steuer spricht sich Ford für den Fortbestand der bestehenden Systematik aus. Insbesondere ein Bonus-MalusSystem in der Kfz-Steuer, das über eine Art Zulassungssteuer implementiert werden sollte, lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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KFZ-Steuerbefreiung für lof-Fahrzeuge
- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Osterholz e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Steuerbefreiung für lof-Fahrzeuge gemäß § 3 KraftStG 2002
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Abschaffung klimaschädlicher Subventionen im Verkehr
- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Stärker gestaffelte Kfz-Steuer nach CO2-Emission des Fahrzeugs, Dientswagenregelung, die CO2-Ausstoß berücksichtigt
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412180041 (PDF, 2 Seiten)
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Sachgerechte Besteuerung der individuellen Mobilität (Firmenwagenbesteuerung und Kfz-Steuer)
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für den Fortbestand der geltenden Regelungen ein bzw. unterstützt Ansätze zur weiteren Stärkung der Elektromobilität. Auch im Bereich der Kfz-Steuer spricht sich der VDA für den Fortbestand der bestehende Systematik aus. Insbesondere ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer, das über eine Art Zulassungssteuer implementiert werden sollte, lehnen wir ab. Wir setzen uns dafür ein, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2034 zu verlängern. Wir unterstützen die steuerliche Gleichstellung von vergleichbaren Nullemissionsfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen, insbesondere bei der Kfz-Steuer und der Firmenwagenbesteuerung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):