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Gefundene Regelungsvorhaben (6)
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf zum BEG IV wird unterstützt und muss um weitere Entlastungsmaßnahmen ergänzt werden. Die Verfahrensgestaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von einer Holschuld der Arbeitgeber zu einer Bringschuld der Krankenkassen umgekehrt werden. Abschaffung der Schriftform im Nachweisgesetz für alle Betriebe. Einführung einer Bagatellgrenze für die Belegausgabepflicht. Rechtsanspruch auf verbindliche Auskunft durch Finanzbehörden einführen. Ausnahme für Kleinbetriebe von der Bestellungspflicht von Abfallbeauftragten. Streichung der Anzeigepflicht für nicht gewerbsmäßige Transporte ungefährlicher Abfälle. Berücksichtigung der geänderten Geringfügigkeitsschwelle auch im Künstlersozialversicherungsgesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405270004 (PDF, 27 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...von 450 € (§ 24 Abs. 2 KSVG) festgelegt. Dieser Wert..., ...Bagatellgrenze in 24 Abs. 2 KSVG wurde aber nicht analog..., ...Hintergrund sollte auch im KSVG eine Anhebung der Bagatellgrenze...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) am 27.06.2024
- Beschreibung: # Dynamisierung des Bundeszuschusses an die Künstlersozialkasse zur Sicherung des Beitragssatzes für die Künstlersozialabgabe # Zugang zur Künstlersozialversicherung auch für nicht-künstlerische Kulturberufe (Kulturvermittlung) # Erweiterung der Ausnahmevorschrift im Künstlersozialversicherungsgesetz (§ 25 Abs. 2. S. 2 Nr. 2 KSVG) für die Übungsleitungspauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) auf die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) im Sinne einer Entbürokratisierung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406260029 (PDF, 31 Seiten)
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SG2406260030 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... vereinfachen (§§ 24ff. KSVG) ..................... ..., ... vereinfachen (§§ 24ff. KSVG) Problem: Als einziges..., ...Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) belastet diese - über ..., ...Gleichlauf von §§ 1 und 24 KSVG). Ein ent-sprechender Hinweis...
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- Angegeben von: Deutscher Tonkünstlerverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Reform der Künstlersozialkasse zur Stärkung der sozialen Absicherung von Musik- und Kulturschaffenden. Arbeitslosenversicherung für Freiberufler. Auskömmliche Rente.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gibt es in Agenturen derzeit teilweise eine Abgabepflicht seitens der GmbH an die Künstler-Sozialkasse. Es wird argumentiert, GFs seien "überwiegend künstlerisch tätig" und daher sei die GmbH abgabepflichtig. Dies widerspricht jeder lebensweltlichen Wirklichkeit. Zudem wird diese Regelung in der Praxis äußerst uneinheitlich angewandt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allianz deutscher Designer AGD am 10.06.2024
- Beschreibung: Angemessener Umgang mit der menschlichen Arbeit im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz, wie zum Beispiel die Wahrung der Schutzrechte, der Umgang mit sich verändernden Berufsbildern und dem Bedeutungswandel von Arbeit insgesamt, die entsprechende Weiterentwicklung der deutschen Volkswirtschaft, die dazugehörige Stabilisierung der Sozialsysteme.
- Betroffene Bundesgesetze (3):